03.05.2024 15:05:48 - EQS-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung -19-

DJ EQS-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2024 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-News: Evotec SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2024 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-05-03 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Evotec SE Hamburg - ISIN DE 000 566 480 9 -
- WKN 566 480 - Eindeutige Kennung des Ereignisses: EVT062024oHV Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu
der am Montag, den 10. Juni 2024, um 10.00 Uhr (MESZ) in den Räumen des CinemaxX Hamburg-Dammtor
Saal 1
Dammtordamm 1
20354 Hamburg stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung 2024
Es ist beabsichtigt, dass die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats während der gesamten Dauer der
Hauptversammlung persönlich anwesend sind.
I. Tagesordnung
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Die Tagesordnung und die Beschlussvorschläge lauten wie folgt:

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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der
Evotec SE zum 31. Dezember 2023, der Lageberichte für die Evotec SE und den Konzern für das Geschäftsjahr
2023, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 und des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB für das Geschäftsjahr 2023
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 23. April
2024 gebilligt und den Jahresabschluss damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Entsprechend den
1. gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der
Hauptversammlung
Die vorgenannten Unterlagen sowie der Vergütungsbericht 2023 und die Erklärung zur Unternehmensführung
für das Geschäftsjahr 2023 sind ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung
im Internet unter https://evotec.com/de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich und können dort
auch während der Hauptversammlung eingesehen werden.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, sämtlichen im Geschäftsjahr 2023 amtierenden, nachfolgend unter
Ziffer 2.1 bis 2.5 genannten Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
2.1           Dr. Werner Lanthaler 
2.2           Dr. Matthias Evers 
2.            2.3           Laetitia Rouxel 
2.4           Dr. Cord Dohrmann 
2.5           Dr. Craig Johnstone 

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Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der

Mitglieder des Vorstands entscheiden zu lassen.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, sämtlichen im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des

Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers für das

Geschäftsjahr 2024 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger

Finanzinformationen

Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die BDO AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg , zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das

Geschäftsjahr 2024 und - sofern diese durchgeführt wird - zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des

verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2024 sowie 4. der unterjährigen Finanzinformationen für das erste und/oder dritte Quartal des Geschäftsjahres 2024 und/

oder für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2025 zu bestellen.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme Dritter

ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der

EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments

und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen

von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2023

Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG einen Vergütungsbericht zu erstellen und der

Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen.

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den

Abschlussprüfer formell darauf geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2

AktG gemacht wurden. 5.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht

für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.

Der Vergütungsbericht ist im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt und von der Einberufung der

Hauptversammlung an über unsere Internetseite unter https://evotec.com/de/investor-relations/

hauptversammlung zugänglich. Ferner wird der Vergütungsbericht dort auch während der Hauptversammlung

zugänglich sein.

Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum

Bezugsrechtsausschluss und Änderung von § 5 Abs. 5 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2024)

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Juni 2022 wurde der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt

das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 21. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu

35.321.639,00 Euro durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 35.321.639 neuen, auf den

Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen

Genehmigtes Kapital 2022).

Um die Gesellschaft auch künftig in die Lage zu versetzen, ihre Eigenkapitalausstattung den

Erfordernissen entsprechend rasch und flexibel anpassen zu können, soll ein neues, aufgestocktes

genehmigtes Kapital geschaffen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

Unter Aufhebung der bestehenden satzungsmäßigen Ermächtigung des Vorstands zu Kapitalerhöhungen gemäß

§ 5 Abs. 5 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2022) wird mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der

hiermit beschlossenen Satzungsänderung in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg ein neues

genehmigtes Kapital ("Genehmigtes Kapital 2024") durch Neufassung von § 5 Abs. 5 der Satzung wie folgt

neu geschaffen:

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Der Vorstand ist ermächtigt das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 9. Juni 2029 mit
Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 35.437.147,00 Euro durch einmalige oder mehrmalige
Ausgabe von insgesamt bis zu 35.437.147 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne
Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital
2024). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können auch
von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der
Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats
ein- oder mehrmalig auszuschließen:
soweit es erforderlich ist, um etwaige Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der
a) Aktionäre auszunehmen;
soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder
Wandlungsrechten bzw. -pflichten aus Options- oder
b) Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu
gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder
der Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustünde;
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(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 03, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ EQS-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung -2-

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soweit die neuen Aktien gegen Bareinlagen ausgegeben werden und der auf die
neu auszugebenden Aktien insgesamt entfallende anteilige Betrag des
Grundkapitals insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens und zum
6.                                        Zeitpunkt der erstmaligen Ausübung dieser Ermächtigung zum 
c)            Bezugsrechtsausschluss (der " Höchstbetrag ") bestehenden Grundkapitals nicht 

überschreitet und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der
bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum
Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich
unterschreitet;
im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, soweit die neuen Aktien im
d) Zuge einer Börseneinführung an einer ausländischen Wertpapierbörse platziert
werden;
"(5)
soweit die neuen Aktien gegen Sacheinlage, insbesondere in Form von
e) Unternehmen, Teilen von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen, Lizenzrechten oder Forderungen ausgegeben werden.
===
Die unter vorstehenden Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss ausgegebenen Aktien

sind insgesamt auf einen Betrag beschränkt, der 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet,

und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch zum Zeitpunkt der

erstmaligen Ausnutzung dieser Ermächtigung. Auf die vorgenannte Begrenzung sind eigene

Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur bezugsrechtsfreien

Ausgabe neuer Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden, sowie diejenigen

Aktien, die zur Bedienung von Finanzinstrumenten mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten

oder Wandlungs- und/oder Optionspflichten auszugeben sind, sofern die Finanzinstrumente

während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur bezugsrechtsfreien Ausgabe neuer Aktien

unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden. Sofern und soweit die

Hauptversammlung nach Ausübung einer Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss, die zur

Anrechnung auf die vorgenannte 10 %-Grenze geführt hat, diese Ermächtigung zum

Bezugsrechtsausschluss unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften neu erteilt, entfällt

die erfolgte Anrechnung.

Auf den vorgenannten Höchstbetrag ist das auf diejenigen Aktien entfallende

Grundkapital anzurechnen, welche zur Bedienung von Wandel- und/oder

Optionsschuldverschreibungen ausgegeben werden oder auszugeben sind, die nach dem 20. Juni

2023 in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des

Bezugsrechts ausgegeben werden, oder die nach dem 10. Juni 2024 in entsprechender Anwendung

von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden.

Eine erfolgte Anrechnung entfällt, soweit Ermächtigungen zur Ausgabe von Wandel- und/

oder Optionsschuldverschreibungen gemäß §§ 221 Abs. 4 Satz 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder

zur Veräußerung von eigenen Aktien gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG nach

einer Ausübung solcher Ermächtigungen, die zur Anrechnung geführt haben, von der

Hauptversammlung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften erneut erteilt werden.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten

der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen."

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung der Amtszeiten, der Vorgaben zur Wahl

des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und seines Stellvertreters sowie über die Vergütung des Aufsichtsrats

===
7.1. Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder
===
Um dem anhaltenden Wachstum des Unternehmens und seinen spezifizierten Angeboten und operativen

Aktivitäten Rechnung zu tragen, wurde beschlossen, die Kompetenzen innerhalb des Aufsichtsrats nach den

Wahlen auf der Hauptversammlung 2024 zu aktualisieren. Außerdem ist eine Verkürzung der fünfjährigen

Regelamtszeit sowie eine Staffelung der Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder vorgesehen (sog. Staggered

Board). Dies soll in der Weise geschehen, dass neue Aufsichtsratsmitglieder zunächst für eine Amtszeit

von zwei Jahren gewählt werden sollen, während wiedergewählte Aufsichtsratsmitglieder für eine Amtszeit

von drei Jahren gewählt werden sollten. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat maximal zwölf Jahre Amtszeit

als Regelgrenze für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat festgelegt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

§ 9 Abs. (2) der Satzung (Zusammensetzung und Amtszeit) wird geändert und wie folgt neu gefasst:

===
"§ 9
Zusammensetzung und Amtszeit
Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt, wenn nicht der Beschluss der
Hauptversammlung über die Bestellung Abweichendes bestimmt, für Aufsichtsratsmitglieder,
(2) die das erste Mal in den Aufsichtsrat gewählt werden, für zwei Jahre.
Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat bereits angehören, sollen für drei Jahre
gewählt werden. Eine Wiederwahl des Aufsichtsrats ist möglich."
7.2. Wahl des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und seines Stellvertreters ===
Da infolge der unter Tagesordnungspunkt 7.1. vorgeschlagenen Anpassung der Amtszeiten der

Aufsichtsratsmitglieder die Amtszeiten aller Aufsichtsratsmitglieder nicht notwendigerweise zum selben

Zeitpunkt beginnen und enden, ist eine Anpassung der in § 10 der Satzung enthaltenen Vorgaben zur Wahl

des Vorsitzenden und seines/seiner Stellvertreter(s) erforderlich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

§ 10 Abs. (1) der Satzung (Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender) wird geändert und wie folgt

neu gefasst:

===
"§ 10
Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender
Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen oder mehrere
Stellvertreter. Die Wahl erfolgt jeweils für die Amtszeit des zu wählenden
Aufsichtsratsmitglieds. Sie erfolgt unmittelbar nach der Hauptversammlung, die alle oder
7. einen Teil der Mitglieder der Anteilseigner neu gewählt hat, in einer ohne besondere
Einberufung stattfindenden Sitzung, sofern der Aufsichtsrat bei Beendigung der
(1) Hauptversammlung keinen Vorsitzenden bzw. Stellvertreter hat. Bei der Wahl des Vorsitzenden
führt dessen Stellvertreter oder, falls es einen Stellvertreter des Vorsitzenden nicht
gibt, das an Lebensjahren älteste Aufsichtsratsmitglied den Vorsitz. Scheidet der
Vorsitzende oder sein Stellvertreter vor Ablauf der Amtszeit aus seinem Amt aus, so hat der
Aufsichtsrat eine unverzügliche Nachwahl für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen
vorzunehmen."
7.3. Vergütung des Aufsichtsrats
===
Die persönlichen Anforderungen an Zeiteinsatz und Qualifikation der Aufsichtsratsmitglieder,

insbesondere des Aufsichtsratsvorsitzenden, sind in der Vergangenheit stark gestiegen. Die Evotec SE geht

davon aus, dass sich diese Entwicklung auch in Zukunft fortsetzen wird. Diese Entwicklung geht einher mit

einer wachsenden Risikoexposition der Aufsichtsratsmitglieder sowie einem gestiegenen Haftungsrisiko. Um

im internationalen Wettbewerb um hochkarätige Aufsichtsratskandidaten, die das Anforderungsprofil der

Evotec SE erfüllen, auch in Zukunft gut aufgestellt zu sein, soll die Vergütung der

Aufsichtsratsmitglieder beginnend mit dem Geschäftsjahr 2024 der Gesellschaft durch die teilweise

Neufassung von § 13 der Satzung angehoben werden. Zudem soll der unterschiedlichen Beanspruchung im

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May 03, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ EQS-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung -3-

Aufsichtsrat und in seinen Ausschüssen künftig stärker Rechnung getragen werden. Zur Festlegung der Höhe

der Aufsichtsratsvergütung hat sich der Aufsichtsrat unterhalb des Medians der Vergleichsgruppe (MDAX)

orientiert. Das der Vergütung des Aufsichtsrats zugrundeliegende System soll entsprechend angepasst

werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

a) § 13 Abs. (1) bis (3) der Satzung (Vergütung) wird geändert und wie folgt neu gefasst:

===
"§ 13
Vergütung
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer nachgewiesenen Auslagen
sowie der etwa auf ihre Vergütung und Auslagen entfallenden Umsatzsteuer für jedes
(1) Geschäftsjahr, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2024, eine feste Vergütung nach Maßgabe der
nachfolgenden Bestimmungen.
Die feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare jährliche Vergütung beträgt EUR 65.000,00
(2) je einfaches Aufsichtsratsmitglied. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche
Festvergütung in Höhe von EUR 125.000,00, sein Stellvertreter in Höhe von EUR 105.000,00.
Mitglieder von Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten zusätzlich zu der Festvergütung nach
Abs. (1) eine jährliche Festvergütung in Höhe von EUR 15.000,00 je Ausschussmitgliedschaft;
(3) der Vorsitzende eines Ausschusses erhält EUR 30.000,00. Die vorstehenden Beträge für
Ausschussmitgliedschaften setzen voraus, dass der betreffende Ausschuss im Geschäftsjahr
getagt hat. Die zusätzliche Ausschussvergütung ist zusammen mit der Aufsichtsratsvergütung
nach Abs. (2) zahlbar."
===
b) Das im Anschluss an die Tagesordnung unter "Beschreibung des Vergütungssystems für die

Aufsichtsratsmitglieder (Punkt 7.3. der Tagesordnung)" dargestellte Vergütungssystem für die

Aufsichtsratsmitglieder, einschließlich des dort wiedergegebenen geänderten § 13 der Satzung, wird gemäß

§ 113 Abs. 3 AktG beschlossen.

Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Mit Beendigung der am 10. Juni 2024 stattfindenden Hauptversammlung der Evotec SE endet die Amtszeit

sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Es ist deshalb eine Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder durch die

Hauptversammlung erforderlich.

Der Aufsichtsrat der Evotec SE setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/

2001 des Rates vom 08. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-VO), § 17

SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 SE-Beteiligungsgesetz (SEBG), § 20.1 der "Vereinbarung zwischen dem

Besonderen Verhandlungsgremium der Arbeitnehmer der Evotec AG und ihrer Tochtergesellschaften und der

Evotec AG über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Evotec SE", § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs

Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung ohne Bindung an Wahlvorschläge zu wählen sind.

Der Aufsichtsrat der Evotec SE hat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung definiert und ein

korrespondierendes Kompetenzprofil erstellt, das die unternehmensspezifische Situation widerspiegelt.

