Das Anlageziel des Mischfonds ist es, neben der Erzielung marktgerechter Erträge langfristig ein Kapitalwachstum zu erwirtschaften. Im Rahmen eines KONVEXO-Konzeptes wird derzeit eine Wertsicherungsstrategie verfolgt. Ziel der Wertsicherungsstrategie ist es, dass der Anteilwert zum Ende eines festgelegten Zeitraumes von maximal fünf Jahren (Wertsicherungsperiode) eine Wertuntergrenze (in Euro) von mindestens 94 Prozent, bezogen auf den letzten festgestellten Anteilwert vor Beginn einer festgelegten Wertsicherungsperiode, erreicht wird. Innerhalb einer Wertsicherungsperiode kann jederzeit auch eine Erhöhung der bestehenden Wertuntergrenze mit gleichzeitiger Anpassung der Wertsicherungsperiode festgelegt werden. Am Ende einer abgelaufenen Wertsicherungsperiode kann die Gesellschaft je nach Marktsituation eine neue Wertuntergrenze und Wertsicherungsperiode festlegen, wobei die neue Wertuntergrenze mindestens 94 Prozent des Anteilwertes, bezogen auf den letzten festgestellten Anteilwert vor Beginn der neuen Wertsicherungsperiode, betragen muss. Mit der Wertsicherungsstrategie ist weder eine Garantie für den Kapitalerhalt noch für die Einhaltung einer Wertuntergrenze verbunden, insbesondere kann die angestrebte Wertsicherung auch verfehlt werden Bis zu 100 Prozent des Fondsvermögens kann in Wertpapieren (Schuldtitel wie Anleihen, Aktien), Geldmarktinstrumenten, Bankguthaben und Zielfonds angelegt werden. Bei den erwerbbaren Zielfonds kann es sich dabei um Anteile an OGAW-Sondervermögen oder Gemischten Sondervermögen handeln. Derivate können zu Investitions- und Absicherungszwecken eingesetzt werden. Die Anlageentscheidungen werden auf Basis von aktuellen Kapitalmarkteinschätzungen getroffen. Derzeit umfasst das Anlageuniversum eine Vielzahl von Anlageklassen wie Aktien, Anleihen, Geldmarktinstrumenten und Zielfonds sowie - über indirekte Anlagen - auch Rohstoffe. Im Fonds gehaltene Anleihen werden von Unternehmen, Regierungen oder anderen Stellen ausgegeben. Der Fonds durfte nach seinen vormaligen Anlagebedingungen bis zum 21. Juli 2013 bis zu 50 Prozent an Immobilien-Sondervermögen erwerben. Es können weiterhin Anteile an Immobilien-Sondervermögen, die vor dem 21. Juli 2013 erworben wurden, bis zu dieser Grenze gehalten werden. Das Fondsvermögen wird je nach Marktsituation flexibel angelegt, was zu einem jederzeitigem Wechsel von Anlageschwerpunkten führen kann. |