Bevor ausländische Fonds in Deutschland öffentlich beworben und vertrieben werden können, muss die ausländische Fondsgesellschaft den Fonds bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) für den öffentlichen Vertrieb in Deutschland angezeigt haben. Wenn die BaFin innerhalb eines bestimmten Zeitraumes die Anzeige akzeptiert hat, gilt der Fonds als zugelassen.