Diese sollen beachtet werden, wenn der Hauptversammlung Wahlvorschläge für den Aufsichtsrat unterbreitet

werden. Die Ziele sehen vor, dass unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Situation die

Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder nationale und internationale Erfahrungen in den Bereichen (i)

Forschung und Entwicklung, (ii) Finanzen, Kapitalmärkte, Recht, Corporate Governance, (iii) Marketing,

Vertrieb und operatives Geschäft, (iv) (öffentliches) Gesundheitswesen sowie (v) Nachhaltigkeit besitzt.

Um dem anhaltenden Wachstum des Unternehmens und seinen spezifizierten Angeboten und operativen

Aktivitäten Rechnung zu tragen, wurde beschlossen, das Kompetenzprofil innerhalb des Aufsichtsrats mit

den Wahlen auf der Hauptversammlung 2024 zu aktualisieren, unter anderem mit Hinblick auf Biologika,

Digitalisierung sowie IT und Cybersicherheit. Das aktualisierte Kompetenzprofil ist ab dem Zeitpunkt der

Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung in der Erklärung zur Unternehmensführung 2023 im

Internet unter zugänglich und können dort auch während der Hauptversammlung eingesehen werden.

Zudem sollen mögliche Interessenkonflikte vermieden werden, indem die Kandidaten für den Aufsichtsrat

bereits bei der Auswahl genauestens überprüft werden. Weiterhin soll der Aufsichtsrat sicherstellen, dass

mögliche Kandidaten nicht älter als 72 Jahre sind, wenn sie zur Wahl vorgeschlagen werden. Eine

angemessene Beteiligung von Frauen ist ebenfalls vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat entsprechend Art. 9

Abs. 1 lit. c) SE-VO, § 111 Abs. 5 S. 1 AktG die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat der

Evotec SE auf 30% festgelegt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat maximal zwölf Jahre Amtszeit als

reguläre Obergrenze der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat definiert. Davon kann jedoch in der

Beschlussfassung durch die Hauptversammlung abgewichen werden. Der Aufsichtsrat soll so zusammengesetzt

werden, dass seine Mitglieder mehrheitlich unabhängig sind und insgesamt über die zur ordnungsgemäßen

Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen.

Der Aufsichtsrat schlägt unter Berücksichtigung dieser konkreten Ziele für die Zusammensetzung des

Aufsichtsrats und des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium vor, mit Wirkung ab der Beendigung der

Hauptversammlung am 10. Juni 2024 die nachfolgend unter 8.2. bis 8.4. genannten Personen bis zur

Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das

Geschäftsjahr 2026 beschließt (also für rund drei Jahre) und die nachfolgend unter 8.1., 8.5. und 8.6.

genannten Personen bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des

Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 beschließt (also für rund zwei Jahre) zu Mitgliedern des

Aufsichtsrats der Evotec SE zu wählen:

8.1 Frau Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich, Ratingen, Deutschland, Vorstand (Chief Medical Officer) der

UCB S.A. mit Sitz in Brüssel, Belgien

Frau Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich wurde am 17. Juni 2014 in den Aufsichtsrat gewählt und am 19. Juni

2019 von der Hauptversammlung für die Dauer von fünf Jahren wiedergewählt. Seit Juni 2021 ist Frau Prof.

Dr. Löw- Friedrich Vorsitzende des Aufsichtsrats. In Abweichung von dem bisherigen Grundsatz, dass

Aufsichtsratsmitglieder nur für zwei volle Amtszeiten bestellt werden sollten, soll Frau Prof. Dr.

Löw-Friedrich ein drittes Mal zur Wahl gestellt werden. Aus Gründen der Kontinuität gerade in einer Phase

des Wandels mit dem Wechsel im Vorstandsvorsitz hält der Aufsichtsrat eine Wiederwahl von Frau Prof. Dr.

Löw-Friedrich für dringend erforderlich. Frau Prof. Dr. Löw-Friedrich soll für weitere zwei Jahre in den

Aufsichtsrat gewählt werden.

Frau Prof. Dr. Löw-Friedrich ist seit März 2008 Chief Medical Officer und Executive Vice President

Development and Medical Practices der UCB S.A., Brüssel (Belgien).

Wie am 25. April 2024 bekannt gegeben, wird Prof. Dr. Löw-Friedrich im Jahr 2024 von ihren Positionen

bei UCB als Executive Vice President, Head of Development und Chief Medical Officer zurücktreten und

danach der Empfehlung C.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex vollständig entsprechen.

Frau Prof. Dr. Löw-Friedrich hat gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG folgende Mitgliedschaften in

gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von

Wirtschaftsunternehmen inne:

===
Mitglied des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA (börsennotiert an der Frankfurter
- Wertpapierbörse), Bad Homburg/Deutschland
Mitglied des Aufsichtsrats der TransCelerate BioPharma Inc (nicht börsennotiert), King of
-             Prussia/USA 
-             Mitglied des Board of Directors der PhRMA Foundation (nicht börsennotiert), Washington DC/ 

USA
===
Frau Prof. Dr. Löw-Friedrich ist 1960 geboren und deutsche Staatsbürgerin.

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May 03, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ EQS-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung -4-

Mit ihrer Expertise unter anderem im Bereich Forschung & Entwicklung, Gesundheitswesen,

Digitalisierung sowie ESG ergänzt Frau Prof. Dr. Löw-Friedrich den möglichen Aufsichtsrat der Evotec SE

ideal und erweitert dessen Kompetenzspektrum.

8.2. Herr Roland Sackers, Köln, Deutschland, Finanzvorstand und Managing Director der QIAGEN N.V. mit

Sitz in Venlo, Niederlande

Herr Roland Sackers wurde am 19. Juni 2019 in den Aufsichtsrat gewählt. Herr Sackers ist

stellvertender Aufsichtsratsvorsitzender. Herr Sackers soll für weitere drei Jahre in den Aufsichtsrat

gewählt werden.

Herr Sackers ist seit Januar 2004 Finanzvorstand und Managing Director der QIAGEN N.V. In dieser

Funktion verantwortet er die Entwicklung und Umsetzung der langfristigen Finanzplanung, die der

Wachstumsstrategie des Unternehmens zugrunde liegt.

Herr Sackers hat gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG folgende Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden

Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

inne:

===
- Mitglied des Vorstands der BIO Deutschland e.V. (nicht börsennotiert), Berlin/Deutschland
===
Herr Sackers ist 1968 geboren und deutscher Staatsbürger.

Herr Sackers erscheint insbesondere aufgrund seines Werdegangs und seiner Ausbildung zum Dipl.-Kfm.

als Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG mit Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder

Abschlussprüfung als geeignet und genügt als unabhängiger Finanzexperte in der ihm zugedachten Funktion

als Vorsitzender des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats den Anforderungen gemäß Grundsatz 15 des

Deutschen Corporate Governance Kodex. Er besitzt sowohl den notwendigen Sachverstand auf dem Gebiet

Rechnungslegung als auch auf dem Gebiet Abschlussprüfung. Zudem verfügt er über vertiefte Kenntnisse

unter anderem im Bereich Kapitalmärkte, Digitalisierung und IT Sicherheit, Recht sowie ESG.

8.3 Frau Camilla Macapili Languille, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate, Head of Life Sciences,

Mubadala Investment Company, mit Sitz in Abu Dhabi

Frau Camilla Macapili Languille wurde am 22. Juni 2022 erstmalig in den Aufsichtsrat der Evotec SE

gewählt. Frau Macapili Languille soll für weitere drei Jahre in den Aufsichtsrat gewählt werden.

Frau Macapili Languille leitet das Life-Sciences-Investment-Team bei der Mubadala Investment Company,

einem Staatsfond mit Sitz in Abu Dhabi. Derzeit ist sie Mitglied des Direct Investment Committee von

Mubadala.

Frau Macapili Languille hat gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG folgende Mitgliedschaften in gesetzlich zu

bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von

Wirtschaftsunternehmen inne:

===
Mitglied des Board of Directors der PCI Pharma Services (KPCI Holdings Limited) (nicht
- börsennotiert), Philadelphia/USA
Mitglied des Board of Directors von Norstella (Caerus PikCo S.A.R.L.) (nicht
- börsennotiert), New York/USA (until December 2023)
8.
Mitglied des Board of Directors der Envirotainer A/S (nicht börsennotiert), Stockholm/
-             Schweden 
-             Seit Dezember 2023 Mitglied des Board of Directors der va-Q-tec AG, Würzburg/Deutschland 

(gelistet an der Franfurter Wertpapierbörse bis 30. August 2023)
===
Frau Macapili Languille wurde 1983 geboren und ist kanadische Staatsbürgerin.

Durch ihre langjährige und umfassende Erfahrung in der Pharma- und Biotechnologiebranche verfügt sie

über ein umfangreiches Wissen über diese Industrie. Mit ihrer besonderen Expertise im Bereich des

Investments,Kapitalmärkte und ESG komplettiert Frau Macapilli Languille in idealer Weise das

Kompentenzspektrum des potentiellen Aufsichtsrats der Evotec SE. Als Mitglied des Prüfungsausschusses des

Aufsichtsrats besitzt Frau Macapili Languille über den notwendigen Sachverstand auf dem Gebiet

Rechnungslegung.

8.4 Frau Dr. Constanze Ulmer-Eilfort, München, Deutschland, Partnerin der Kanzlei Peters, Schönberger

& Partner, mit Sitz in München, Deutschland

Frau Dr. Constanze Ulmer-Eilfort wurde am 15. Juni 2021 erstmalig in den Aufsichtsrat der Evotec SE

gewählt. Frau Dr. Ulmer-Eilfort soll für weitere drei Jahre in den Aufsichtsrat gewählt werden.

Sie ist Partnerin in der Kanzlei Peters, Schönberger & Partner.

Frau Dr. Ulmer-Eilfort hat gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG folgende Mitgliedschaften in gesetzlich zu

bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von

Wirtschaftsunternehmen inne:

===
Mitglied des Aufsichtsrats der Affimed NV (börsennotiert an der NASDAQ), Mannheim/
-             Deutschland 
-             Mitglied des Aufsichtsrats der S4DX GmbH (nicht börsennotiert), München/ Deutschland 
-             Vorsitzende des Beratungssausschusses der Proxygen GmbH (nicht börsennotiert), Wien/ 

Österreich
===
Frau Dr. Ulmer-Eilfort verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Beratung von Hochtechnologie-,

Pharma- und Medienunternehmen beim Schutz und der Vermarktung von Rechten des geistigen Eigentums. Sie

berät bei einer Vielzahl von Vereinbarungen wie Kooperations-, Lizenz-, sowie F & E-Vereinbarungen mit

akademischen Einrichtungen.

Frau Dr. Ulmer-Eilfort wurde 1962 geboren und ist deutsche Staatsbürgerin.

Ihre langjährige und umfassende Erfahrung als Beraterin in der Pharma- und Biotechnologiebranche

resultieren in einem umfangreichen Wissen über die Industrie. Mit ihrer besonderen Spezialisierung auf

Schutz und Vermarktung von Geistigem Eigentum sowie ihren vertieften Kenntnissen im Bereich ESG und M&A

komplettiert Frau Dr. Ulmer-Eilfort in idealer Weise das Kompetenzspektrum des potentiellen Aufsichtsrats

der Evotec SE.

8.5 Herr Dr. Duncan McHale, London, England, Gründer und Direktor der Weatherden Ltd., mit Sitz in

London, England

Herr Dr. Duncan McHale ist ausgebildeter Mediziner und arbeitet seit über 25 Jahren in verschiedenen

Unternehmen und Positionen in der Life Sciences Industrie tätig. Herr Dr. McHale soll für zwei Jahre in

den Aufsichtsrat gewählt werden.

Herr Dr. McHale begann seine Karriere in der Industrie bei Pfizer, wo er von 1999 bis 2007 in

verschiedenen leitenden Positionen unter anderem als European Head Translational Medicine sowie in

verschiedenen therapeutischen Bereichen der Forschung und Entwicklung tätig war. Von 2008 bis 2011 war

Herr Dr McHale Global Head of Translational Science bei AstraZeneca bevor er von 2011 bis 2017 bei UCB im

Bereich forschender Entwicklung (klinische Phasen 1 und 2a) verantwortlich war.

Von 2017 bis 2023 war Herr Dr. McHale Chief Medical Officer von Evelo Biosciences und ein Venture

Partner von SV Health Investors. Im Jahr 2017 gründete Herr Dr. McHale Weatherden Ltd, ein

Beratungsunternehmen für Arzneimittelentwicklung, das er bis heute leitet. Er hatte Gastprofessuren an

der Universität von Liverpool und am Kings College London inne.

Herr Dr. McHale hat derzeit keine Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in

vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5

AktG inne.

Herr Dr. McHale wurde 1966 geboren und ist englischer Staatsbürger.

Seine langjährige und umfassende Erfahrung in der Pharmaindustrie und die dort aufgebaute Expertise

insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung (klinisch und pre-klinisch), sowie Business Development

und Governance ergänzen in hervorragender Weise das Kompetenzspektrums des Aufsichtsrats der Evotec SE.

8.6 Herr Wesley Wheeler, Chapel Hill, USA, Mitglied des Verwaltungsrats bei Envirotainer AB, mit

Hauptsitz in Sollentuna, Schweden

Herr Wesley Wheeler ist seit 43 Jahren in leitenden Positionen in der Pharmaindustrie tätig. Herr

Wheeler soll für zwei Jahre in den Aufsichtsrat gewählt werden.

Herr Wheeler begann als Projektingenieur bei Exxon Research & Engineering (jetzt ExxonMobil). Er

wechselte von Exxon zu GlaxoSmithKline und arbeitete 13 Jahre lang in den Bereichen Technik und

Marketing. Bei GlaxoSmithKline war er die letzten fünf Jahre als Senior Vice President of Global

Manufacturing & Supply tätig.

Anschließend wechselte Herr Wheeler als CEO zu DSM Pharmaceuticals, einer Abteilung von DSM in den

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May 03, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ EQS-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung -5-

Niederlanden, wo er beauftragt wurde, das Unternehmen durch eine FDA-Abmahnung zu steuern und den

Turnaround zu schaffen, was ihm innerhalb von 15 Monaten gelang. Nach weiteren Stationen bei Valeant

Pharmaceuticals International (jetzt Bausch Health) im Bereich globales Marketing, M&A und Forschung und

Entwicklung sowie als CEO von Patheon (jetzt ein ThermoFisher-Unternehmen) nahm Herr Wheeler eine Stelle

als CEO bei Marken an, einem führenden privaten Logistikunternehmen für klinische Studien. Der Turnaround

von Marken dauerte fünf Jahre und führte zum Verkauf des Unternehmens an UPS im Jahr 2016. Marken ist

heute ein Milliarden-Dollar-Unternehmen und ein weltweit führender Anbieter von Dienstleistungen für

klinische Studien. In seinen letzten drei Jahren bei UPS wurde Wes zum Präsidenten von UPS Healthcare

ernannt, der ersten vertikalen Geschäftseinheit, die jemals bei UPS gegründet wurde.

Herr Wheeler hat einen Bachelor-Abschluss in Maschinenbau und einen Master of Business Administration.

Er war Direktor und Vorsitzender von Bushu Pharmaceuticals, das 2022 an KKR verkauft wurde.

Herr Wheeler ist Mitglied des Verwaltungsrats von Envirotainer (nicht börsennotiert).

Herr Wheeler wurde 1956 geboren und ist US-amerikanischer Staatsbürger.

Seine langjährige und umfassende Erfahrung in der Pharmaindustrie und die dort aufgebaute Expertise

unter anderem im Bereich Forschung und Entwicklung, Biotechnologie, M&A, Marketing, Vertrieb und

operatives Geschäft sowieGovernance macht ihn zu einer idealen Ergänzung des Kompetenzspektrums des

Aufsichtsrats der Evotec SE.

===
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===
Die Lebensläufe der Kandidaten mit Angaben zu ihren jeweiligen relevanten Kenntnissen, Fähigkeiten und

Erfahrungen als auch die Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat sind

dieser Einberufung als Anlage beigefügt sowie im Internet unter https://www.evotec.com/de/

investor-relations/hauptversammlung abrufbar.

Zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten und der Evotec SE oder deren Konzerngesellschaften, den

Organen der Evotec SE sowie einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bestehen keine

persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen i.S.d. Ziffer C.7 des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Die vorgeschlagenen Kandidaten sind unabhängig. Der Aufsichtsrat hat sich bei sämtlichen Kandidaten

versichert, dass diese den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können und dass diese keinen

Interessenkonflikten unterliegen.

Es ist vorgesehen, dass Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich im Fall ihrer Wahl durch die Hauptversammlung für

den Vorsitz im Aufsichtsrat vorgeschlagen wird.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelwahl über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat

abstimmen zu lassen.

Beschlussfassung über die Änderung von § 15 Abs. 4 Satz 6 der Satzung (Nachweisstichtag)

Gemäß § 15 Abs. 4 Satz 6 der Satzung d hat sich der zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur

Ausübung des Stimmrechts durch die Aktionäre erforderliche Nachweis auf den Beginn des 21. Tages vor der

Hauptversammlung zu beziehen, was dem Wortlaut von § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG a.F. entspricht. Durch das

Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG - vom

11. Dezember 2023, BGBl. I 2023, Nr. 354) wurde § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG zur Angleichung an

europarechtliche Vorgaben insoweit geändert, als sich der Nachweis nunmehr auf den "Geschäftsschluss des

22. Tages vor der Versammlung zu beziehen" hat. Eine materielle Änderung der Frist ist hiermit nicht

verbunden. Nichtsdestoweniger soll § 15 Abs. 4 Satz 6 der Satzung an den geänderten Gesetzeswortlaut 9. angepasst werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

In § 15 Abs. 4 Satz 6 der Satzung werden die Wörter "Beginn des 21." durch die Wörter

Geschäftsschluss des 22." ersetzt.

===
* * *
II. Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung
===
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an sind folgende Unterlagen im Internet unter https://evotec.com/ de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich:

===
.             die in Punkt 1 der Tagesordnung genannten Unterlagen, 
.             der Vergütungsbericht 2023 (Punkt 5 der Tagesordnung) 

der Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 6 über den Ausschluss des
.             Bezugsrechts gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 AktG 
.             die Beschreibung des Vergütungssystems für die Aufsichtsratsmitglieder (Punkt 7.3. der Tagesordnung) 
.             die Lebensläufe der Kandidaten für den Aufsichtsrat (Punkt 8 der Tagesordnung) 

===
Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen bzw. zugänglich sein.

Unter der angegebenen Adresse werden daneben weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 177.542.097,00 Euro. Es ist eingeteilt in 177.542.097 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Damit beträgt die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 177.542.097 Aktien und Stimmrechte. Es bestehen keine unterschiedlichen Gattungen von Aktien.

Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 249.915 eigene Aktien. Aus diesen stehen ihr keine Rechte zu. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ist gemäß § 15 Absatz 4 der Satzung jeder Aktionär berechtigt, der sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) unter Angabe der Stückzahl der Aktien, auf welche sich die Anmeldung bezieht, anmeldet und der seine Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform (§ 126b BGB) erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes nachweist. Hierfür reicht ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform (§126b BGB) durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Die Anmeldung und der Nachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft bei der nachfolgend genannten Stelle unter der angegebenen Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse (die Anmeldeadresse) spätestens bis zum 3. Juni 2024, 24.00 Uhr MESZ, zugehen:

Evotec SE c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland

Telefax: +49 (0) 89 / 88 96 906-33

E-Mail: anmeldung@linkmarketservices.eu

Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich gemäß §§ 123 Abs. 4 Satz 2, 121 Abs. 7 auf den Geschäftsschluss des zweiundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, mithin den 19. Mai 2024, 24.00 Uhr MESZ, (der Nachweisstichtag) zu beziehen. Diesem kürzlich entsprechend geänderten und vorliegend maßgeblichen Wortlaut von § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG entspricht weiterhin - materiell unverändert - der in § 15 Abs. 4 Satz 6 der Satzung genannte Stichzeitpunkt, wonach sich der Nachweis auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen hat (siehe dazu auch Tagesordnungspunkt 9, unter welchem die Anpassung der Satzung an den geänderten Wortlaut von § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG vorgesehen ist).

Nach Eingang der Anmeldung sowie des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung sowie die für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices (siehe Abschnitt "Passwortgeschützter Internetservice") unter https://www.evotec.com/de/investor-relations/hauptversammlung erforderlichen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.

Registrierte Inhaber von American Depositary Receipts (ADRs) erhalten die Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung von der JPMorgan Chase & Co., P.O. Box 64504, St. Paul, MN 55164-0504, USA (jpmorgan.adr@eq-us.com). Bei Fragen zur Stimmrechtsausübung wenden Sie sich bitte an die JPMorgan Chase & Co., Tel. 800.990.1135 (von innerhalb der USA) oder + 1.651.453 2128 (von außerhalb der USA). Bedeutung des Nachweisstichtags

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May 03, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ EQS-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung -6-

Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

===
Passwortgeschützter Internetservice
===
Ab dem 20. Mai 2024 steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.evotec.com/de/investor-relations/ hauptversammlung ein passwortgeschützter Internetservice zur Verfügung. Über diesen passwortgeschützten Internetservice können angemeldete Aktionäre (bzw. ihre Bevollmächtigten) gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren elektronisch eine Vollmacht erteilen, diese ändern oder widerrufen sowie elektronisch Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen, ändern oder widerrufen (siehe hierzu im Einzelnen die nachfolgenden Abschnitte "Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten" und "Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft"). Die Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice werden den Aktionären zusammen mit den Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt (siehe vorstehend unter Abschnitt "Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts").

Die Ausübung anderer als die vorgenannten Aktionärsrechte über den Internetservice ist nicht möglich; insbesondere können über den Internetservice weder Fragen eingereicht werden, noch Anträge gestellt oder Widerspruch gegen Beschlussfassungen der Hauptversammlung eingelegt werden. Es wird eine Übertragung der Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie der Rede des Vorstandsvorsitzenden live in Bild und Ton über den passwortgeschützten Internetservice erfolgen.

===
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
===
Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl, ausgeübt werden kann. Auch in diesem Fall muss sich der jeweilige Aktionär wie zuvor beschrieben fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und seinen Anteilsbesitz fristgerecht nachweisen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen, soweit das Gesetz nichts Anderes bestimmt, der Textform. Für die Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Institutionen bzw. Unternehmen können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die nachfolgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse:

Evotec SE c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland

Telefax: +49 (0)89 889 690 655 E-Mail: evotec@linkmarketservices.eu

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Eine Vollmacht kann auch ab den 20. Mai 2024 elektronisch über den passwortgeschützten Internetservice unter https:/ /www.evotec.com/de/investor-relations/hauptversammlung (siehe vorstehend unter Abschnitt "Passwortgeschützter Internetservice") gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren bis spätestens zum 9. Juni 2024, 24:00 Uhr MESZ, erteilt, geändert oder widerrufen werden. Die für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices erforderlichen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) werden zusammen mit den Eintrittskarten nach form- und fristgerechter Anmeldung zugesandt. Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, das die Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte zugesendet. Es kann zudem unter der vorstehenden Adresse postalisch, per Telefax oder per E-Mail angefordert werden und ist im Internet unter https://www.evotec.com/de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich. Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Als Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.

Die Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls nach den vorstehenden Bestimmungen unter Vorlage eines Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden. Mit der Eintrittskarte erhalten unsere Aktionäre ein entsprechendes Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Es kann zudem unter der vorstehenden Adresse postalisch, per Telefax oder per E-Mail angefordert werden und ist im Internet unter https://www.evotec.com/de/ investor-relations/hauptversammlung zugänglich.

Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle neben der Vollmacht ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den Beschlussgegenständen erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Soweit für Abstimmungsgegenstände keine ausdrückliche und eindeutige Weisung erteilt wurde, werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten oder nicht an der Abstimmung teilnehmen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die Erteilung von Weisungen, ihre Änderung und ihr Widerruf müssen der Gesellschaft unter der vorstehenden im Abschnitt "Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten" angegebenen Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum 9. Juni 2024, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können auch ab dem 20. Mai 2024 über den passwortgeschützten Internetservice unter https:// www.evotec.com/de/investor-relations/hauptversammlung (siehe vorstehend unter Abschnitt "Passwortgeschützter Internetservice") gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren bis spätestens zum 9. Juni 2024 (24:00 Uhr MESZ) erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Nach Ablauf des 9. Juni 2024, 24:00 Uhr MESZ, ist die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nur noch möglich, indem Aktionäre das den Stimmunterlagen beigefügte Formular ausfüllen und bis spätestens zur Eröffnung der Abstimmung in der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle abgeben.

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May 03, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ EQS-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung -7-

Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft schließt eine persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft selbst oder durch einen anderen Bevollmächtigten teilnehmen und seine Aktionärsrechte ausüben, so gilt die persönliche Teilnahme beziehungsweise Teilnahme durch einen Bevollmächtigten als Widerruf der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären und Aktionärsvertretern an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung zu bevollmächtigen.

Die entsprechenden Dokumente stehen auf der Website des Unternehmens unter dem Link https://evotec.com/de/ investor-relations/hauptversammlung zur Verfügung. Angaben zu den Rechten der Aktionäre

Recht auf Ergänzung der Tagesordnung nach Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 (entspricht Stück 500.000 Aktien) des Grundkapitals erreichen (die Mindestbeteiligung), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Diese Mindestbeteiligung ist gemäß Art. 56 Satz 3 der SE-VO in Verbindung mit § 50 Abs. 2 SEAG für Ergänzungsverlangen der Aktionäre einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea) erforderlich.

Die Mindestbeteiligung muss der Gesellschaft nachgewiesen werden, wobei eine Vorlage von Bankbescheinigungen genügt. Ein neunzigtägiger Aktienbesitz vor dem Tag der Hauptversammlung im Sinne des § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG wird gemäß § 50 Abs. 2 SEAG nicht für einen Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung für eine Hauptversammlung einer SE vorausgesetzt.

Das Verlangen ist schriftlich an die durch den Vorstand vertretene Gesellschaft zu richten, wobei jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen muss. Das Ergänzungsverlangen kann auch auf einen beschlusslosen Diskussionspunkt zielen. Es muss der Gesellschaft bis spätestens zum 10. Mai 2024, 24.00 Uhr MESZ, zugehen. Wir bitten, ein entsprechendes Verlangen an folgende Adresse oder E-Mail-Adresse zu senden:

Evotec SE

- Vorstand - Essener Bogen 7 22419 Hamburg Deutschland

E-Mail: hauptversammlung@evotec.com

Für die Fristwahrung ist der Zugang bei der Gesellschaft maßgeblich. Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://evotec.com/de/investor-relations/hauptversammlung bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

Gegenanträge von Aktionären nach Art. 53 SE-VO, § 126 Abs. 1 AktG

Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen. Etwaige Gegenanträge müssen der Gesellschaft schriftlich, per Telefax oder E-Mail bis spätestens zum 26. Mai 2024, 24.00 Uhr MESZ, mit einer etwaigen Begründung ausschließlich unter der folgenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugegangen sein:

Evotec SE

- Rechtsabteilung - Essener Bogen 7 22419 Hamburg Deutschland

Telefax: +49 (0)40 560 81 333 E-Mail: hauptversammlung@evotec.com

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung des Antrags unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter https://www.evotec.com/de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung hierzu werden ebenfalls unter dieser Internetadresse zugänglich gemacht. Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Wahlvorschläge von Aktionären Art. 53 SE-VO, § 127 AktG

Aktionäre sind ferner berechtigt, Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern zu unterbreiten. Für sie gelten die vorstehenden Regelungen zu Gegenanträgen sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag von vornherein nicht begründet zu werden braucht. Über die vorgenannten Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG hinaus braucht der Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der Wahlvorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder bzw. des Prüfers enthält und bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht die Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten beigefügt ist.

Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden.

Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.

Nach § 16 Abs. 2 Satz 2 der Satzung ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken. Außerdem ist der Vorstand berechtigt - neben allgemeinen Gesichtspunkten, die dem Auskunftsrecht entgegenstehen können (z.B. Unmöglichkeit der Auskunftserteilung) -, in bestimmten, im AktG abschließend geregelten Fällen (§ 131 Abs. 3 AktG) die Auskunft zu verweigern, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.

Weitergehende Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 Abs. 1 AktG) und Auskunftsrechten (§ 131 AktG) der Aktionäre können auch im Internet unter https://www.evotec.com/de/investor-relations/hauptversammlung eingesehen werden. Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Es ist vorgesehen, die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden für angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte am 10. Juni 2024 ab 10.00 Uhr MESZ live in Bild und Ton im passwortgeschützten Internetservice zu übertragen und sie auch nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung zu stellen. Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

Die Informationen nach Art. 53 SE-VO, § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.evotec.com/de/investor-relations/hauptversammlung. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben. Hinweise zum Datenschutz

Für die Evotec SE gelten Regelungen zum Datenschutz, deren rechtskonforme Umsetzung neben dem Schutz der Daten der Aktionäre für die Gesellschaft einen hohen Stellenwert haben. In der Datenschutzerklärung der Evotec SE haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten der Aktionäre übersichtlich zusammengefasst. Diese Datenschutzerklärung ist unter https://www.evotec.com/de/hauptversammlung/data-protection-for-shareholders abrufbar. Hamburg, im Mai 2024 Evotec SE Der Vorstand Anlage: Lebensläufe der Aufsichtsratskandidaten Lebenslauf

Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich

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Name:                 Prof. Dr. med. Iris Löw-Friedrich 
Jahrgang:             1960 
Nationalität:         Deutsch 
Erstbestellung:       2019 

Derzeit bestellt bis: 2024
===
Aktuelle Position:

===
.             Chief Medical Officer UCB S.A., Brüssel/Belgien (Rücktritt bei UCB im Laufe des Jahres 2024 geplant) 
.             Professur für Innere Medizin, Universität in Frankfurt am Main Medizinische Hochschule, Frankfurt am Main 

/Deutschland (sporadisch, seit 2000)
===
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May 03, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ EQS-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung -8-

Beruflicher Werdegang:

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2008 - 2024 UCB S.A.
Chief Medical Officer
2001 - 2009 Schwarz Pharma AG
Global Head of Research and Development; seit 2008 bei UCB nach Übernahme von Schwarz Pharma AG
2000 - 2001 BASF Pharma
Vice President Global Projects
Seit 2000 Universität Frankfurt am Main Professur für Innere Medizin
(Gastprofessur)
1992 - 2000 Hoechst AG
Verschiedene Positionen in der klinischen Entwicklung, zuletzt Vice President Clinical Development
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Qualifikationen:

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1992          Universität Frankfurt am Main, Medizinische Fakultät: Venia legendi (Habilitation) 
1985          Universität Frankfurt am Main, Promotion (Dr. med.) 1979 - 1985 
1979 - 1985   Universität Frankfurt am Main, Studium der Medizin 

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Besondere Qualifikationen im Rahmen des Kompetenzprofils bzw. der Qualifikationsmatrix:

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.             Forschung & Entwicklung 
.             Biopharma 
.             Gesundheitsökonomie 
.             Kapitalmarkt 
.             Digitalisierung 
.             Allgemeines Management 
.             Soziales und Personalwesen 
.             Governance (Untermehmensführung) 

===
Aktuelle Konzernmandate:

===
Fresenius SE & Co. KGaA. Bad Homburg/DE                                         Mitglied des 
.             (Börsennotierung an der Frankfurter Wertpapierbörse, Börsen Düsseldorf und      Aufsichtsrats 

München)
.             TransCelerate BioPharma Inc. King of Prussia/USA                                Mitglied des 
(nicht börsennotiert)                                                           Aufsichtsrats 

===
Weitere aktuelle Mandate:

===
. PhRMA Foundation, Washington DC/USA Mitglied des Board of Directors
(nicht börsennotiert)
. TransCelerate BioPharma Inc., West Conshohocken, PA/USA Mitglied des Aufsichtsrats
(nicht börsennotiert)
===
Letzte Aktualisierung: April 2024 Lebenslauf

Roland Sackers

===
Name:                  Roland Sackers 
Jahrgang:              1968 
Nationalität:          Deutsch 
Erstbestellung:        2019 
Derzeit bestellt bis:  2024 

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Aktuelle Position:

===
. Finanzvorstand und Managing Director, QIAGEN N.V., Hilden/Deutschland
===
Beruflicher Werdegang:

===
Seit Jan. 2004 QIAGEN N.V., Venlo/NL
Finanzvorstand
1999 - 2004 QIAGEN N.V.
Vice President Finance
1995 - 1999 Arthur Andersen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH
Auditor
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Qualifikationen:

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1995 Abschluss als Diplom-Kaufmann an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster/DE
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Besondere Qualifikationen im Rahmen des Kompetenzprofils bzw. der Qualifikationsmatrix:

===
.             Kapitalmarkt 
.             Rechnungswesen / Gewinn- und Verlustrechnung / Risikomanagement 
.             Wirtschaftsprüfung & Nachhaltigkeitsberichterstattung 
.             Controlling 
.             Digitalisierung 
.             IT und Cybersicherheit 
.             Allgemeines Management 
.             Legal & Compliance 
.             Umwelt, Nachhaltigkeit & Governance 
.             Einkauf 
.             Investor & Corporate Communications 
.             Shared Services, Process & Commercial Excellence 
.             Soziales und Personalwesen 
.             Governance (Untermehnensführung) 

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Aktuelle Konzernmandate:

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. BIO Deutschland e.V., Berlin/DE Mitglied des Vorstands
(nicht börsennotiert)
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Weitere aktuelle Mandate:

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. k.A.
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Letzte Aktualisierung: April 2024 Lebenslauf

Camilla Macapili Languille

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Name:                 Camilla Macapili Languille 
Jahrgang:             1983 
Nationalität:         Kanadisch 
Erstbestellung:       2022 

Derzeit bestellt bis: 2024
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Aktuelle Position:

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. Head of Life Sciences, Mubadala Investment Company (MIC), Abu Dhabi, UAE
===
Beruflicher Werdegang:

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Seit 2013     Mubadala Investment Company (MIC), Abu Dhabi, UAE: 
Seit 2018     Direktor, Head of Life Sciences and DI Investment 

Ausschussmitglied
2016-2018     Senior Vice President, Technology 
2013-2015     Utilities & Mining - Vice President, Head of Power 
2011-2013     DAIWA CAPITAL (DC) ADVISORY PARTNERS, Paris, France 

Mergers & Acquisitions - Senior Manager
2007-2010 VIRGIN MANAGEMENT LTD. (VIRGIN GROUP), London, UK
Corporate Finance & Special Situations Portfolio - Investment Manager
2005-2007 JPMORGAN SECURITIES, INC., London, UK & New York, USA
Mergers & Acquisitions, Consumer Healthcare & Retail - Analyst
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Qualifikationen:

===
2011          Cours de Civilisation Française, Université Paris Sorbonne-IV 
2004          Bachelor of Arts, Wirtschafts- und Politikwissenschaften, Columbia University, New York, USA 

===
Besondere Qualifikationen im Rahmen des Kompetenzprofils bzw. der Qualifikationsmatrix:

===
.             Herstellung von Biologika 
.             Biopharma 
.             Small Biotech 
.             Gesundheitswesen 
.             Kapitalmarkt 
.             Rechnungswesen / Gewinn- und Verlustrechnung / Risikomanagement 
.             Allgemeines Management 
.             Umwelt und Nachhaltigkeit 
.             Governance (Unternehmensführung) 

===
Aktuelle Konzernmandate:

===
. PCI Pharma Services (KPCI Holdings Limited), Philadelphia/USA Mitglied des Board of Directors
(nicht börsennotiert)
. Norstella (Caerus PikCo S.A.R.L.), New York/USA Mitglied des Board of Directors
(nicht börsennotiert)
. Envirotainer A/S, Stockholm/SE Mitglied des Board of Directors
(nicht börsennotiert)
. va-Q-tec AG, Würzburg/DE Mitglied des Board of Directors
(gelistet an der Franfurter Wertpapierbörsebis 30. August 2023)
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Weitere aktuelle Mandate:

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. k.A.
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Letzte Aktualisierung: April 2024 Lebenslauf

Dr. Constanze Ulmer-Eilfort

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Name:                 Dr. Constanze Ulmer-Eilfort 
Geburtsjahr:          1962 
Nationalität:         Deutsch 
Erstbestellung:       2021 

Derzeit bestellt bis: 2024
===
AktuellePosition:

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. Partnerin der Kanzlei Peters, Schönberger & Partner, München/Deutschland
===
Beruflicher Werdegang:

===
Seit 2022     Partnerin der Kanzlei Peters, Schönberger & Partner (PSP München) 
Bis 2021      Equity Partnerin bei Baker McKenzie 
2012 - 2017   Managing Partnerin der deutschen und österreichischen Büros von BakerMcKenzie 
2017 - 2021   Mitglied des Global Executive Committee von Baker McKenzie Seit 1994 Baker McKenzie 

===
Qualifikationen:

===
1993          2. juristisches Staatsexamen, Ludwig-Maximilians-Universität, München 
1993          Promotion (Dr. iur.) 
1989          LL.M., University of Pennsylvania Carey Law School 
1987          1. juristisches Staatsexamen, Ludwig-Maximilians-Universität, München 

===
Besondere Qualifikationen im Rahmen des Kompetenzprofils bzw. der Qualifikationsmatrix:

===
.             M&A / Verpartnerung 
.             Allgemeines Management 
.             Legal & Compliance 
.             Umwelt und Nachhaltigkeit, Nachhaltigkeitsberichtserstattung 
.             Soziales und Personalwesen 
.             Governance (Unternehmensführung) 

===
Aktuelle Konzernmandate:

===
. Affimed NV, Mannheim/Deutschland Mitglied des Aufsichtsrats
(Börsennotierung an der NASDAQ)
. Proxygen GmbH, Wien/AT Mitglied des Beratungsausschusses (nicht börsennotiert)
===
Weitere aktuelle Mandate:

===
. n/a
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Letzte Aktualisierung April 2024 Lebenslauf

Dr. Duncan McHale

===
Name:                 Dr. Duncan Philip McHale 
Jahrgang:             1966 
Nationalität:         Britisch 
Erstbestellung:       2024 

Derzeit bestellt bis: -
===
Aktuelle Position:

===
. Founder and Company Director of Weatherden Ltd, London, UK
===
Beruflicher Werdegang:

===
Seit 2017 Weatherden Ltd
Founder and Company Director
2017 - 2023 Evelo Biosciences
Chief Medical Officer
2011 - 2017 UCB
Vice President und Head Global Exploratory Development
208 - 2011 AstraZeneca
Verschiedene Positionen, zuletzt Vice President Personalized Healthcare and Biomarkers
Pfizer
1999 - 2007 Verschiedene Positionen, zuletzt Executive Director, European Head of Molecular Profiling and TA lead for
Pain, Sex Health and Urology, Sandwich Laboratories, Pfizer Global Research and Development
===
Qualifikationen:

===
1996 - 1999   Doctor of Philosophy - PhD, Human/Medical Genetics, University of Leeds, Leeds, UK 
1985 - 1991   Bachelor of Medicine, Bachelor of Surgery, University of Newcastle-Upon-Tyne, Newcastle-Upon-Tyne, UK 

===
Besondere Qualifikationen im Rahmen des Kompetenzprofils bzw. der Qualifikationsmatrix:

===
.             Forschungs und Entwicklung 
.             Allgemeines Management 
.             M&A / Verpartnerung 
.             Umwelt und Nachhaltigkeit 
.             Governance (Unternehmensführung) 

===
Aktuelle Konzernmandate:

===
. keine
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Weitere aktuelle Mandate:

===
. n/a
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Letzte Aktualisierung: April 2024 Lebenslauf

Wesley Wheeler

===
Name:                  Wesley Wheeler 
Jahrgang:              1956 
Nationalität:          Amerikanisch 
Erstbestellung:        2024 
Derzeit bestellt bis:  - 

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Aktuelle Positionen:

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.             Operating Advisor bei KKR, Madison Dearborn Partners und Edgewater Capital 
.             President, Wheeler Yacht Company, LLC, Chapel Hill, North Carolina, USA 
.             Managing Member, WPWheelerLLC 

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(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 03, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ EQS-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung -9-

Beruflicher Werdegang:

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2019 - 2023 UPS Healthcare
President
2011 - 2019 Marken
Chief Executive Officer & Director
2007 - 2010 Patheon (now a ThermoFisher company)
President, Chief Executive Officer & Director
2003 - 2007 Valeant Pharmaceuticals International (now Bausch Health)
President
2002 - 2003 DSM Pharmaceuticals
Chief Executive Officer
1989 - 2002 GlaxoSmithKline
Verschiedene Positionen, zuletzt Senior Vice President, Manufacturing & Supply
1978 - 1989 Exxon Research & Engineering (now ExxonMobil)
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Qualifikationen:

===
Master of Business Administration, California Lutheran University,
Thousand Oaks, CA/USA
Bachelor of Sciences, Mechanical Engineering, Worcester Polytechnic Institute, Worcester, MA/USA
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Besondere Qualifikationen im Rahmen des Kompetenzprofils bzw. der Qualifikationsmatrix:

===
.             Forschung & Entwicklung 
.             Herstellung von Biologika 
.             Biopharma 
.             Small Biotech 
.             Kommerziell / B2B 
.             M&A / Verpartnerung 
.             Kapitalmarkt 
.             Allgemeines Management 
.             Governance (Unternehmensführung) 

===
Aktuelle Konzernmandate:

===
.             BioTouch International Executive Chair of the Board 
.             Envirotainer A/S, SE   Member of the Board of Directors 
.             Belhaven Biopharma     Member of the Board of Directors 
.             Cairn Therrapeutics    Member of the Board of Directors 

===
Weitere aktuelle Mandate:

===
. n/a
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Letzte Aktualisierung: April 2024 Der Vergütungsbericht 2023 (Punkt 5 der Tagesordnung)

Der nachfolgende Vergütungsbericht stellt die im Geschäftsjahr 2023 individuell gewährte und geschuldete Vergütung für die gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Evotec SE (nachfolgend auch die "Gesellschaft") dar und erläutert diese. Der Vergütungsbericht entspricht den Anforderungen des § 162 AktG. Der vorliegende Vergütungsbericht wird der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juni 2024 zur Billigung vorgelegt.

Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

Der nachfolgende Vergütungsbericht stellt die im Geschäftsjahr 2023 individuell gewährte und geschuldete Vergütung für die gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Evotec SE (nachfolgend auch die "Gesellschaft") dar und erläutert diese. Der Vergütungsbericht entspricht den Anforderungen des § 162 AktG. Der vorliegende Vergütungsbericht wird der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juni 2024 zur Billigung vorgelegt.

===
Beschlussfassung über die Billigung eines Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands und des
Aufsichtsrats
Die Struktur der Vergütung und die an die Mitglieder des Vorstands gezahlten Beträge werden vom
Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Bei der Überprüfung werden die Empfehlungen des
Deutschen Corporate Governance Kodex in der von der Regierungskommission am 28. April 2022 beschlossenen
Fassung ("DCGK") angewendet sowie die Anforderungen gemäß § 87 AktG umgesetzt.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat mit Unterstützung des Vergütungs- und Nominierungsausschuss der
ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 22. Juni 2022 ein Vergütungssystem für die Mitglieder
des Vorstands der Gesellschaft (das "Vergütungssystem 2022") zur Beschlussfassung vorgelegt. Die
ordentliche Hauptversammlung 2022 hat das Vergütungssystem 2022 mit 94,48 % positiven Stimmen gebilligt.
Das Vergütungssystem 2022 kann auf der Website der Evotec SE unter https://www.evotec.com/ eingesehen
werden.
A. Das Vergütungssystem 2022 findet für alle Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft Anwendung, deren
Vertrag nach Inkrafttreten des Vergütungssystem 2022 mit der Hauptversammlung 2022 geschlossen oder
erneuert wurde. Zum 31. Dezember 2023 waren dies Dr. Cord Dohrmann und Laetitia Rouxel (siehe unten B).
Die Verträge mit Dr. Craig Johnstone und Dr. Matthias Evers wurden bereits im Januar 2022 und Mai 2022
geschlossen, mithin vor Inkrafttreten des neuen Vergütungssystems, und laufen noch bis Dezember 2026
(COO) bzw. April 2025 (CBO). Der Vertrag mit Dr. Werner Lanthaler lief vom März 2021 bis zur vorzeitigen
Beendigung im Januar 2024. Da die vor dem Inkrafttreten des neuen Vergütungssystem 2022 geschlossenen
Verträge noch die Gewährung von diskretionären Restricted Share Awards zum Vertragsbeginn beinhaltet
haben, hat der Aufsichtsrat beschlossen, diese Verträge nicht vorzeitig zu erneuern, sondern erst mit
deren Ablauf mögliche Anschlussverträge gemäß dem neuen Vergütungssystem auszugestalten.
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 15. Juni 2021 hat die zuletzt durch Beschluss der
Hauptversammlung 2019 angepasste Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats mit einer Zustimmung von
97,83 % bestätigt und ein entsprechendes Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats
beschlossen.
Veränderung in der Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat
Mit Wirkung zum 31. März 2023 ist der Vertrag von Herrn Enno Spillner als Chief Financial Officer
B. ausgelaufen. Mit Wirkung zum 01. April 2023 wurde Laetitia Rouxel für drei Jahre zum neuen Chief
Financial Officer bestellt.
Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine Veränderungen im Aufsichtsrat.
C. Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Evotec SE
Überblick über die Anpassungen am Vergütungssystem in 2023
Nach intensivem Austausch mit den Aktionären, hatte der Aufsichtsrat entschieden der ordentlichen Hauptversammlung 2022
ein überprüftes und überarbeitetes Vergütungssystem zur Beschlussfassung vorzulegen, welches mit 94,48 % der positiven
Stimmen gebilligt wurde. Im Jahr 2023 wurde dieses Vergütungssystem nicht verändert.
Der Vergütungsbericht für das Jahr 2022 wurde von der Hauptversammlung 2023 mit gut 72% positiver Stimmen gebilligt.
I. Damit zeigt sich bereits eine deutliche gesteigerte Zustimmung gegenüber dem Vergütungsbericht für das Jahr 2021, der
von der Hauptversammlung 2022 noch mit nur 53% der positiven Stimmen gebilligt wurde. Hierbei ist zu berücksichtigen,
dass der Vergütungsbericht für das Jahr 2022 immer noch ein Geschäftsjahr beschrieb, welches zur Hälfte unter dem
Regime des alten Vergütungssystem stand und daher in der ersten Jahreshälfte auch noch die Gewährung der Resricted
Share Awards an COO und CBO erlaubte und berichtete. Das Geschäftsjahr 2023 stand ausschließlich unter dem Regime des
überprüften und überarbeiteten Vergütungssystem, welches von der Hauptversammlung 2022 mit 94,48 % der positiven
Stimmen gebilligt wurde. Über die Anpassungen hatten wir im Vergütungsbericht 2022 ausführlich berichtet.
Überblick über die wesentlichen Vergütungsbestandteile
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus einer festen erfolgsunabhängigen Grundvergütung, einem
kurzfristigen einjährigen Jahresbonus und der langfristigen, mehrjährigen Vergütung zusammen. Weitere Bestandteile des
Vergütungssystems sind Nebenleistungen inklusive Zuschüsse zur Altersversorgung und die Übernahme von Reisekosten. Im
Einzelfall können darüber hinaus zusätzliche Vergütungsleistungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und der Beendigung
der Tätigkeit als Mitglied des Vorstands gewährt werden. Etwaige Aufwände werden im Rahmen der Maximalvergütung
berücksichtigt.
Die starke Orientierung an den Wachstumszielen der Evotec-Gruppe - bestehend aus der Evotec SE und ihren verbundenen
Unternehmen - in der kurzfristigen variablen Vergütung (Bonus) sowie die klare Aktienkursorientierung der langfristigen
variablen Vergütung (Share Performance Awards) sollen eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts fördern sowie
externe und interne Fehlanreize vermeiden. Es soll insbesondere vermieden werden, dass der Vorstand aus Gründen der
kurzfristigen Optimierung seiner Bezüge Entscheidungen trifft, die keinen nachhaltigen Geschäftserfolg versprechen.
Die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Vorstands hängt insbesondere vom Verantwortungsbereich des jeweiligen
Vorstandsmitglieds, seiner individuellen und der Leistung des Gesamtvorstands und vom wirtschaftlichen und finanziellen
sowie strategischen und nachhaltigen Erfolg der Evotec-Gruppe ab und soll einen Anreiz für eine langfristige und
nachhaltige Unternehmensführung setzen und zugleich die Interessen der Mitglieder des Vorstands mit denen der Aktionäre
der Gesellschaft verknüpfen.
===
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 03, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ EQS-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung -10-

===
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands entspricht den zum Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen
Anstellungsvertrags geltenden Vorgaben des Aktiengesetzes und des Deutschen Corporate Governance Kodex (sofern keine
Abweichung hiervon erklärt wurde). Im Januar 2024 haben Vorstand und Aufsichtsrat der Evotec SE die
Entsprechenserklärung gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO in Verbindung mit § 161 Aktiengesetz (AktG) zu den
Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex aktualisiert und wie folgt ergänzt:
"Abweichend von Empfehlungen G.6 und G.10 erhält Herr Dr. Mario Polywka für seine vorübergehende Tätigkeit als Interim
CEO ab Januar 2024 keine langfristige, aktienbasierte variable Vergütung nach dem Vorstandsvergütungssystem. Aufgrund
II. der nur interimistischen Stellung als Vorstandsmitglied und Vorsitzender des Vorstands für die Dauer von höchstens
einem Jahr hält der Aufsichtsrat der Evotec SE es nicht für interessengerecht, eine langfristige variable Vergütung zu
gewähren deren Bemessungszeitraum weit über die Amtszeit als Vorstandsmitglied, und damit über die
Einflussnahmemöglichkeit auf die Zielerreichung, hinausgehen würde. Es soll im Sinne des Aktiengesetzes sowie des Kodex
zudem verhindert werden, dass die Incentivierungswirkung einer während der vorübergehenden Tätigkeit im Vorstand
gewährten langfristigen, aktienbasierten Vergütung nach Rückkehr in den Aufsichtsrat fortwirkt und möglicherweise zu
Zweifeln an der unabhängigen Ausübung der Kontrolltätigkeit führt. Die langfristige Förderung des Unternehmenswohls
sowie die Gewährleistung eines nachhaltigen und langfristigen Unternehmenserfolgs liegen bereits deshalb im Interesse
von Herrn Dr. Mario Polywka, weil er nach Abschluss seiner interimistischen Tätigkeit im Vorstand in den Aufsichtsrat
zurückkehren soll, und bedürfen daher keiner weiteren Incentivierung. Nach dem Ende der vorübergehenden
Vorstandstätigkeit von Herrn Dr. Mario Polywka wird die Vorstandsvergütung wieder vollständig den Empfehlungen des
Kodex entsprechen."
Zur Prüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung im Hinblick auf Umfang, Angemessenheit und Marktüblichkeit der
Vorstandsvergütung wird regelmäßig vom Aufsichtsrat, mit Unterstützung seines Vergütungs- und Nominierungsausschusses,
mit derzeit WillisTowersWatson (WTW) ein externer Experte konsultiert. Für den Angemessenheitsvergleich innerhalb von
Evotec SE (vertikale Prüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung) hat der Aufsichtsrat insbesondere die
Entwicklung der Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt herangezogen und diese auch in der
zeitlichen Entwicklung berücksichtigt. WTW hat für den Aufsichtsrat die horizontale und vertikale Üblichkeit des neuen
Vergütungssystems geprüft und bestätigt. Der Aufsichtsrat beobachtet das Vergütungsniveau für Vorstandsmitglieder in
vergleichbaren Unternehmen. Die zuletzt im Jahr 2021 für den Vergleich herangezogene Vergleichsgruppe^1 umfasste
deutsche und internationale Biotechnologie- und Pharmaunternehmen ähnlicher Größe und Komplexität, um Evotec's globaler
Präsenz und den potenziellen Märkten für die Rekrutierung von Vorstandsmitgliedern gerecht zu werden. Zukünftig soll
der für einen Marktvergleich herangezogene Benchmark auf einer Vergleichsgruppe mit deutschen Unternehmen
vergleichbarer Größe sowie einer zusätzlichen Vergleichsgruppe mit internationalen Unternehmen vergleichbarer Größe und
Industrie basieren. Die Vergleichsgruppe aus 2021 besitzt für das Geschäftsjahr 2023 weiterhin Gültigkeit. Die jeweils
aktuelle Vergleichsgruppe wird auch vorwärtsblickend im jeweiligen Vergütungsbericht offengelegt.
^1 Abcam, Bachem, Biotest, Carl Zeiss Meditec, Charles River, Clinigen, Galapagos, Genmab, Ligand, Morphosys, QIAGEN,
Siegfried Pharma, Stallergenes, Sartorius, Tecan und MedPace.
Leistungsunabhängige feste Vergütungskomponenten
Grundvergütung
Die Vorstandsmitglieder erhalten eine vertraglich vereinbarte feste Grundvergütung, die in zwölf gleichen
Monatsgehältern unter Einbehaltung gesetzlicher Abzüge am Ende jedes Monats gezahlt wird. Bei unterjährigem Ein- oder
Austritt eines Vorstandsmitglieds wird die Grundvergütung zeitanteilig gewährt.
Die Evotec-Gruppe legte innerhalb der letzten fünf Jahre ein beeindruckendes Wachstum vor: die Anzahl der Mitarbeiter
stieg von etwa 2.200 am Anfang 2018 auf etwa über 5.000 Mitarbeiter Ende 2023, die Marktkapitalisierung stieg im
gleichen Zeitraum von knapp 2 Milliarden EUR auf zeitweise über 5 Milliarden EUR. Das Mutterunternehmen Evotec SE wurde im
September 2018 in den MDAX aufgenommen und ist seit November 2021 im NASDAQ notiert. Das resultierende Vergütungsniveau
liegt unterhalb des Medians der Vergleichsgruppe. Die Grundvergütung wurde in 2023 nicht angepasst.
Die nachfolgende Tabelle stellt die jährliche Grundvergütung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2023 dar:
Vorstandsmitglied    Funktion                     Grundvergütung 2023 Grundvergütung 2022 
(in Tsd. EUR)         (in Tsd. EUR)^1 
Dr. Werner Lanthaler Vorstandsvorsitzender (CEO)  600                 600 
Dr. Cord Dohrmann    Mitglied des Vorstands (CSO) 450                 417 
Dr. Matthias Evers   Mitglied des Vorstands (CBO) 400                 267 
Dr. Craig Johnstone  Mitglied des Vorstands (COO) 400                 400 
Laetitia Rouxel      Mitglied des Vorstands (CFO) 338                 - 
Enno Spillner        Mitglied des Vorstands (CFO) 80                  320 

===
^1 Das Jahresgrundgehalt von Dr. Cord Dohrmann wurde mit Wirkung vom 01.09.2022 um 50.000 EUR auf 450.000 EUR erhöht.

