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27.09.2023 19:09:17 - EQS-Adhoc: Fabasoft AG: Fabasoft AG beschließt Aktienrückkauf (deutsch)
Fabasoft AG: Fabasoft AG beschließt Aktienrückkauf
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EQS-Ad-hoc: Fabasoft AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Fabasoft AG: Fabasoft AG beschließt Aktienrückkauf
27.09.2023 / 19:08 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Linz, am 27. September 2023 - Der Vorstand der Fabasoft AG hat heute mit
Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, von der Ermächtigung der
ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2023 zum Erwerb eigener Aktien
gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 4 und gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 8 Aktiengesetz
(öAktG) Gebrauch zu machen. Es sollen Aktien der Fabasoft AG bis zu einem
Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal EUR 2.000.000,00 (in
Worten: Euro 2 Millionen) erworben werden. Auf Basis des derzeitigen
Kursniveaus (XETRA-Schlusskurs, Stand: 26. September 2023) wären dies etwa
1,0 % des Grundkapitals der Gesellschaft.
Der Aktienrückkauf soll unter Führung einer Bank durchgeführt werden, die
ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und
unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Der Erwerb erfolgt über die Börse
unter Beachtung der sogenannten Safe-Harbour-Regelung in Art. 5 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 mit Ausnahme des Rückerwerbszwecks. Dieser ist
weiter gefasst als von Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
vorgesehen. So können die Aktien zu sämtlichen in der Ermächtigung der
Hauptversammlung vom 3. Juli 2023 genannten Zwecken verwendet werden.
Der Aktienrückkauf soll voraussichtlich am 4. Oktober 2023 beginnen und
längstens bis zum 31. März 2025 laufen. Weitere Einzelheiten werden von der
Fabasoft AG vor Beginn des Rückkaufprogramms veröffentlicht.
Über Fabasoft:
Fabasoft zählt zu den führenden Softwareproduktunternehmen und
Cloud-Dienstleistern für digitales Dokumenten-, Prozess- und Aktenmanagement
in Europa. Mit dem einzigartigen Fabasoft PROCECO Ökosystem vereint Fabasoft
leistungsstarke digitale Lösungen für dokumentenintensive Geschäftsprozesse.
Zahlreiche namhafte Privatunternehmen und Organisationen der öffentlichen
Verwaltung vertrauen seit mehr als drei Jahrzehnten auf die Qualität und
Erfahrung von Fabasoft.
Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters
Code FAAS.DE)
Linz, 27. September 2023
Mag. Klaus Fahrnberger, Investor Relations Manager
E-Mail: ir@fabasoft.com, Telefon: +43 732 60 61 62 0
Ende der Insiderinformation
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27.09.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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Ende der Mitteilung EQS News-Service
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1736147 27.09.2023 CET/CEST
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Quelle: dpa-AFX
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EQS-Ad-hoc: Fabasoft AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Fabasoft AG: Fabasoft AG beschließt Aktienrückkauf
27.09.2023 / 19:08 CET/CEST
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(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Linz, am 27. September 2023 - Der Vorstand der Fabasoft AG hat heute mit
Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, von der Ermächtigung der
ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2023 zum Erwerb eigener Aktien
gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 4 und gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 8 Aktiengesetz
(öAktG) Gebrauch zu machen. Es sollen Aktien der Fabasoft AG bis zu einem
Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal EUR 2.000.000,00 (in
Worten: Euro 2 Millionen) erworben werden. Auf Basis des derzeitigen
Kursniveaus (XETRA-Schlusskurs, Stand: 26. September 2023) wären dies etwa
1,0 % des Grundkapitals der Gesellschaft.
Der Aktienrückkauf soll unter Führung einer Bank durchgeführt werden, die
ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und
unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Der Erwerb erfolgt über die Börse
unter Beachtung der sogenannten Safe-Harbour-Regelung in Art. 5 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 mit Ausnahme des Rückerwerbszwecks. Dieser ist
weiter gefasst als von Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
vorgesehen. So können die Aktien zu sämtlichen in der Ermächtigung der
Hauptversammlung vom 3. Juli 2023 genannten Zwecken verwendet werden.
Der Aktienrückkauf soll voraussichtlich am 4. Oktober 2023 beginnen und
längstens bis zum 31. März 2025 laufen. Weitere Einzelheiten werden von der
Fabasoft AG vor Beginn des Rückkaufprogramms veröffentlicht.
Über Fabasoft:
Fabasoft zählt zu den führenden Softwareproduktunternehmen und
Cloud-Dienstleistern für digitales Dokumenten-, Prozess- und Aktenmanagement
in Europa. Mit dem einzigartigen Fabasoft PROCECO Ökosystem vereint Fabasoft
leistungsstarke digitale Lösungen für dokumentenintensive Geschäftsprozesse.
Zahlreiche namhafte Privatunternehmen und Organisationen der öffentlichen
Verwaltung vertrauen seit mehr als drei Jahrzehnten auf die Qualität und
Erfahrung von Fabasoft.
Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters
Code FAAS.DE)
Linz, 27. September 2023
Mag. Klaus Fahrnberger, Investor Relations Manager
E-Mail: ir@fabasoft.com, Telefon: +43 732 60 61 62 0
Ende der Insiderinformation
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27.09.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Fabasoft AG Honauerstraße 4 4020 Linz Österreich Telefon: +43 732 606 162 Fax: +43 732 606 162 609 E-Mail: ir@fabasoft.com Internet: www.fabasoft.com ISIN: AT0000785407 WKN: 922985 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart EQS News ID: 1736147
Ende der Mitteilung EQS News-Service
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1736147 27.09.2023 CET/CEST
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Quelle: dpa-AFX
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FABASOFT AG | - | Frankfurt | 16 | EUR | 08.11. / 15:36 | +1,25 | +8,47% | 999 | - |