Abgeld bei Wertpapieren. Der Betrag, um den der Ausgabepreis bei der Neuausgabe von Wertpapieren deren Nennbetrag unterschreitet bzw. der Betrag, um den der Börsenkurs (z. B. einer geschlossenen Länderfondsaktie) den inneren Wert unterschreitet. Gegensatz: Agio