Seite als PDF speichern Seite drucken Seite aktualisieren

Börsenlexikon

Bezugsrechtsabschlag

Am ersten Tag des Bezugsrechtshandels wird die betreffende Aktie "ex Bezugsrecht" gehandelt. Der Kurswert des Wertpapiers verringert sich um den Wert des Bezugsrechts.

  1. © 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen.
  2. 2024 Infront Financial Technology GmbH
  3. Impressum