06.05.2024 11:24:15 - dpa-AFX: POLITIK: OVG weist Befangenheitsantrag der AfD erneut ab

MÜNSTER (dpa-AFX) - Der 5. Senat des nordrhein-westfälischen
Oberverwaltungsgerichts hat im Gerichtsstreit zwischen der AfD und dem
Verfassungsschutz einen erneuten Befangenheitsantrag der Partei zurückgewiesen.
Der Vorsitzende Richter Gerald Buck sprach am Montag von Rechtsmissbrauch. Die
AfD beantragte daraufhin am sechsten Verhandlungstag erneut eine Unterbrechung
der mündlichen Verhandlung. Grund für den Befangenheitsantrag waren rund 470
abgelehnte Beweisanträge in der Vorwoche.

Die AfD hatte bereits vor den ersten Verhandlungstagen Mitte März
Befangenheitsanträge gestellt. Bislang wurden alle Anträge als unbegründet und
zum Teil rechtsmissbräuchlich abgelehnt.

Die AfD wehrt sich in dem Verfahren dagegen, dass der Verfassungsschutz die
gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt. In erster Instanz hatte
das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter
sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb
der AfD. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in NRW
zuständig.

Wann es ein Urteil geben wird, ist offen. Derzeit sind Termine bis zu den
Sommerferien im Juli angesetzt./lic/DP/men

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH