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NFON AG: Bevorstehende Verschmelzung der Deutsche Telefon Standard GmbH mit der NFON AG gem. § 62 Abs. 4 S. 4, Abs. 3
S. 2 UmwG
2024-04-25 / 16:12 CET/CEST
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Gesellschaftsbekanntmachung
der
NFON AG
über die bevorstehende Verschmelzung der Deutsche Telefon Standard GmbH mit der NFON AG gem. § 62 Abs. 4 S. 4, Abs. 3
S. 2 UmwG
vom 25. April 2024
Die NFON AG beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme das Vermögen der Deutsche Telefon Standard GmbH,
ihrer 100-prozentigen Tochter-Gesellschaft mit Sitz in Mainz, als Ganzes ohne deren Abwicklung zu übernehmen,
§ 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 46 ff. UmwG.
Da die NFON AG als übernehmende Gesellschaft das Stammkapital der Deutsche Telefon Standard GmbH vollständig hält, ist
gemäß § 62 Abs. 1 UmwG weder ein Beschluss der Hauptversammlung der NFON AG über die Zustimmung zum
Verschmelzungsvertrag noch gemäß § 62 Abs. 4 UmwG eine Gesellschafterversammlung der Deutsche Telefon Standard GmbH
über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag erforderlich.
Aus dem gleichen Grund sind ein Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung und ein Verschmelzungsprüfungsbericht
nicht erforderlich, § 8 Abs. 3 Nr. 1 lit. a) i.V.m § 9 Abs. 2 und § 12 Abs. 3 UmwG.
Aktionäre der NFON AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der NFON AG erreichen, können
jedoch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung der beabsichtigten Verschmelzung
beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 S 1, Abs. 3 S. 3 UmwG). Ein Einberufungsverlangen ist binnen eines Monats ab dem Datum
der Veröffentlichung dieser Mitteilung schriftlich an die NFON AG (Vorstand) zu richten. Die Satzung der NFON AG
enthält keine abweichenden Festlegungen.
Ab dem 25. April 2024 sind für die Dauer eines Monats auf der Internetseite der NFON AG der Entwurf des
Verschmelzungsvertrages sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der NFON AG
zugänglich.
München, 25. April 2024
NFON AG
Der Vorstand
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1889577 2024-04-25 CET/CEST
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April 25, 2024 10:12 ET (14:12 GMT)