Als Leerverkäufe gelten Verkäufe von Wertpapieren, die sich nicht im Besitz des Verkäufers befinden. Leerverkäufe werden zumeist durchgeführt mit der Absicht, sie später billiger erwerben zu können und an der Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis zu verdienen (Differenzgeschäft). Aus einem Leerverkauf entsteht eine sogenannte Short-Position.