Der DEVK-Anlagekonzept RenditeNachhaltig investiert in ETF- bzw. Zielfonds-Anteile, die vom Fondsmanagement unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt wurden. In der Nachhaltigkeitsanalyse von Unternehmen, Ländern und Organisationen in Bezug auf sämtliche Investments des Fonds werden ökologische, ökonomische und soziale Kriterien berücksichtigt. Unternehmen und Emittenten, die einer nachhaltigen Entwicklung schaden, sollen über die Anwendung von Ausschlusskriterien gemieden werden. Das Sondervermögen kann bis zu 100 Prozent in (ETF-)Aktienfonds anlegen. Vorbehaltlich der vorstehend festgelegten Anlagegrenze gilt zudem, dass mindestens 51 Prozent des Aktivvermögens (die Höhe des Aktivvermögens bestimmt sich nach dem Wert der Vermögensgegenstände des Investmentfonds ohne Berücksichtigung von Verbindlichkeiten) des Gemischten Sondervermögens werden in solche Kapitalbeteiligungen i. S. d. § 2 Absatz 8 Investmentsteuergesetz angelegt, die nach diesen Anlagebedingungen für das Gemischte Sondervermögen erworben werden können (Aktienfonds). Dabei können die tatsächlichen Kapitalbeteiligungsquoten von Ziel-Investmentfonds berücksichtigt werden. Ziel der Anlagepolitik des Fondsmanagements dieses Sondervermögens ist es, risikoangemessene Wertzuwächse zu erzielen. Hierzu werden je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten im Rahmen der Anlagepolitik die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Zulässige Vermögensgegenstände sind Wertpapiere (z.B. Aktien, Anleihen, Genussscheine und Zertifikate), Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile, Derivate und sonstige Anlageinstrumente. Derivate dürfen zu Investitions- und Absicherungszwecken erworben werden. Der Fonds wird aktiv gemanagt und hat keine Benchmark. Es kann keine Garantie für den Anlageerfolg gegeben werden. Die Erträge des Fonds werden ausgeschüttet. Die Anleger können von der Kapitalverwaltungsgesellschaft grundsätzlich börsentäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann jedoch die Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen. Empfehlung: Dieser Fonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von weniger als fünf Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen. |