Daraus ergibt sich eine durchschnittliche feste Grundvergütung von knapp 417.000 EUR für das Geschäftsjahr 2022.

Nebenleistungen III. Zusätzlich zur festen Grundvergütung, erhalten die Vorstandsmitglieder individuell abgestimmte Nebenleistungen, wie

Zuschüsse zur Altersversorgung und den Schulgebühren für eigene Kinder, Fahrtkostenzuschüsse, Beiträge zu Kranken- und

Unfallversicherung, sowie dem geldwerten Vorteil für die private Nutzung eines Dienstwagens oder einer Zulage für ein

Privatfahrzeug (Car Allowance). Der Aufsichtsrat kann ferner im pflichtgemäßen Ermessen und nach festgestellter

signifikanter Änderung des Bedarfs vorübergehend die Aufwendungen für außergewöhnliche Nebenleistungen (z.B.

Sicherheitsmaßnahmen) erstatten. Zudem können den Vorstandsmitgliedern einmalige Leistungen wie beispielsweise

Sonderleistungen bei Neueintritt gewährt werden. Die folgende Tabelle zeigt eine Aufgliederung der Nebenleistungen pro

Vorstandsmitglied:

===
Zuschüsse zur              Car          Reisekosten-       Sonstige 
Vorstandsmitglied  Funktion                   Altersversorgung (in Tsd.  allowance    zuschuss (in Tsd.  (in Tsd. EUR)^ 
EUR)                         (in Tsd. EUR)  EUR)                 1,2 
Dr. Werner         Vorstandsvorsitzender      60                         15           60                 6 
Lanthaler          (CEO) 
Dr. Cord Dohrmann  Mitglied des Vorstands     35                         15           -                  6 

(CSO)
Dr. Matthias Evers Mitglied des Vorstands 35 15 - 4
(CBO)
Dr. Craig          Mitglied des Vorstands     27                         15           -                  - 
Johnstone          (COO) 

Mitglied des Vorstands
Laetitia Rouxel (CFO) 26 - 45 300
(seit April März 2023)
Mitglied des Vorstands
Enno Spillner (CFO) 6 4 6 6
(bis März 2023)
===
^1 Sonstige Nebenleistungen umfassen verschiedene Versicherungen für die in Deutschland ansässigen Vorstände.

^2 300.000 EUR sign on bonus for Laetitia Rouxel

Leistungsabhängige variable Vergütungskomponenten

Unter Bezugnahme auf die oben genannten Grundsätze ist die Vorstandsvergütung an den Unternehmenserfolg und das

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May 03, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ EQS-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung -11-

nachhaltige Unternehmenswachstum gekoppelt. Unter dem bis zur Hauptversammlung 2022 geltenden Vergütungssystem 2021

umfasst die Vorstandsvergütung sowohl eine kurzfristige einjährige Vergütung ("Bonus") als auch langfristige,

mehrjährige Vergütungskomponenten ("Share Performance Plan 2017" und

Restricted Share Plan 2020"), die von den Hauptversammlungen 2017 und 2020 gebilligt wurden. Die Auszahlungsbeträge

für diese Komponenten hängen vom Erreichen der vorgegebenen finanziellen Ziele ab. Bei Nichterreichung der Ziele kann

die Auszahlung der leistungsabhängigen Komponenten auf null reduziert werden. Wurden die Ziele jedoch deutlich

übertroffen, unterliegt der Auszahlungsbetrag einer Obergrenze. Mit Inkrafttreten des neuen Vergütungssystem 2022 sind

die vorstehend genannte Kopplung an Unternehmenserfolg und nachhaltigen Unternehmenswachstum weitergeführt worden,

allerdings ist der Restricted Share Plan 2020 nicht mehr Bestandteil der mehrjährigen Vergütungskomponente. Der Share

Performance Plan 2017 wurde durch den Share Performance Plan 2022 abgelöst, unter dem erstmals im Geschäftsjahr 2023

sog. Share Performance Awards gewährt wurden. Zudem wurde auch die Bonusregelung angepasst. Diese Regelung gilt seit

dem 1. September 2022 für Dr. Cord Dohrmann nach seiner Vertragsverlängerung sowie für Laetitia Rouxel seit ihrer

Bestellung zum 01. April 2023..

Kurzfristige einjährige Vergütung (Bonus)

Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine kurzfristige einjährige Vergütung (Bonus), der die operative Umsetzung

der Unternehmensstrategie der Evotec-Gruppe im jeweiligen Geschäftsjahr als Grundlage für eine langfristige positive

Entwicklung der Gesellschaft honoriert. Der Bonus wird auf der Grundlage des Erreichens bestimmter, vom Vergütungs- und

Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats festgelegter und anschließend vom Aufsichtsrat genehmigter finanzieller und

nicht-finanzieller Ziele für jedes Geschäftsjahr bestimmt. Bei einem unterjährigen Eintritt des Vorstandsmitglieds wird

der Bonus zeitanteilig gewährt.

Für jedes Vorstandsmitglied wurde ein Zielbetrag festgelegt, der die Höhe der Bonuszahlung bei einer Zielerreichung

von 100 % bestimmt. In dem derzeit noch für Dr Johnstone, und Dr. Evers geltenden Vergütungssystem 2021 liegt der

Zielbetrag für die auf ein Jahr bezogene variable Vergütung für den Vorstandsvorsitzenden bei 100 % des jährlichen

Grundgehalts (2022: 100 %) und für alle anderen Mitglieder des Vorstands bei 70 % des jährlichen Grundgehalts (2022: 70

%). Mit dem Ausscheiden von Dr Lanthaler als Vorstandsvorsitzenden Anfang Januar 2024 wurde vereinbart, für 2023 keinen

Bonus mehr auszuzahlen.

Durch die Eliminierung des Restricted Share Plan 2020 und die anteilige Umverteilung auf den Bonus haben sich im

Vergütungssystem 2022 Veränderungen bezüglich des Zielbetrags ergeben ohne zu einer Erhöhung der Ziel-Gesamtvergütung

zu führen: Der Zielbetrag für den Bonus, den der Vorstandsvorsitzende erhält, wenn er die Bonus-Jahresziele zu genau

100 % erreicht, entspricht in Prozent der Grundvergütung für den direkt ausbezahlten Anteil des Bonus ca. 70 % und für

den aufgeschobenen Anteil des Bonus ca. 105%. Der entsprechende Zielbetrag in Prozent der Grundvergütung für die

ordentlichen Mitglieder des Vorstands sind ca. 43 % für den direkt ausbezahlten Anteil des Bonus und ca. 65 % für den

aufgeschobenen Anteil des Bonus, mithin ein Verhältnis von 40:60 zwischen direkt ausgezahlten und aufgeschobenen Anteil

des Bonus. Der Zielbetrag von 107.5% gilt seit 01. September 2022 für Dr. Dohrmann und auch für Laetitia Rouxel. Der

aufgeschobene Anteil des Bonus wird in Evotec Aktien investiert, welche das jeweilige Vorstandsmitglied über einen

Dienstleister erwirbt und diese für mindestens 3 Jahre halten muss. Dazu stellt Evotec den betreffenden Gesamtbetrag

für alle Vorstände zur Verfügung und gibt den Zeitraum vor, in dem die Käufe durch den Dienstleister für die Vorstände

erfolgen sollen. Der Dienstleister nimmt dann die Käufe vor und bucht die erworbenen Aktien zu einem einheitlichen

Durchschnittskurs mit den entsprechenden Sperren in die Depots der Vorstände ein.

Zu Beginn des nachfolgenden Geschäftsjahres bewertet der Aufsichtsrat den Grad der Erreichung der festgelegten Ziele

und legt die Höhe des Jahresbonus fest.

Der Bonus ist für die Mitglieder des Vorstands individualvertraglich geregelt. Im Rahmen der Überarbeitung des

Vorstandsvergütungssystems 2022 wurde für den Bonusplan eine maximale Auszahlung von bis zu 150 % des Zielbetrags

ermöglicht. Diese Obergrenze findet seit 2023 auf den Bonus von sämtlicher Vorstandsmitglieder Anwendung.

Für das Geschäftsjahr 2022 hat der Aufsichtsrat die folgenden Leistungskriterien und ihre Gewichtung einheitlich für

alle Vorstandsmitglieder festgelegt:

===
2022 Ziele                                                                                     Gewichtung 
Basisgeschäft ausbauen                                                                                       50,0 % 
. Gesamtumsatzwachstum auf > 710 Mio.EUR                                                         20,0 % 
. Übertreffen eines stabilen bereinigten EBITDA > 110 Mio.EUR                                    20,0 % 
. Erhaltzen des operativen Cashflows > 35 Mio.EUR                                                10,0 % 
Aufbau von EVORoylaty, EVOEquity und Beschleunigung des Technologiepools für Präzisionsmedizin               25,0 % 
. Aufbau gemeinsamer neuer Allianzen entlang der Bausteine des Aktionsplans 2025 (z. B. iPSC,  10,0 % 

PanOmics & PanHunter, ...) (> 300 Mio. EUR technischer Wert und > 30 Mio. EUR Upfronts))
. Beschleunigung der kommerziellen Strategie von Just-Evotec Biologics (Aktualisierung von 10,0 %
MPR, Strategie über J.POD 2 hinaus)
. Umsetzung einer langfristigen Operational-Venturing-Strategie / Spin-Off-Strategie           5,0 % 
ESG: Aufbau von Menschen, des Unternehmens und Best of Governance Sustainability, Leadership &               25,0 % 

Entrepreneurship
. Umsetzung des Umweltziels von 1,5 °C entlang der SBTi (d. h. Vorbereitung auf CO2- Reduktion
der Emissionen um 20 % bis 2025) 5,0 %
- Definierte Ziele und eine Roadmap bis Dezember 2022 - überprüft und genehmigt von der
"Science-based Target Initiative".
. Investition von >10 % des wissenschaftlichen Fußabdrucks in Bereiche, die von UN SDG3
angesprochen werden 5,0 %
- Investitionen in Höhe von ?10 Mio. EUR in Frauengesundheit, Infektionskrankheiten, globale
Gesundheit und AMR
. Aufbauen von Führungsqualitäten, Lernmöglichkeiten und Nachfolge, während die
Fluktuationsrate des Unternehmens unter 2021 bleibt 15,0 %
- >75 % der EVOgrade 7-12 bestehen die jeweiligen EVOleaders-Programme
- Fluktuationsrate von <11 % und Wachstum um > 700 neue Mitarbeiter
===
Für das Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat die folgenden Leistungskriterien und ihre Gewichtung einheitlich für

alle Vorstandsmitglieder festgelegt:

===
2023 Ziele                                                                                     Gewichtung 
Basisgeschäft ausbauen                                                                                       50,0 % 
. Gesamtumsatzwachstum auf > 850 Mio.EUR                                                         20,0 % 
. Übertreffen eines stabilen bereinigten EBITDA > 120 Mio.EUR                                    20,0 % 
. Erhalten des operativen Cashflows > 50 Mio.EUR                                                 10,0 % 
Aufbau von EVORoylaty, EVOEquity und Beschleunigung des Technologiepools für Präzisionsmedizin               25,0 % 
Aufbau gemeinsamer neuer Allianzen entlang der Bausteine des Aktionsplans 2025 (z. B. iPSC,    10,0 % 

PanOmics &iPSC, ...) (> 100 Mio. technischer Wert)
Just - Evotec Biologics Weg zur Profitabilität bezogen auf AP 2025 (<15m Verlust in 2023) 10,0 %
===
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 03, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ EQS-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung -12-

===
Verdeutlichung der globalen qualitativen Führungsposotion innerhalb der End-to-End R&D 5,0 %
(Kundenbindung und Umsatzqualität)
ESG: Aufbau von Menschen, des Unternehmens und Best of Governance Sustainability, Leadership & 25,0 %
Entrepreneurship
Umsetzung der SBTi Initiative in allen Standorten und Investition von 1% des Umsatzes zur 5,0 %
Erreichung der SBTi Zele
Durchführung einer Mitarbeiterumfrage bis Mitte 2023. Definition und Kommunikation der daraus 5,0 %
abzuleitenden Ziele für 2024f.
Beauftragung von Nachhaltigkeits Champions in jedem Standort um Strukturen zu etablieren, die 15,0 %
Nachhaltigkeit und soziale Ziele, sowie nachhaltige standortspezifische Projekte fördern
===
Die Berechnung des bereinigten EBITDA erfolgt jeweils wie im Geschäftsbericht ausgeführt.

Der Aufsichtsrat legt eine einheitliche, für alle Einzelziele gültige, prozentuale Zielerreichung fest, die zwischen

0 % und. 125 % liegen kann. Die prozentuale Zielerreichung wird in einen Auszahlungsfaktor (sog.

Bonus-Auszahlungsfaktor") umgerechnet, der zwischen 0 % und 150 % liegt . Der Bonus-Auszahlungsfaktor wird mit dem

anteiligen Bonus-Zielbetrag pro Einzelziel multipliziert, um den anteiligen Bonus-Auszahlungsbetrag zu ermitteln. Im

Ergebnis kann der Bonus-Auszahlungsbetrag entfallen oder bei bis zu 150 % des Bonus-Zielbetrags liegen (für den

Finanzvorstand insgesamt bei 100% begrenzt).

Zur Ermittlung des Gesamt-Bonus-Auszahlungsbetrags werden die Bonus-Auszahlungsbeträge der Einzelziele addiert.

Die Funktionsweise des Bonus-Auszahlungsfaktors stellt sich grafisch wie folgt dar:

Für das Geschäftsjahr 2022 stellte sich die Zielerreichung für den Bonus wie folgt dar:

===
2022 Ziele Ergebnis Gewichtung Ziel-
erreichung
Basisgeschäft ausbauen                                                                            50,0 % 
. Gesamtumsatzwachstum auf > 710 Mio.EUR      748.3m vs.710m                          20,0 %     105 % 
. Übertreffen eines stabilen bereinigten    104.1m vs. 110m                         20,0 %     95 % 

EBITDA > 110 Mio.EUR
. Erhalten des operativen Cashflows > 35 203m vs. 35m 10,0 % >125 %
Mio.EUR
Aufbau von EVORoylaty, EVOEquity und Beschleunigung des 25,0 %
Technologiepools für Präzisionsmedizin
. Aufbau gemeinsamer neuer Allianzen
entlang der Bausteine des Aktionsplans 2025
(z. B. iPSC, PanOmics & PanHunter, ...) (> Above 3bn (TPD with BMS) vs. 300m 10,0 % >125 %
300 Mio. EUR technischer Wert und > 30 Mio. EUR
Upfronts))
. Beschleunigung der kommerziellen          Commercial strategy & business 
Strategie von Just-Evotec Biologics         performance behind initial plan 
(Aktualisierung von MPR, Strategie über     especially due to delays also related   10,0 %     50 % 

J.POD 2 hinaus) to Covid; Strategy behind J.POD 2 not established yet
. Umsetzung einer langfristigen             Strategy presented and aligned, 
Operational-Venturing-Strategie /           implementation due to market- and       5,0 %      90 % 
Spin-Off-Strategie                          leadership change altered 
ESG: Aufbau von Menschen, des Unternehmens und Best of                                            25,0 % 

Governance Sustainability, Leadership & Entrepreneurship
. Umsetzung des Umweltziels von 1,5 °C
entlang der SBTi (d. h. Vorbereitung auf
CO2- Reduktion der Emissionen um 20 % bis
2025) Approved by SB in Dec. 2022 5,0 % 100 %
- Definierte Ziele und eine Roadmap bis
Dezember 2022 - überprüft und genehmigt von
der "Science-based Target Initiative".
. Investition von >10 % des
wissenschaftlichen Fußabdrucks in Bereiche,
die von UN SDG3 angesprochen werden Achieved on SDG3 and beyond, e. g. GH, 5,0 % 100 %
- Investitionen in Höhe von ?10 Mio. EUR in infectious diseases (>15%)
Frauengesundheit, Infektionskrankheiten,
globale Gesundheit und AMR
. Aufbauen von Führungsqualitäten,
Lernmöglichkeiten und Nachfolge, während
die Fluktuationsrate des Unternehmens unter 85% vs. >75% EVOlead
2021 bleibt                                 1000 vs. 700 new hires                  15,0 %     85 % 
- >75 % der EVOgrade 7-12 bestehen die      12.2% vs. < 11% fluctuation 

jeweiligen EVOleaders-Programme
- Fluktuationsrate von <11 % und Wachstum
um > 700 neue Mitarbeiter
===
Für das Geschäftsjahr 2023 stellte sich die Zielerreichung für den Bonus wie folgt dar:

===
2023 Ziele Ergebnis Gewichtung Ziel-
erreichung
Basisgeschäft ausbauen                                                                            50,0 % 
. Gesamtumsatzwachstum auf > 850 Mio.EUR         781,4 MioEUR                           15,0 %     13,2 % 
. Übertreffen eines stabilen bereinigten       66,4 MioEUR                            30,0 %     0,0 % 

EBITDA > 120 Mio.EUR
. Erhalten des operativen Cashflows > 50 Mio.EUR 36,4 MioEUR                            5,0 %      0,0 % 
Aufbau von EVORoylaty, EVOEquity und Beschleunigung des                                           30,0 % 

Technologiepools für Präzisionsmedizin
Aufbau gemeinsamer neuer Allianzen entlang der > 100 Mio upfront erhalten aus BMS
Bausteine des Aktionsplans 2025 (z. B.         Neuro partnership und Sandoz zzgl.   10,0 %     100,0 % 
iPSC, PanOmics &iPSC, ...) (> 100 Mio.         Signifikanter Meilenstein und 
technischer Wert)                              Royaltyaussichten 

Q4'23 nahe an der Rentabilität und
Just - Evotec Biologics Weg zur Profitabilität in der Lage, eine Prognose/Budget    10,0 %     100,0 % 
bezogen auf AP 2025 (<15m Verlust in 2023)     2024 zu erstellen, das die 

Rentabilität wie vorgesehen erreicht
Verdeutlichung der globalen qualitativen
Führungsposotion innerhalb der End-to-End R&D 93% Kundenbindungsrate 10,0 % 100,0 %
(Kundenbindung und Umsatzqualität)
ESG: Aufbau von Menschen, des Unternehmens und Best of 20,0 %
Governance Sustainability, Leadership & Entrepreneurship
Umsetzung der SBTi Initiative in allen         SBTi Initiative in allen Standorten 
Standorten und Investition von 1% des Umsatzes umgesetzt einschließlich Investition 5,0 %      100,0 % 

zur Erreichung der SBTi Zele von 1% des Umsatzes zur Erreichung der SBTi Zele
Durchführung einer Mitarbeiterumfrage bis      Mitarbeiterumfrage durchgeführt und 
Mitte 2023. Definition und Kommunikation der   Ergebnisse kommuniziert. Ziele für   10,0 %     100,0 % 

daraus abzuleitenden Ziele für 2024f. 2024f abgeleitet und kommuniziert Beauftragung von Nachhaltigkeits Champions in
jedem Standort um Strukturen zu etablieren, Nachhaltigkeits Champions in jedem die Nachhaltigkeit und soziale Ziele, sowie Standort ernannt 5,0 % 100,0 %
nachhaltige standortspezifische Projekte
===
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 03, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ EQS-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung -13-

===
fördern
===
Die Gesamtzielerreichung bemisst sich für den Bonus des Geschäftsjahrs 2022 wie folgt:

===
2022
Untergrenze bezogen Zielbetrag bezogen  Obergrenze bezogen  Auszahlungsfaktor     Bonus Auszahlungs- 
auf 0 %             auf 100 %           auf maximale        2022 (entsp. der      betrag 2022 

Zielerreichung Zielerreichung Zielerreichung^1 Gesamtzielerreichung)
in   in %           in   in %           in   in %                                 in   in % 
Vorstandsmitglied Tsd. Grundvergütung Tsd. Grundvergütung Tsd. Grundvergütung in %                  Tsd. Grundvergütung 
EUR                   EUR                   EUR                                         EUR 
Dr. Werner        -    0,0 %          600  100,0 %        900  150,0 %        96,4 %                578  96,4 % 

Lanthaler
Dr. Cord Dohrmann -    0,0 %          348  83,5 %         429  102,9 %        96,4 %                335  80,5 % 
Dr. Matthias      -    0,0 %          187  70,0 %         280  105,0 %        96,4 %                180  67,5 % 

Evers
Dr. Craig - 0,0 % 280 70,0 % 420 105,0 % 96,4 % 270 67,5 %
Johnstone
Enno Spillner - 0,0 % 224 70,0 % 224 70,0 % 96,4 % 216 67,5 %
===
^1 Basierend auf der Vertragsverlängerung des CSO zum 01.09.2022 wurde der jährliche Zielbonus anteilig von 70% auf

107,5% des jährlichen Grundgehalts sowie der maximale Auszahlungsbetrag anteilig anteilig von 100% auf 150%

Die Gesamtzielerreichung bemisst sich für den Bonus des Geschäftsjahrs 2023 wie folgt. Dabei wurde unter

Berücksichtigung der besonderen Umstände im Geschäftsjahr 2023, insbesondere nach der Cyberattacke im Aril 2023,

beschlossen, die Gesamtzielerreichung unternehmensweit auf einheitlich lediglich 50% und damit deutlich unterhalb der

eigentlichen Zielerreichung festzusetzen:

===
2023
Untergrenze bezogen Zielbetrag bezogen  Obergrenze bezogen  Auszahlungsfaktor     Bonus 
auf 0 %             auf 100 %           auf maximale        2023 (entsp. der      Auszahlungsbetrag 
Zielerreichung      Zielerreichung^1    Zielerreichung^1    Gesamtzielerreichung) 2023^2 
in   in %           in   in %           in   in %                                 in   in % 
Vorstandsmitglied Tsd. Grundvergütung Tsd. Grundvergütung Tsd. Grundvergütung in %                  Tsd. Grundvergütung 
EUR                   EUR                   EUR                                         EUR 
Dr. Werner        -    0,0 %          600  100,0 %        900  150,0 %        0,0 %                 -    0,0 % 

Lanthaler
Dr. Cord - 0,0 % 484 107,5 % 726 120,9 % 50,0 % 242 53,8 %
Dohrmann^1, 2
Dr. Matthias - 0,0 % 280 70,0 % 420 105,0 % 50,0 % 140 35,0 %
Evers
Dr. Craig - 0,0 % 280 70,0 % 420 105,0 % 50,0 % 140 35,0 %
Johnstone
Laetitia Rouxel   -    0,0 %          363  107,5 %        544  161,3 %        50,0 %                181  53,8 % 
Enno Spillner     -    0,0 %          56   17,5 %         56   70,0 %         50,0 %                28   35,0 % 

===
^1 Basierend auf der Vertragsverlängerung des CSO zum 01.09.2022 wurde der jährliche Zielbonus anteilig von 70% auf

107,5% des jährlichen Grundgehalts sowie der maximale Auszahlungsbetrag anteilig von 100% auf 150% des jeweiligen

Zielbonus angepasst.

^2 Basierend auf dem von der Hauptversammlung 2022 beschlossenen Vergütungssystem werden 60% des ausgezahlten Bonus für

Cord Dohrmann in Aktien investiert, welche mind. 3 Jahre zu halten sind

Da die dem Jahresbonus 2023 zugrundeliegende Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 vollständig erbracht wurde, wird dieser

der im Geschäftsjahr 2023 gewährten und geschuldeten Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG zugerechnet

und folglich in diesem Vergütungsbericht ausgewiesen. Um eine transparente und nachvollziehbare Darstellung der den

Vorstandsmitgliedern für ein Geschäftsjahr gewährten Vergütung zu gewährleisten, wird der Jahresbonus für das

Geschäftsjahr 2022 freiwillig ebenfalls in diesem Vergütungsbericht ausgewiesen.

Langfristige, mehrjährige variable Vergütung

Die Mitglieder des Vorstands erhalten zudem eine langfristige mehrjährige Vergütung in Form der Teilnahme an den

verschiedenen mehrjährigen Vergütungsprogrammen der Gesellschaft. Hierbei handelt es sich um zwei verschiedene

aktienbasierte Programme, deren Auszahlung einer Wartezeit von vier Jahren unterliegt. Hierdurch wird der Beitrag der

einzelnen Vorstandsmitglieder zur mehrjährigen und nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft incentiviert und die

Interessen der Mitglieder des Vorstands mit denen der Aktionäre verknüpft. Mit Inkrafttreten des neuen Vergütungssystem

2022 sind die vorstehend genannte Verknüpfung an Unternehmenserfolg und nachhaltigen Unternehmenswachstum weitergeführt

worden, allerdings ist der Restricted Share Plan 2020 nicht mehr Bestandteil der mehrjährigen Vergütungskomponente.

Share Performance Plan 2022

Zusätzlich zu der auf ein Jahr bezogenen variablen Vergütung haben die Mitglieder des Vorstands gemäß dem Share

Performance Plan 2022 Anspruch auf eine jährliche Zuteilung von Share Performance Awards (SPA's). Der Share Performance

Plan ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung der Interessen der Aktionäre des Unternehmens und zum Aufbau eines IV. modernen langfristigen Vergütungsmodells, das der bei Auflage aktuellen Fassung des Deutschen Corporate Governance

Kodex entspricht.

Die Anzahl der auszugebenden SPA's wird bestimmt, indem ein festgelegter Prozentsatz der Grundvergütung des

Vorstandsmitglieds durch den maßgeblichen Marktwert eines SPA geteilt wird. Durch die Eliminierung des Restricted Share

Plan 2020 und die anteilige Umverteilung auf den Share Performance Award haben sich mit dem von der Hauptversammlung

2022 beschlossenen Vergütungssystem 2022 Veränderungen bezüglich des Zielbetrags in Prozent der jährlichen

Grundvergütung ergeben, ohne zu einer Erhöhung der Ziel-Gesamtvergütung zu führen: Der Zielbetrag für die Share

Performance Awards entspricht ca. 225 % der Grundvergütung beim Vorstandsvorsitzenden und ca. 163 % bei den Mitgliedern

des Vorstands. Für das Geschäftsjahr 2023 kam dies jedoch lediglich für Dr. Cord Dohrmann zur Anwendung, während für

die anderen Vorstandsmitglieder noch die Prozentsätze des Vergütungssystem 2021 wie folgt galten: Der Prozentsatz für

den Vorstandsvorsitzenden für das Geschäftsjahr 2023 liegt bei 200 % der Grundvergütung (2022: 200 %) und für alle

anderen Mitglieder des Vorstands (außer Chief Scientific Officer) bei 91,5 % der Grundvergütung (2022: 91,5 %).

Der Auszahlungsbetrag für die Share Performance Awards kann bei Ausübung 350 % des Zielbetrags nicht übersteigen

Obergrenze).

