15.07.2024 16:25:38 - dpa-AFX: Luftreinheit: Urteil zu Klage gegen Regierung am 23. Juli

BERLIN (dpa-AFX) - Im Prozess der Deutschen Umwelthilfe gegen die
Bundesregierung zur Einhaltung von Luft-Grenzwerten soll in der kommenden Woche
das Urteil fallen. Wie eine Sprecherin des Berliner Oberverwaltungsgerichts auf
dpa-Anfrage bestätigte, soll die Entscheidung am Dienstag, 23. Juli, um 11.30
Uhr verkündet werden. Die Hauptverhandlung in dem Fall hatte am Montagvormittag
begonnen und dauerte bis zum späten Nachmittag an.

Gegenstand der Verhandlung ist eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH)
auf Einhaltung der europäischen Vorgaben für saubere Luft (Aktenzeichen: OVG 11
A 16/20). Die DUH wirft der Bundesregierung vor, dass die Ziele zur Einhaltung
der entsprechenden Grenzwerte mit den vorgesehenen Maßnahmen nicht erreichbar
seien.

Konkret geht es um das sogenannte Nationale Luftreinhalteprogramm (NLRP).
Dieses 2019 beschlossene und im Mai 2024 aktualisierte Programm enthält
zahlreiche Maßnahmen, mit denen Deutschland die europäischen Ziele bei der
Reduktion des Ausstoßes von Luftschadstoffen erreichen will. Dabei geht es um
Ammoniak, Feinstaub, Schwefeldioxid und Stickstoffoxid. So soll etwa der Ausstoß
von Stickstoffoxiden bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 2005 sinken.

DUH: Ziele mit derzeitigen Maßnahmen nicht erreichbar

Im Gegensatz zur Bundesregierung geht die DUH davon aus, dass dieses und die anderen Luftreinhalte-Ziele für 2030 mit den derzeit vorgesehenen Maßnahmen
nicht zu erreichen sind. Die Bundesregierung müsste deshalb nach Auffassung der
Organisation dringend nachschärfen. Die DUH weist in diesem Zusammenhang darauf
hin, dass die Bundesregierung viele in ihren Prognosen eingerechnete Maßnahmen
abgesagt oder abgeschwächt habe und nennt dabei unter anderem als Beispiel das
Gebäudeenergiegesetz. Die Nutzung von "Feinstaubschleudern wie Holzheizungen"
werde beispielsweise nicht beschränkt, beklagt die DUH. Insgesamt basiere das
Programm nicht auf realistischen Annahmen, heißt es.

Die Organisation zog in den vergangenen Jahren immer wieder vor Gericht, um
die jeweils amtierende Bundesregierung zu effektiveren Umwelt- und
Klimamaßnahmen zu verpflichten. Erst Mitte Mai hatte das Oberverwaltungsgericht
Berlin/Brandenburg entschieden, dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm
nachschärfen muss. Die bisher aufgelisteten Maßnahmen reichten nicht aus, um die
Klimaziele zu erreichen, urteilten die Richter und gaben damit zwei Klagen der
DUH statt./faa/DP/nas

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