Seite als PDF speichern Seite drucken Seite aktualisieren

Börsenlexikon

CRD Capital Requirement Directive

Die Kapitaladäquanzrichtlinie CRD (Capital Requirement Directive) und die dazugehörige Verordnung CRR (Capital Requirement Regulation) setzen Basel III innerhalb der Europäischen Union um.

Sie enthalten

  • Vorgaben für die Zulassung und Beaufsichtigung von Kredit- und Finanzdienstleistungsunternehmen,
  • Regelungen zur Eigenkapitalausstattung der Institute,
  • Sanktionen bei Verstößen,
  • Regelungen zu den Organen der Institute und ihrer Aufsicht,
  • Vorgaben zu den aufsichtsrechtlich bereitzuhaltenden Eigenmitteln sowie
  • Großkredit- und Liquiditätsvorschriften.

  1. © 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen.
  2. 2024 Infront Financial Technology GmbH
  3. Impressum