28.03.2024 15:06:33 - EQS-HV: Softing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2024 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

===
EQS-News: Softing AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Softing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2024 in München mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-03-28 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Softing AG Haar ISIN DE0005178008 Eindeutige Kennung des Ereignisses: SYT052024oHV Einladung zur Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die
am 8. Mai 2024 um 10:00 Uhr (MESZ) in den Räumen der Bayerische Börse AG
Karolinenplatz 6, 80333 München
stattfindet.
Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen, während der gesamten Dauer an der
Hauptversammlung teilzunehmen.
Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten
Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben
gemäß §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2023
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1
Aktiengesetz (AktG) sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a.
des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts und bei einem Mutterunternehmen auch zur
Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
1. einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u.a.
den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats und - bei börsennotierten
Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie bei einem
Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats
hierüber zugänglich zu machen.
Sämtliche vorstehenden Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert. Sie sind vom Tag der
Einberufung an über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.softing.com/hauptversammlung
zugänglich und werden der Hauptversammlung ebenfalls zugänglich gemacht.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR
1.906.396,52
a) einen Teilbetrag in Höhe von EUR 1.171.999,53 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,13
je für das Geschäftsjahr 2023 dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden
===
und

===
b) den verbleibenden Betrag von EUR 734.396,99 auf neue Rechnung vorzutragen.
===
Die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien sind nicht dividendenberechtigt. Bis zur

Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird

der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet, der eine

unveränderte Dividende in Höhe von EUR 0,13 je dividendenberechtigter Aktie sowie einen entsprechend

angepassten Vortrag auf neue Rechnung vorsieht.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den

Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 13. Mai 2024, fällig.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des

Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 4. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des

Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr

2024

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor,

die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, Zweigniederlassung München,

Denninger Straße 84, 81925 München,

zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen. 5.

Die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung München, hat gegenüber dem

Aufsichtsrat erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen

zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen

Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen können.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch

Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der

Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.

Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts

für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat haben einen Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2023

erstellt (Anhang 1). 6.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Der von Vorstand und Aufsichtsrat erstellte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 wird

gebilligt.

Beschlussfassung über die Änderung von § 4 und § 17 der Satzung

Durch das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz -

ZuFinG) wurde § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG dahingehend geändert, dass sich der Nachweis des Anteilsbesitzes

für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nicht wie bisher auf den Beginn des 21. Tages

vor der Hauptversammlung beziehen muss, sondern auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der

Hauptversammlung. Die Gesetzesänderung erfolgte ausschließlich zum Zweck der Angleichung an die

Definition des Nachweisstichtags in der zugrundeliegenden EU-Durchführungsverordnung (vgl. Artikel 1

Nummer 7 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 der Kommission vom 3. September 2018 zur Festlegung

von Mindestanforderungen zur Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen

Parlaments und des Rates in Bezug auf die Identifizierung der Aktionäre, die Informationsübermittlung und

die Erleichterung der Ausübung der Aktionärsrechte). Eine materielle Änderung der Frist ist hiermit nicht

verbunden. Um Abweichungen zwischen Satzung und Gesetzestext zu vermeiden, soll die entsprechende

Regelung in § 17 Abs. 2 Satz 2 der Satzung jedoch an den geänderten Gesetzeswortlaut angepasst werden. 7. Des Weiteren soll § 4 Abs. 1 der Satzung hinsichtlich der Einteilung des Grundkapitals in Stückaktien

ergänzt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:

===
§ 17 Abs. 2 Satz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
a. "Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der
Hauptversammlung zu beziehen."
§ 4 Abs. 1 der Satzung wird um folgenden Halbsatz ergänzt:
b.
"[...] und ist eingeteilt in 9.105.381 auf den Inhaber lautende Stückaktien."
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres
Anteilsbesitzes zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen
der Gesellschaft spätestens bis zum 1. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse,
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
Softing AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 633
E-Mail: anmeldung@linkmarketservices.eu
===
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 28, 2024 10:06 ET (14:06 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
SOFTING AG O.N. 517800 Xetra 4,840 29.05.24 09:15:17 -0,100 -2,02% 4,820 5,000 4,840 4,940

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH