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20.06.2024 08:07:07 - EQS-Adhoc: Ad hoc: Novartis BidCo Germany AG beabsichtigt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der MorphoSys AG (deutsch)
Ad hoc: Novartis BidCo Germany AG beabsichtigt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der MorphoSys AG
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EQS-Ad-hoc: MorphoSys AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
Ad hoc: Novartis BidCo Germany AG beabsichtigt Durchführung eines
verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der
MorphoSys AG
20.06.2024 / 08:06 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 Abs. 1 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Schlagwort(e): Squeeze-Out
Planegg/München, 20. Juni 2024
Ad hoc: Novartis BidCo Germany AG beabsichtigt Durchführung eines
verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der
MorphoSys AG
MorphoSys AG (FSE: MOR; NASDAQ: MOR) gibt bekannt, dass die Novartis BidCo
Germany AG dem Vorstand der MorphoSys AG ihre Absicht mitgeteilt hat, die
MorphoSys AG als übertragenden Rechtsträger auf die Novartis BidCo Germany
AG zu verschmelzen. Die Novartis BidCo Germany AG hat vorgeschlagen, mit dem
MorphoSys AG Vorstand Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag
aufzunehmen.
Im Zusammenhang mit der Verschmelzung der MorphoSys AG auf die Novartis
BidCo Germany AG hat die Novartis BidCo Germany AG heute des Weiteren gemäß
§ 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG das förmliche Verlangen
übermittelt, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der MorphoSys AG
Minderheitsaktionäre auf die Novartis BidCo Germany AG gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)
einzuleiten und sicherzustellen, dass der erforderliche Beschluss zum
verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out auf der voraussichtlich im August 2024
stattfindenden Hauptversammlung der MorphoSys AG gefasst wird.
Die Novartis BidCo Germany AG hat bestätigt, dass sie derzeit rund 91,04 %
des gesamten Aktienkapitals der MorphoSys AG hält. Damit ist die Novartis
BidCo Germany AG die Hauptaktionärin der MorphoSys AG im Sinne von § 62 Abs.
5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG. Die Höhe der angemessenen Barabfindung,
die Novartis BidCo Germany AG als Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären
der MorphoSys AG für die Übertragung ihrer Aktien gewähren wird, steht
derzeit noch nicht fest.
***
ENDE DER AD-HOC-MITTEILUNG
Ende der Insiderinformation
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Kaufangebot noch eine Aufforderung zum
Verkauf von Aktien der MorphoSys AG dar.
Zukunftsgerichtete Aussagen von MorphoSys
Diese Mitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen über die
Gesellschaft, Novartis BidCo Germany AG und das übernahmerechtliche
Squeeze-Out, die mit wesentlichen Risiken und Unsicherheiten verbunden sind.
Zukunftsgerichtete Aussagen schließen Aussagen ein, die die Wörter
"voraussieht", "glaubt", schätzt ein", erwartet", "beabsichtigt", "Ziel",
"kann", plant", "prognostiziert", "voraussagt"," strebt an", "Ziel",
potentiell", "wird", "würde", "könnte", "sollte", "setzt fort" und ähnliche
Ausdrücke enthalten.
Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln
die Einschätzung der Gesellschaft zum Zeitpunkt dieser Mitteilung wider und
beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu
führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage und die
Liquidität, die Leistung oder die Erfolge der Gesellschaft oder die
Ergebnisse der Branche wesentlich von den in den zukunftsgerichteten
Aussagen zum Ausdruck gebrachten oder implizierten historischen oder
zukünftigen Ergebnissen, der Finanzlage und der Liquidität, der Leistung
oder den Erfolgen abweichen. Selbst wenn die Ergebnisse, die Leistung, die
Finanzlage und die Liquidität der Gesellschaft sowie die Entwicklung der
Branche, in der die Gesellschaft tätig ist, mit diesen zukunftsgerichteten
Aussagen übereinstimmen, können sie keine Vorhersagen über Ergebnisse oder
Entwicklungen in zukünftigen Zeiträumen treffen. Zu den Risiken und
Unsicherheiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse
von den in den zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten
Erwartungen abweichen, gehören unter anderem: Ungewissheiten in Bezug auf
das Timing des Squeeze-Outs; die Auswirkungen des Squeeze-Outs auf das
Verhältnis zu Mitarbeitern, anderen Geschäftspartnern oder staatlichen
Einrichtungen; dass Novartis BidCo Germany und Novartis AG die potentiellen
Vorteile der Akquisition von MorphoSys durch Novartis AG nicht realisieren
können; mögliche operative Schwierigkeiten bei der Integration von MorphoSys
in Novartis AG; dass die Erwartungen der Gesellschaft unrichtig sind; die
inhärenten Ungewissheiten im Zusammenhang mit Wettbewerbsentwicklungen,
klinischen Studien und Produktentwicklungsaktivitäten sowie behördlichen
Zulassungsanforderungen; die Abhängigkeit der Gesellschaft von Kooperationen
mit Dritten; die Einschätzung des kommerziellen Potenzials der
Entwicklungsprogramme der Gesellschaft; und andere Risiken, die in den
Risikofaktoren in den von der Gesellschaft bei der US-Börsenaufsichtsbehörde
SEC eingereichten Unterlagen, einschließlich des Jahresberichts der
Gesellschaft auf Formular 20-F, angegeben sind. Angesichts dieser
Ungewissheiten wird dem Leser empfohlen, sich nicht auf solche
zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen. Diese zukunftsgerichteten
Aussagen beziehen sich nur auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser
Mitteilung. Die Gesellschaft lehnt ausdrücklich jede Verpflichtung ab,
solche zukunftsgerichteten Aussagen in diesem Dokument zu aktualisieren, um
geänderte Erwartungen in Bezug darauf oder auf geänderte Ereignisse,
Bedingungen oder Umstände, auf denen eine solche Aussage beruht oder die die
Wahrscheinlichkeit beeinflussen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse
von den in den zukunftsgerichteten Aussagen genannten abweichen, zu
reflektieren, es sei denn, dies ist ausdrücklich gesetzlich oder
regulatorisch vorgeschrieben.
Über MorphoSys
Bei MorphoSys haben wir eine klare Mission: Wir wollen Menschen mit Krebs
ein besseres und längeres Leben ermöglichen. Als globales
Biopharma-Unternehmen nutzen wir modernste Wissenschaft und Technologien, um
neuartige Krebsmedikamente zu entdecken, zu entwickeln und Patienten zur
Verfügung zu stellen. MorphoSys hat seinen Hauptsitz in Planegg, Deutschland
und führt sein Geschäft in den USA von Boston, Massachusetts. Mehr
Informationen finden Sie auf www.morphosys.com. Folgen Sie uns auf LinkedIn
und X (Twitter).
Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte:
MorphoSys AG
Dr. Julia Neugebauer
Vice President, Global Investor Relations
Tel: +49 (0)89 / 899 27 179
julia.neugebauer@morphosys.com
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20.06.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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Ende der Mitteilung EQS News-Service
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1929281 20.06.2024 CET/CEST
°
Quelle: dpa-AFX
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Germany AG dem Vorstand der MorphoSys AG ihre Absicht mitgeteilt hat, die
MorphoSys AG als übertragenden Rechtsträger auf die Novartis BidCo Germany
AG zu verschmelzen. Die Novartis BidCo Germany AG hat vorgeschlagen, mit dem
MorphoSys AG Vorstand Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag
aufzunehmen.
Im Zusammenhang mit der Verschmelzung der MorphoSys AG auf die Novartis
BidCo Germany AG hat die Novartis BidCo Germany AG heute des Weiteren gemäß
§ 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG das förmliche Verlangen
übermittelt, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der MorphoSys AG
Minderheitsaktionäre auf die Novartis BidCo Germany AG gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)
einzuleiten und sicherzustellen, dass der erforderliche Beschluss zum
verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out auf der voraussichtlich im August 2024
stattfindenden Hauptversammlung der MorphoSys AG gefasst wird.
Die Novartis BidCo Germany AG hat bestätigt, dass sie derzeit rund 91,04 %
des gesamten Aktienkapitals der MorphoSys AG hält. Damit ist die Novartis
BidCo Germany AG die Hauptaktionärin der MorphoSys AG im Sinne von § 62 Abs.
5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG. Die Höhe der angemessenen Barabfindung,
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Unsicherheiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse
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Einrichtungen; dass Novartis BidCo Germany und Novartis AG die potentiellen
Vorteile der Akquisition von MorphoSys durch Novartis AG nicht realisieren
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Zulassungsanforderungen; die Abhängigkeit der Gesellschaft von Kooperationen
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Entwicklungsprogramme der Gesellschaft; und andere Risiken, die in den
Risikofaktoren in den von der Gesellschaft bei der US-Börsenaufsichtsbehörde
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Gesellschaft auf Formular 20-F, angegeben sind. Angesichts dieser
Ungewissheiten wird dem Leser empfohlen, sich nicht auf solche
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Mitteilung. Die Gesellschaft lehnt ausdrücklich jede Verpflichtung ab,
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Sprache: Deutsch Unternehmen: MorphoSys AG Semmelweisstr. 7 82152 Planegg Deutschland Telefon: +49 (0)89 899 27-0 Fax: +49 (0)89 899 27-222 E-Mail: investors@morphosys.com Internet: www.morphosys.com ISIN: DE0006632003 WKN: 663200 Indizes: MDAX, TecDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Nasdaq EQS News ID: 1929281
Ende der Mitteilung EQS News-Service
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1929281 20.06.2024 CET/CEST
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Quelle: dpa-AFX
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MORPHOSYS AG O.N. | - | Hamburg | 67,75 | EUR | 15.10. / 14:09 | -0,05 | -0,07% | 1,36 Tsd. | - |