Was ist ein Bezugsverhältnis?

In den meisten Fällen sind für den Kauf oder Verkauf des Basiswerts eines Optionsscheins mehrere Optionsscheine notwendig. Wie viele Scheine dafür notwendig sind, beschreibt das Bezugsverhältnis oder auch Ratio.

Möchte der Käufer eines Knock-out-Calls auf eine Bayer-Aktie mit einem Basispreis von 25 Euro und einem Bezugsverhältnis von 10:1 bzw. 0,1 sein Kaufrecht ausüben, benötigt er zehn Scheine, um eine Aktie von 25 Euro zu beziehen.

Ist wie bei einem Index eine physische Ausübung nicht vorgesehen, ist ein Barausgleich möglich. Dann bezahlt der Emittent dem Anleger die Differenz zwischen dem aktuellen Kurs der Aktie und dem festgelegen Basispreis im Verhältnis von 10:1. Notiert die Bayer-Aktie im obigen Beispiel aktuell bei 30 Euro erhält der Anleger 0,5 Euro pro Zertifikat vom Emittenten zurück ((30 Euro - 25 Euro)*0,1)= 0,5 Euro).

Bei einem Bezugsverhältnis von 10:1 benötigt der Anleger also zehn Optionsscheine, um sein Optionsrecht wahrnehmen zu können und einen Basiswert wie eine Aktie oder eine Währung kaufen oder verkaufen zu können. In einigen Fällen geben die Emittenten oder Finanzplattformen aber nicht die Anzahl der Warrants pro Einheit des Basiswerts an, sondern wie viele Einheiten des Basiswerts der Anleger mit einem Optionsschein kaufen oder verkaufen kann. Das würde in dem obigen Bespiel ein Anteil von 0,1 ergeben.
Es gibt allerdings auch andere Bezugsverhältnisse. Gerade bei Indizes wie bei Nikkei 225, dem Marktbarometer der Börse Tokio, sorgt ein hohes Bezugsverhältnis von 100:1 oder 0,01 dafür, dass der Optionsscheinpreis niedrig bleibt. Doch Vorsicht: Auf der anderen Seite können hohe Bezugsverhältnisse allerdings auch optisch niedrige Kurse der Optionsscheine suggerieren. Eine aussagekräftige Preisanalyse lässt nur die Umrechnung auf eine Einheit zu.

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