Professioneller Vermittler von Börsengeschäften. Seit 1998, mit Einführung des 3. Finanzmarktförderungsgesetzes, wird nicht mehr nach amtlichem Makler (Kursmakler) und freiem Makler unterschieden. Vor 1998 wurden die amtlichen Makler von der jweiligen Behörde eines Landes, die für die Börsenaufsicht zuständig war, bestimmt. Sie durften Wertpapiere aus den ihnen zugewiesenen Segmenten vermitteln und somit den Kurs der jeweiligen Wertpapiere ermitteln. Dagegen durften die freien Makler keine Kurse stellen, allerdings mit allen Wertpapieren des amtlichen Marktes handeln, meistens mit Schwerpunkt auf den geregelten Markt und den Freiverkehr. Seit 1998 gibt es nur noch Börsenhändler, die mit Effekten handeln und Skontroführer, die die Kurse stellen. Die Skontroführer können Wertpapiere des amtlichen, des geregelten Marktes und des Freiverkehrs betreuen. Der Begriff Börsenmakler bleibt wegen seiner Geläufigkeit allerdings erhalten.