03.05.2024 13:35:08 - EQS-HV: BayWa Aktiengesellschaft: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.06.2024 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-News: BayWa Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
BayWa Aktiengesellschaft: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.06.2024 in München mit
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-05-03 / 13:35 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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BayWa Aktiengesellschaft München - WKN 519406, 519400, A35JS0 - - ISIN DE0005194062, DE0005194005, DE000A35JS08 -
Korrektur der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Mit Publikation am 2. Mai 2024 haben wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der BayWa
Aktiengesellschaft am Dienstag, den 11. Juni 2024, um 10.00 Uhr (MESZ) eingeladen.
Bearbeitungsfehler seitens des Bundesanzeiger Verlags haben in zwei Abschnitten zu falsch platzierten beziehungsweise
fehlenden Textteilen geführt.
Die betreffenden Abschnitte werden im Folgenden korrekt wiedergegeben:
1. Korrektur (Abschnitt "II. Anlagen und weitere Informationen zur Tagesordnung"):
Ziel-Gesamtvergütung
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Ziel-Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder (in Tsd. Euro) sowie die jeweilige
Vergütungsstruktur in Prozent der Geschäftsjahre 2022 und 2023. Die Ziel-Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder setzt
sich aus dem jeweiligen Jahresgrundgehalt, den Nebenleistungen, den Konzernmandaten, der kurzfristigen variablen
Vergütung bei 100-prozentiger Zielerreichung im jeweiligen Geschäftsjahr (Auszahlung im darauffolgenden Geschäftsjahr),
der langfristigen variablen Vergütung bei 100-prozentiger Zielerreichung im jeweiligen Geschäftsjahr (anteilige
Auszahlung in den drei darauffolgenden Geschäftsjahren) und der Altersversorgung zusammen.
In Tsd. Euro                       Prof. Klaus Josef Marcus        Andreas       Dr. Marlen  Reinhard 
2023                               Lutz^ 1           Pöllinger^ 2  Helber        Wienert^ 3  Wolf^ 4 
In %              In %          In %        In %          In % 

Fixe Vergütung
Jahresgrundgehalt                  375,0   49,0      1.000,0 43,2  875,0   44,2  300,0 38,4  947,0   62,5 
Nebenleistungen                    6,3     0,8       31,3    1,4   18,6    0,9   8,4   1,1   91,6    6,0 
Fixe Vergütung aus Konzernmandaten 4,8     0,6       1,2     0,1   98,0    5,0   0,1   0,0   -       - 
Summe fixe Vergütung               386,1   50,5      1.032,5 44,6  991,6   50,1  308,5 39,5  1.038,6 68,5 

Variable Vergütung
Kurzfristige variable Vergütung    150,0   19,6      400,0   17,3  349,0   17,6  120,0 15,4  403,6   26,6 
Langfristige variable Vergütung    175,0   22,9      700,0   30,3  350,0   17,7  262,5 33,6  -       - 
Summe variable Vergütung           325,0   42,5      1.100,0 47,6  699,0   35,3  382,5 49,0  403,6   26,6 
Altersversorgung^ 5                53,8    7,0       180,0   7,8   287,8   14,5  90,0  11,5  73,3    4,8 
Ziel-Gesamtvergütung               764,9   100,0     2.312,5 100,0 1.978,4 100,0 781,0 100,0 1.515,5 100,0 

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^1 Prof. Klaus Josef Lutz war Vorstandsvorsitzender und Mitglied des Vorstands bis zum 31. März 2023. Seine Ziel-Gesamtvergütung wurde daher anteilig für den Zeitraum bis zum 31. März 2023 berechnet. Aus Anlass seines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Vorstand zum 31. März 2023 erhielt Prof. Klaus Josef Lutz im April 2023 für den Rest seiner Vertragslaufzeit zusätzlich eine Abfindung in Höhe von 6.700.000 Euro wie im Abschnitt "Leistungen wegen vorzeitiger Beendigung der Tätigkeit" dargestellt.

^2 Marcus Pöllinger ist Vorstandsvorsitzender seit 1. April 2023.

^3 Dr. Marlen Wienert ist Mitglied des Vorstands seit 1. April 2023.

^4 Bei Reinhard Wolf wird die Vergütung durch die Konzerngesellschaft RWA AG, Korneuburg, Österreich, gezahlt. Diese Vergütung unterliegt damit nicht dem Vergütungssystem der BayWa AG für ihre Vorstandsmitglieder.

^5 Bei Reinhard Wolf beinhaltet der genannte Betrag der Altersversorgung auch die Zuführung zu Pensions- und Abfertigungsrückstellungen in Höhe von 115.248 Euro und Erträge aus Wertsteigerung der Lebensversicherung von 43.297 Euro.

