Altersvorsorge-Fonds sind regulierte Sondervermögen, die nach dem Investmentgesetz reguliert wurden. Nach in Kraft treten des Kapitalanlagegesetzbuch im Juli 2013 dürfen AS-Fonds nicht mehr aufgelegt werden. Bestehende Fonds haben Bestandsschutz. AS-Fonds legen das Fondsvermögen mit dem Ziel des langfristigen Vorsorgesparens an, beispielsweise in Aktien, Anleihen oder Immobilienfonds.
Grundsätzliche Informationen zu Fonds: siehe Investmentfonds