Der Teilfonds verfolgt primär das Ziel der mittelfristigen Wertsteigerung über die Teilhabe an der Performance von Aktienmärkten der Eurozone und außerdem der Minimierung des Risikos eines sinkenden Nettoinventarwerts des Teilfonds. Der Teilfonds wird unter Portfolioabsicherungstechniken mit dem Ziel verwaltet, unter Berücksichtigung von Kapitalschutzeinschränkungen und Markterwartungen des Portfoliomanagers das Engagement in „Vermögenswerten mit geringem Risiko“ und in „riskanten Vermögenswerten“ aufeinander abzustimmen. Der Teilfonds investiert zuerst in „Vermögenswerte mit geringem Risiko“, um das Schutzniveau des Nettoinventarwerts zu unterstützen, das als garantierter Nettoinventarwert definiert und nachfolgend beschrieben wird. Dies besteht aus einer Anlage in ein Portfolio aus Aktienwerten (zwischen 90-100 % der „Vermögenswerte mit geringem Risiko“), dessen Wertentwicklung durch den Einsatz von TRS gegen die Wertentwicklung eines monetären Zinssatzes (3-Monats-EURIBOR) ausgetauscht wird, sowie in OGAW/OGA. Der Teil des Portfolios, der nach Berücksichtigung der NIW-Schutzparameter verfügbar ist, wird in „riskante Vermögenswerte“ investiert, um die Wertentwicklung zu fördern. Dies geschieht durch ein Engagement in den Aktienmärkten der Eurozone über eine dynamische Handelsstrategie in Call-Optionen und/oder Futures sowie über OGAW/OGA. Mindestens 75 % des Teilfondsvermögens werden jederzeit in Wertpapiere investiert, die durch Unternehmen begeben werden, deren eingetragener Geschäftssitz in einem Mitgliedsstaat des EWR liegt und bei dem es sich um ein Land handelt, das am Kampf gegen Betrug und Steuerhinterziehung teilnimmt.Außerdem verpflichtet sich BNP Paribas gegenüber der Gesellschaft, dass für diesen Teilfonds und für jedes Quartal (zu jeder Jahreszeit) der Nettoinventarwert einer Anteilsklasse mindestens 80 % des Nettoinventarwerts (ausgenommen ggf. Dividenden) derselben Anteilsklasse beträgt, der zwölf Monate zuvor beobachtet wurde, was sich als Beobachtungstag qualifiziert, vorausgesetzt, die Anteilsklasse wurde effektiv vor zwölf Monaten an diesem Beobachtungstag oder früher aufgelegt. Hinsichtlich der Garantie wird jeder dritte Freitag im März (Frühjahr), Juni (Sommer), September (Herbst) und Dezember (Winter) als Beobachtungstag benannt. Der erste Beobachtungstag war der 15. Dezember 2017 (Winter 2017). Wenn einer dieser Termine kein Bankgeschäftstag in Luxemburg ist, ist der entsprechende Beobachtungstag der vorherige Bankgeschäftstag in Luxemburg. |