17.04.2024 15:06:58 - EQS-HV: Energiekontor AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2024 in Ritterhude bei Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

===
EQS-News: Energiekontor AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Energiekontor AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2024 in Ritterhude bei Bremen mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-04-17 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Energiekontor AG Bremen ISIN: DE0005313506 Eindeutige Kennung des Ereignisses: EKT052024oHV Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen
Hauptversammlung ein, die am Mittwoch, den 29. Mai 2024,
um 10:30 Uhr (mitteleuropäischer Sommerzeit - MESZ) im Hamme Forum, Riesstraße 11 in 27721 Ritterhude bei Bremen,
stattfindet. TAGESORDNUNG
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Energiekontor AG zum 31. Dezember 2023, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, des zusammengefassten Lageberichts für die Energiekontor AG und
den Konzern für das Geschäftsjahr 2023, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 sowie
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB für das
Geschäftsjahr 2023
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Energiekontor AG und den
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 gemäß § 172 Aktiengesetz (AktG) gebilligt und den
Jahresabschluss damit festgestellt. Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird nicht
erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur
Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts und bei einem
1. Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der
Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats und - bei
börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie
bei einem Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des
Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen.
Die vorstehenden Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter https://
www.energiekontor.de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich und werden dort auch während der
Hauptversammlung zugänglich sein. Sie liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus und
werden in der Hauptversammlung näher erläutert.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von EUR
56.219.712,69
einen Betrag von EUR 16.751.230,80 zur Zahlung einer Dividende von EUR 1,20 je
(a) dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden,
den aus der Dividendenausschüttung gemäß lit. a) auf eigene Aktien rechnerisch entfallenden
2.            (b)           Betrag auf neue Rechnung vorzutragen und 
(c)           den restlichen Betrag von EUR 39.468.481,89 in die Gewinnrücklagen einzustellen. 

===
Die Ausschüttung entspricht einer Dividende von EUR 1,20 je Stückaktie auf das gezeichnete Kapital von

EUR 13.959.359,00, eingeteilt in 13.959.359 Stückaktien.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den

Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Entlastung zu erteilen.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 4. Entlastung zu erteilen.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege

der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des

Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Der bisher Abschlussprüfer, die PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung

Stuttgart, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart, hat die Gesellschaft in den letzten zehn zusammenhängenden

Jahren geprüft. Aus diesem Grund ist ein Wechsel des Abschlussprüfers erforderlich.

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die

===
Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Niederlassung
5. Frankfurt am Main, Ulmenstraße 37-39, 60325 Frankfurt am Main,
===
zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 sowie zum Prüfer für die

etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2024 enthaltenen verkürzten

Abschlusses und des Zwischenlageberichts zu wählen.

Der Prüfungsausschuss hat gemäß Artikel 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014

erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die

Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung beschränkenden Vertragsklauseln im Sinne von Artikel 16 Abs. 6

der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurden.

Beschlussfassung über die Zahlung einer Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das

Geschäftsjahr 2023

Gem. § 15 der Satzung der Gesellschaft wird die Vergütung des Aufsichtsrats von der Hauptversammlung

festgestellt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Vergütung des Aufsichtsrats für das

Geschäftsjahr 2023 zu beschließen: 6.

===
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten jeweils für das Geschäftsjahr 2023 eine Vergütung
in Höhe von insgesamt EUR 225.000,00 gegebenenfalls zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die
Vergütung teilt sich jeweils nach näherer Maßgabe der Regelung in § 15 der Satzung auf.
===
Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts

für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat haben einen Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2023

erstellt (Anhang 1). Vorstand und Aufsichtsrat schlagen nachfolgende Beschlussfassung vor: 7.

===
Der von Vorstand und Aufsichtsrat erstellte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023
wird gebilligt.
===
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Begebung von Bezugsrechten auf

Aktien der Energiekontor AG an Vorstände der Gesellschaft, Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe

von Bezugsrechten an Vorstände (Aktienoptionsprogramm 2024), die Änderung des bedingten Kapitals 2018/I

und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und entsprechende Änderung der Satzung

Die Hauptversammlung der Energiekontor AG vom 23. Mai 2018 hat das Aktienoptionsprogramm 2018

beschlossen. Danach konnten bis zu 500.000 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands ausgegeben werden.

Von dieser Ermächtigung wurde nur teilweise Gebrauch gemacht. Es wurden 100.000 Bezugsrechte an

Mitglieder des Vorstands begeben. Diese Ermächtigung, die am 30. April 2023 ausgelaufen ist, soll, soweit

sie nicht ausgeschöpft wurde, aufgehoben und durch eine neue Ermächtigung ersetzt werden.

MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 17, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
ENERGIEKONTOR O.N. 531350 Frankfurt 70,500 17.05.24 08:04:59 -1,500 -2,08% 0,000 0,000 70,500 70,500

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH