===
EQS-News: NORDWEST Handel AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
NORDWEST Handel AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2024 in Dortmund mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-04-02 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
NORDWEST Handel AG Dortmund ISIN: DE0006775505
WKN: 677550 Einladung zur Hauptversammlung 2024 Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur
ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 15. Mai 2024, 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr), im Verwaltungsgebäude der
Gesellschaft, Showroom und Foyer/Erdgeschoss,
Robert-Schuman-Straße 17, 44263 Dortmund.
INHALT
I. TAGESORDNUNG
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der NORDWEST Handel AG und des gebilligten
1. Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, des zusammengefassten Lageberichtes für die NORDWEST Handel AG
und für den NORDWEST Handel-Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach §
289a und § 315a HGB sowie des Berichtes des Aufsichtsrates jeweils für das Geschäftsjahr 2023
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2023
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
Wahl des Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Abschlussprüfers
5. für eine etwaige Prüfung oder prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2024
6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichtes für das Geschäftsjahr 2023
II. ANLAGE ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 6
III. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
2. Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
3. Ausübung von Aktionärsrechten durch Bevollmächtigte, Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
4. Rechte der Aktionäre
4.1 Rechte der Aktionäre, eine Ergänzung der Tagesordnung zu verlangen (§ 122 Abs. 2 und Abs. 1 AktG)
4.2 Rechte der Aktionäre zur Ankündigung von Anträgen und Wahlvorschlägen (§ 126 Abs. 1 und § 127 Sätze 1 bis
3 AktG)
4.3 Auskunftsrecht des Aktionärs in der Hauptversammlung (§ 131 Abs. 1 AktG)
5. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
6. Unterlagen, Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
7. Sonstige Hinweise
8. Zeitangaben
9. Hinweis zum Datenschutz
I. TAGESORDNUNG
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der NORDWEST Handel AG und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, des zusammengefassten Lageberichtes für die NORDWEST Handel AG
1. und für den NORDWEST Handel-Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach §
289a und § 315a HGB sowie des Berichtes des Aufsichtsrates jeweils für das Geschäftsjahr 2023
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2023
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, zu beschließen:
Der im Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesene
Bilanzgewinn in Höhe von EURO 34.606.785,90 wird wie folgt verwendet:
Ein Teilbetrag in Höhe von EURO 3.205.000,00 wird zur Ausschüttung einer
- Dividende von EURO 1,00 je dividendenberechtigter Stückaktie an die Aktionäre
2. verwendet.
- Der verbleibende Teilbetrag in Höhe von EURO 31.401.785,90 wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
===
Zu diesem Vorschlag wird darauf hingewiesen, dass der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende am
dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig wird (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG).
Dementsprechend soll die Dividende am 20. Mai 2024 ausgezahlt werden.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,
===
den Mitgliedern des Vorstandes, die im Geschäftsjahr 2023 amtiert haben, für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
===
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,
===
den Mitgliedern des Aufsichtsrates, die im Geschäftsjahr 2023 amtiert haben, für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
===
Wahl des Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 sowie des
Abschlussprüfers für eine etwaige Prüfung oder prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2024
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die entsprechende Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor,
===
die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg,
zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024
- zu wählen, und
zum Abschlussprüfer für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht
- gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2024 zu wählen, sofern
dieser einer Prüfung oder einer prüferischen Durchsicht unterzogen wird.
===
Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein nach Art. 16 der EU-Abschlussprüferverordnung
Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014)
durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen. Im Anschluss an dieses hat der Prüfungsausschuss dem
Aufsichtsrat unter Angabe von Gründen für das ausgeschriebene Prüfungsmandat die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, und die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (vormals firmierend unter: Ebner Stolz GmbH &
Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft), Stuttgart, empfohlen und dabei seine
Präferenz für die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt und begründet.
Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der EU-Abschlussprüferverordnung erklärt,
dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die
Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung
auferlegt wurde.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichtes für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG einen Bericht über die im Geschäftsjahr 2023 den
Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates der NORDWEST Handel AG gewährte und geschuldete
Vergütung (Vergütungsbericht) erstellt, der der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung
vorgelegt wird.
Der Vergütungsbericht wurde durch den Abschlussprüfer gemäß § 162 Abs. 3 AktG daraufhin geprüft, ob
die Angaben nach § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG gemacht wurden. 6.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 mit dem ihm beigefügten Vermerk des Abschlussprüfers
über dessen Prüfung ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt 6 in Abschnitt II. dieser
Einladungsbekanntmachung abgedruckt und Bestandteil dieser Tagesordnung.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, zu beschließen:
===
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 wird gebilligt.
II. ANLAGE ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 6
===
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 02, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)