22.05.2024 12:38:09 - EQS-Adhoc: VIB Vermögen AG beabsichtigt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft

===
EQS-Ad-hoc: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
VIB Vermögen AG beabsichtigt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI
Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft
2024-05-22 / 12:38 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
(Marktmissbrauchsverordnung)

VIB Vermögen AG beabsichtigt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI
Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, Tilly-Park 1, 86633 Neuburg/Donau, 22. Mai 2024
Der Vorstand der VIB Vermögen AG, Neuburg an der Donau, ISIN DE000A2YPDD0, ("VIB") hat dem Vorstand der BBI
Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, Ingolstadt, ISIN DE0005280002, ("BBI") heute seine Absicht
mitgeteilt, die BBI als übertragenden Rechtsträger auf die VIB als übernehmenden Rechtsträger zu verschmelzen, um die
Konzernstruktur zu optimieren.
Der Vorstand der VIB hat vorgeschlagen, mit dem Vorstand der BBI Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag
aufzunehmen.
Im Zusammenhang mit der Verschmelzung der BBI auf die VIB hat der Vorstand der VIB heute des Weiteren gemäß § 62 Abs. 5
UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG das förmliche Verlangen übermittelt, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre der BBI auf die VIB gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (verschmelzungsrechtlicher
Squeeze-out) einzuleiten und die Hauptversammlung der BBI innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des
Verschmelzungsvertrags über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out beschließen zu lassen.
Die VIB hat bestätigt, dass sie derzeit 94,88 % des Grundkapitals der BBI hält. Damit ist die VIB die Hauptaktionärin
der BBI im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die VIB
als Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären der BBI für die Übertragung der Aktien gewähren wird, steht derzeit noch
nicht fest.
Der Vorstand der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft
Kontakt
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft
Investor Relations:
Tilly-Park 1
86633 Neuburg/Donau
Tel.: + 49 (0)8431 9077-961
Fax: + 49 (0)8431 9077-1961
E-Mail: anja.landes-schell@vib-ag.de
Wichtiger Hinweis
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.
Soweit in dieser Veröffentlichung in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar
und sind durch die Worte "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen"
und ähnliche Formulierungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen
und Annahmen der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen
zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen,
die die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach
bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete
Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im
Einflussbereich der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft oder der mit ihr gemeinsam handelnden
Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in
den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Die BBI Bürgerliches Brauhaus
Immobilien Aktiengesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche in die Zukunft gerichtete Aussagen
fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
Ende der Insiderinformation
2024-05-22 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten
und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com  
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG 

Tilly-Park 1
86633 Neuburg an der Donau
Deutschland
Telefon:      +49 (0) 8431 9077 0 
Fax:          +49 (0) 8431 9077 973 
E-Mail:       info@bbi-immobilien-ag.de 
Internet:     www.bbi-immobilien-ag.de 
ISIN:         DE0005280002 
WKN:          528000 
Börsen:       Regulierter Markt in München; Freiverkehr in Berlin, Frankfurt (Basic Board) 
EQS News ID:  1908173 


Ende der Mitteilung EQS News-Service
===
1908173 2024-05-22 CET/CEST

Bildlink: https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1908173&application_name=news

END) Dow Jones Newswires

May 22, 2024 06:38 ET (10:38 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
BBI BUERG.BRAUH.IMMO. 528000 Frankfurt 15,100 04.07.24 08:01:44 ±0,000 ±0,00% 0,000 0,000 15,100 15,100

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH