Das Bezugsverhältnis bei Finanzinstrumenten gibt an, auf wie viele Einheiten des Basiswertes sich ein Finanzinstrument bezieht. (Zum Beispiel bezieht sich bei einem Bezugsverhältnis von 0,1 ein Aktienoptionsschein auf 0,1 Aktien, d. h., der Optionsscheininhaber erhält bei Ausübung ein Zehntel der Differenz
zwischen Marktpreis und Basispreis.)