Seite als PDF speichern Seite drucken Seite aktualisieren

Nachrichten - Detailansicht

15.05.2024 12:10:11 - Kabinett bringt Krankenhausreform auf den Weg


BERLIN (dpa-AFX) - Die Krankenhäuser in Deutschland sollen unter weniger finanziellem Druck stehen und sich bei Behandlungen stärker spezialisieren. Darauf zielen Gesetzespläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), die das Kabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht hat. Die Reform soll die bisherige Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle ändern. Künftig sollen Kliniken 60 Prozent der Vergütung schon für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen zudem genauer definierte "Leistungsgruppen" sein. Sie sollen bestimmte Klinik-Behandlungen genauer beschreiben und bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben absichern.

Lauterbach sagte, mit der Reform ziehe die Regierung die Notbremse: "Ohne die Strukturen der stationären Versorgung zu ändern, drohen Klinik-Insolvenzen, schlechte Behandlung und weite Wege." Die Neuregelungen sollten in einer alternden Gesellschaft gute stationäre Behandlung für alle gewährleisten. "Fallpauschalen, die momentan oft das medizinische Handeln bestimmen, werden wir deshalb durch Vorhaltepauschalen und Qualitätsvorgaben ersetzen. Dann bestimmt der medizinische Bedarf die Behandlung, nicht die Ökonomie."

Gegen die Pläne haben die Länder Einwände angemeldet. Lauterbach hat das Gesetz aber nicht mehr so angelegt, dass es im Bundesrat zustimmungsbedürftig ist. Der Entwurf kommt nun in die Beratungen im Bundestag. In Kraft treten soll das Gesetz Anfang 2025, die konkrete Umsetzung soll dann Schritt für Schritt in den Jahren danach folgen./sam/DP/zb


Quelle: dpa-AFX

  Name WKN Börse Kurs Whrg. Zeit Diff. Diff. % Stück Umsatz
Kursdetails anzeigen RHOEN-KLINIKUM O.N. - Xetra 12,40 EUR 28.05. / 17:36 ±0 ±0% 0 -
Kursdetails anzeigen FRESENIUS SE+CO.K... - Xetra 29,07 EUR 10:46 -0,16 -0,55% 137,10 Tsd. 4,01 Mio.
  1. © 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen.
  2. 2024 Infront Financial Technology GmbH
  3. Impressum