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In Tsd. Euro                       Prof. Klaus Josef Andreas       Marcus        Matthias    Reinhard 
2022                               Lutz              Helber        Pöllinger     Taft^ 1     Wolf^ 2 
In %            In %          In %        In %          In % 

Fixe Vergütung
Jahresgrundgehalt                  1.500,0   43,6    800,0   43,9  666,7   45,6  -     -     620,0   53,5 
Nebenleistungen                    30,8      0,9     20,3    1,1   45,1    3,1   -     -     78,1    6,7 
Fixe Vergütung aus Konzernmandaten 19,2      0,6     44,8    2,5   2,4     0,2   -     -     -       - 
Summe fixe Vergütung               1.550,0   45,1    865,1   47,5  714,2   48,9  -     -     698,1   60,2 

Variable Vergütung
Kurzfristige variable Vergütung    600,0     17,4    320,0   17,5  266,7   18,2  -     -     372,0   32,1 
Langfristige variable Vergütung    700,0     20,4    350,0   19,2  350,0   24,0  -     -     -       - 
Summe variable Vergütung           1.300,0   37,8    670,0   36,7  616,7   42,2  -     -     372,0   32,1 
Altersversorgung^ 3                588,3     17,1    287,8   15,8  130,0   8,9   332,3 100,0 88,8    7,7 
Ziel-Gesamtvergütung               3.438,3   100,0   1.822,9 100,0 1.460,9 100,0 332,3 100,0 1.158,9 100,0 

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^1 Matthias Taft war im Geschäftsjahr 2022 nicht mehr Mitglied des Vorstands der BayWa AG und ist lediglich aus Vergleichbarkeitsgründen letztmalig in die Übersicht aufgenommen.

^2 Bei Reinhard Wolf wird die Vergütung durch die Konzerngesellschaft RWA AG, Korneuburg, Österreich, gezahlt. Diese Vergütung unterliegt damit nicht dem Vergütungssystem der BayWa AG für ihre Vorstandsmitglieder.

^3 Bei Reinhard Wolf beinhaltet der genannte Betrag der Altersversorgung auch die Zuführung zu Pensions- und Abfertigungsrückstellungen in Höhe von 186.675 Euro und Erträge aus Wertsteigerung der Lebensversicherung von 355.625 Euro.

Mit Blick auf das Ausscheiden des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Klaus Josef Lutz^1 aus dem Vorstand wurden das Jahresgrundgehalt und die Zielvergütung für die variablen Vergütungsbestandteile gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 unverändert beibehalten, unter zeitanteiliger Kürzung. Da der Beitrag für die Altersversorgung für das Berichtsjahr jedoch insgesamt deutlich hinter dem Geschäftsjahr 2022 zurückblieb, ergab sich eine leichte Verschiebung des anteiligen Verhältnisses zwischen variabler Vergütung und Festvergütung mit der Folge, dass der Anteil der Festvergütung an der Ziel-Gesamtvergütung mit rund 56,8 Prozent leicht hinter der im Vergütungssystem für den Vorstandsvorsitzenden vorgesehenen Bandbreite von 60 bis 70 Prozent zurückblieb.

Bei den im Geschäftsjahr 2022 abgeschlossenen Vorstandsdienstverträgen für den Vorstandsvorsitzenden Marcus Pöllinger^2 und das Vorstandsmitglied Dr. Marlen Wienert^3 hat der Aufsichtsrat den Anteil der variablen Vergütung an der Ziel-Gesamtvergütung insgesamt gestärkt und innerhalb der variablen Vergütung auch den Anteil der langfristigen variablen Vergütung stärker gewichtet. Der Anteil der variablen Vergütung an der Ziel-Gesamtvergütung beim Vorstandsvorsitzenden Marcus Pöllinger sowie beim Vorstandsmitglied Dr. Marlen Wienert beträgt 47,6 Prozent respektive 49 Prozent und ist damit höher als die nach dem bisherigen Vorstandsvergütungssystem vorgesehenen Bandbreiten von 30 bis 40 Prozent für den Vorstandsvorsitzenden bzw. 35 bis 45 Prozent für ein ordentliches Vorstandsmitglied. Auch bei der Gewichtung der langfristigen variablen Vergütung wurden mit einem Anteil von 30,3 Prozent beim Vorstandsvorsitzenden Marcus Pöllinger und 33,6 Prozent beim Vorstandsmitglied Dr. Marlen Wienert der Fokus stärker auf die Langfristigkeit und Nachhaltigkeit gelegt, als dies im bisherigen System (15 bis 25 Prozent für den Vorstandsvorsitzenden und 18 bis 28 Prozent für ordentliche Vorstandsmitglieder) noch vorgesehen ist.

Beim Vorstandsvorsitzenden Marcus Pöllinger wurde zudem auch der Anteil der betrieblichen Altersversorgung an der Ziel-Gesamtvergütung gegenüber der im bisherigen System für den Vorstandsvorsitzenden noch vorgesehenen Bandbreite von 20 bis 30 Prozent reduziert; dieser liegt mit rund 7,8 Prozent nunmehr ungefähr in der Bandbreite der für ordentliche Vorstandsmitglieder vorgesehenen Bandbreite von 8 bis 18 Prozent.

Der Aufsichtsrat plant, das Vorstandsvergütungssystem entsprechend zu überarbeiten und weiterzuentwickeln und der ordentlichen Hauptversammlung 2025 ein angepasstes (modernisiertes) Vorstandsvergütungssystem zur Billigung vorzulegen.

Nach dem Vergütungssystem der BayWa AG, Abschnitt C, kann der Aufsichtsrat vorübergehend von Bestandteilen des Vergütungssystems abweichen, wenn dies im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft notwendig ist.

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May 03, 2024 07:35 ET (11:35 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
BAYWA AG NA O.N. 519400 Frankfurt 32,700 28.05.24 17:16:38 -0,200 -0,61% 32,000 32,600 31,400 32,700
BAYWA AG VINK.NA. O.N. 519406 Frankfurt 22,650 28.05.24 08:20:00 -0,350 -1,52% 22,500 22,800 22,650 22,650

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