Die Anzahl der im Geschäftsjahr 2023 gewährten SPA's werden in der folgenden Tabelle dargestellt:

===
Zielbetrag für performance     Maßgeblicher Marktwert eines SPA's zum        Anzahl gewährter SPA's 
shares (SPA's)                 Zeitpunkt der Gewährung                       im GJ 2023 
Vorstandsmitglied in Tsd. EUR     in % Grund-      in EUR                                          in Stück 

vergütung
Dr. Werner 1.200 200,0 % 15,87 75.615
Lanthaler
Dr. Cord Dohrmann 731           162,5 %          15,87                                         46.078 
Dr. Matthias      600           150,0 %          15,87                                         37.808 

Evers
Dr. Craig 600 150,0 % 15,87 37.808
Johnstone
Laetitia Rouxel   -             0,0 %            15,87                                         - 
Enno Spillner     480           150,0 %          15,87                                         30.246 

===
Der Share Performance Plan 2022 basiert auf einem zukunftsbezogenen, mehrjährigen Bemessungszeitraum. Für jede

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May 03, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ EQS-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung -14-

Zuteilung von SPA's gilt ein Zeitraum von vier aufeinanderfolgenden Kalenderjahren, in denen bestimmte Leistungen

gemessen werden (Performance Measurement Period). Von der Hauptversammlung 2022 wurden zwei gleich gewichtete

Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators (KPIs)) festgelegt, die sich an einer langfristigen Wertschöpfung

orientieren: die relative Aktienrendite ("Total Shareholder Return") und der Umsatzwachstum. Hinzu kommt die

Abhängigkeit vom Erreichungsgrad eines zusätzlichen ESG-Erfolgsziels (Modifier).

Die Leistungsindikatoren werden für jedes Jahr des Performance-Messzeitraums ("Performance Measurement Period")

gemessen. Die in einem Jahr erzielte Leistung wird für die verbleibende Sperrfrist ("vesting period") festgeschrieben.

Für jeden der beiden Leistungsindikatoren gibt es nach Ablauf der Sperrfrist ein Mindestziel, das erreicht werden

muss, damit die Share Performance Awards (teilweise) ausgeübt werden können, sowie ein Maximalziel, nach dessen

Erreichen alle Share Performance Awards für den betreffenden Leistungsindikator (100 %) in voller Höhe ausgeübt werden

können (ein Share Performance Award berechtigt den Eigentümer zur Zeichnung von maximal zwei ganzen Aktien der Evotec

SE).

Die relative Aktienrendite ist eine Kennzahl zur Bestimmung der Wertentwicklung eines Investments in die Aktien der

Gesellschaft im Vergleich zum TecDAX. Die relative Aktienrendite misst die Rendite eines Aktieninvestments im

zeitlichen Verlauf, einschließlich der Dividenden sowie der Aktienkursentwicklung (positiv und negativ), bereinigt um

etwaige Aktienemissionen oder Aktiensplits. Das Erfolgsziel "Total Shareholder Return" ist für einen

Erfolgsbemessungszeitraum, d.h. für vier Kalenderjahre, zu 100 % erreicht (der "Ziel-Total Shareholder Return"), wenn

der Total Shareholder Return für die Aktien der Gesellschaft (durchschnittlicher Aktienkurs der Aktien der Gesellschaft

in der Schlussauktion des XETRA- Handels (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an den letzten dreißig (30)

Handelstagen der Frankfurter Wertpapierbörse vor dem maßgeblichen Datum plus ausgeschüttete Dividenden, bereinigt um

alle Kapitalmaßnahmen und Aktien-Splits) um mindestens 20 Prozentpunkte oberhalb des durchschnittlichen Total

Shareholder Return der im TecDAX (oder eines vergleichbaren Börsenindex) gelisteten Unternehmen im gleichen Zeitraum

liegt. Das Mindestziel für das Erfolgsziel "Total Shareholder Return" ist erreicht, wenn der Total Shareholder Return

für die Aktien der Gesellschaft dem durchschnittlichen Total Shareholder Return der im TecDAX gelisteten Unternehmen

entspricht. Das Maximalziel, bei dessen Erreichen sämtliche Share Performance Awards für das Erfolgsziel "Total

Shareholder Return" für den jeweiligen Erfolgsbemessungszeitraum im Verhältnis 1:2 ausübbar werden, ist erreicht, wenn

der Total Shareholder Return für die Aktien der Gesellschaft um mindestens 60 Prozentpunkte über dem durchschnittlichen

Total Shareholder Return der im TecDAX gelisteten Unternehmen liegt.

Die relevanten Werte für den Total Shareholder Return des Unternehmens und des durchschnittlichen Total Shareholder

Return der im TecDAX gelisteten Unternehmen werden anhand des durchschnittlichen TecDAX (Total Return Index) der

letzten dreißig (30) Börsenhandelstage (Frankfurt am Main) vor dem maßgeblichen Datum ermittelt.

Das Erfolgsziel "Umsatzwachstum" (Group Revenue) ist zu 100 % erreicht (das "Ziel- Umsatzwachstum"), wenn das

kumulierte Wachstum der Konzernjahresumsätze der Evotec SE im Erfolgsbemessungszeitraum, d.h. für vier Kalenderjahre,

den vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf Basis einer mittelfristigen Unternehmensplanung (Mid-range Plan)

für den Erfolgsbemessungszeitraum geplanten kumulierten Wachstum des Konzernjahresumsatzes der Evotec SE erreicht. Die

mittelfristige Unternehmensplanung soll vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats grundsätzlich jährlich für einen

Fünfjahreszeitraum vorgenommen werden und ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung mit anspruchsvollen,

relevanten Zielparametern auszurichten. "Erfolgsbemessungszeitraum" ist der Vierjahreszeitraum beginnend mit dem 01.

Januar des Jahres, in dem die einzelne Tranche der Bezugsrechte ausgegeben wird. Zum "Umsatzwachstum" gehören die

Umsatzerlöse aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Grundlage für die Ermittlung des kumulierten Konzernumsatzes

und damit des Umsatzwachstums sind die jeweiligen geprüften und gebilligten Konzernjahresabschlüsse (IFRS) der Evotec

SE des jeweiligen Erfolgsbemessungszeitraums abbzüglich Umsätzen aus auslizensierten Entwicklungsprogrammen. Das

Mindestziel für das Erfolgsziel "Umsatzwachstum" ist erreicht, wenn das kumulierte Wachstum der Konzernjahresumsätze

der Evotec SE im Erfolgsbemessungszeitraum 50 % des für den jeweiligen Erfolgsbemessungszeitraum festgesetzten

Zielwachstums für den Konzernumsatz erreicht oder überschreitet. Das Maximalziel für das Erfolgsziel "Umsatzwachstum"

ist erreicht, wenn das kumulierte Wachstum der Konzernjahresumsätze der Evotec SE im Erfolgsbemesssungszeitraum 150 %

des für den jeweiligen Erfolgsbemessungszeitraum festgesetzten Zielwachstums für den Konzernumsatz erreicht oder

überschreitet

Der sogenannte "ESG-Modifier" ist eine Größe zur Bewertung der langfristig getätigten Forschungsaufwendungen in

gesellschaftlich relevanten Krankheitsbereichen (z.B. Infektionskrankheiten oder Women's Health). Der ESG-Modifier

unterscheidet zwischen einer vollständigen (Modifier: 1,0) und einer nicht-vollständigen Zielerreichung (Modifier: 0,9)

und wird mit der Summe der Zielerreichung der beiden Erfolgsziele "Total Shareholder Return" und "Umsatzwachstum"

multipliziert. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, das Ausmaß der Zielerreichung festzulegen. Eine Übererreichung des

ESG-Ziels über 100% ausgeschlossen.

Wird das Minimalziel für einen Leistungsindikator nicht erreicht, verfällt die anteilige Anzahl von SPA's. Wird das

Ziel genau erreicht (100 % Zielerreichung), wird die anteilige Anzahl von SPA's nach Ende des Leistungszeitraums in die

gleiche Anzahl Bezugsrechte auf Aktien der Evotec SE umgewandelt. Wird das Maximalziel erreicht (200 % Zielerreichung),

wird die anteilige Anzahl von SPA's nach Ende des Leistungszeitraums in die doppelte Anzahl Bezugsrechte auf Aktien der

Evotec SE umgewandelt. Zwischen den Werten wird linear interpoliert.

Die Funktionsweise des Share Performance Plans 2022 gestaltet sich wie folgt:

Die Auszahlungskurven der Leistungsindikatoren Umsatzwachstum ("Revenue Growth") und Relativer Total Shareholder Return

("TSR Outperformance") sind im Folgenden dargestellt:

Das Recht zur Ausübung der Bezugsrechte, die aus der Umwandlung der gewährten Share Performance Awards entstanden sind,

erwächst erst nach Ende des Leistungszeitraums. Nach dem Ende der vierjährigen Leistungsperiode für eine Gewährung von

Share Performance Awards wird die Zielerreichung für die beiden Leistungsindikatoren bestimmt, die entsprechende Anzahl

der Bezugsrechte errechnet festgelegt.

Share Performance Plan 2017

Der Share Performance Plan 2017 basiert auf einem zukunftsbezogenen, mehrjährigen Bemessungszeitraum. Für jede

Zuteilung von SPA's gilt ein Zeitraum von vier aufeinanderfolgenden Kalenderjahren, in denen bestimmte Leistungen

gemessen werden (Performance Measurement Period). Von der Hauptversammlung 2017 wurden zwei gleich gewichtete

Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators (KPIs)) festgelegt, die sich an einer langfristigen Wertschöpfung

orientieren: der Aktienkurs und die relative Aktienrendite ("Relative Total Shareholder Return"). Die relative

Aktienrendite ist eine Kennzahl zur Bestimmung der Wertentwicklung eines Investments in die Aktien der Gesellschaft im

Vergleich zum TecDAX. Die relative Aktienrendite misst die Rendite eines Aktieninvestments im zeitlichen Verlauf,

einschließlich der Dividenden sowie der Aktienkursentwicklung (positiv und negativ), bereinigt um etwaige

Aktienemissionen oder Aktiensplits. Die Leistungsindikatoren werden für jedes Jahr des Performance-Messzeitraums

("Performance Measurement Period") gemessen. Die in einem Jahr erzielte Leistung wird für die verbleibende Sperrfrist

("vesting period") festgeschrieben.

Für jeden der beiden Leistungsindikatoren gibt es nach Ablauf der Sperrfrist ein Mindestziel, das erreicht werden

muss, damit die Share Performance Awards (teilweise) ausgeübt werden können, sowie ein Maximalziel, nach dessen

Erreichen alle Share Performance Awards für den betreffenden Leistungsindikator (100 %) in voller Höhe ausgeübt werden

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May 03, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ EQS-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung -15-

können (ein Share Performance Award berechtigt den Eigentümer zur Zeichnung von maximal zwei ganzen Aktien der Evotec

SE).

Die Zielvorgabe für die Aktienkurssteigerung ("Zielaktienkurs") ist in einem Kalenderjahr genau erreicht (100 %

Zielerreichung), wenn der durchschnittliche Kurs der Evotec-Aktie in der Schlussauktion des XETRA-Handels (oder eines

entsprechenden Nachfolgesystems) an den letzten 30 Handelstagen der Frankfurter Wertpapierbörse im betreffenden

Leistungszeitraum, d. h. Kalenderjahr ("Schlusskurs"), den durchschnittlichen Kurs der Evotec-Aktie in der

Schlussauktion des XETRA-Handels (oder eines entsprechenden Nachfolgesystems) an den letzten 30 Handelstagen vor dem

Beginn des betreffenden Leistungszeitraums ("Anfangskurs") um 8 % übersteigt. Das Mindestziel ist erreicht, wenn der

Schlusskurs dem Anfangskurs gleicht (0 % Zielerreichung). Das Maximalziel in einem Kalenderjahr ist erreicht, wenn der

Schlusskurs 16 % oder mehr über dem Anfangskurs liegt (Zielerreichung 200 %).

Der Leistungsindikator "Relative Total Shareholder Return" (Relative Aktienrendite) ist eine Maßzahl für die

Entwicklung des Werts einer Aktienanlage über einen Zeitraum und berücksichtigt sowohl die angefallenen Dividenden als

auch Kurssteigerungen oder -verluste (bereinigt um alle Kapitalmaßnahmen und Aktien-Splits). Die Zielvorgabe für den

Total Shareholder Return ist in einem Kalenderjahr genau erreicht (100 % Zielerreichung), wenn die Rendite der

Evotec-Aktie der durchschnittlichen Rendite, der im TecDAX gelisteten Unternehmen im gleichen Zeitraum entspricht. Die

Rendite der Evotec-Aktie wird ermittelt aus der Summe aus Schlusskurs und der in diesem Jahr gezahlten Dividende pro

Aktie (bereinigt um alle Kapitalmaßnahmen und Aktien-Splits) bezogen auf den Anfangskurs.

Die relevanten Werte für den durchschnittlichen Relative Total Shareholder Return der im TecDAX gelisteten

Unternehmen werden anhand des durchschnittlichen TecDAX-Index (Total Return Index) der letzten dreißig (30)

Börsenhandelstage (Frankfurt am Main) vor dem maßgeblichen Datum ermittelt. Die Rendite ergibt sich dementsprechend aus

dem Verhältnis des durchschnittlichen TecDAX-Werts in der Schlussauktion des XETRA-Handels (oder eines entsprechenden

Nachfolgesystems) an den letzten 30 Handelstagen im betreffenden Leistungszeitraum, d. h. Kalenderjahr ("Endwert") zum

durchschnittlichen TecDax-Wert in der Schlussauktion des XETRA-Handels (oder eines entsprechenden Nachfolgesystems) an

den letzten 30 Handelstagen vor dem Beginn des betreffenden Leistungszeitraums ("Anfangswert").

Das Mindestziel ist erreicht, wenn die Rendite der Evotec-Aktie um weniger als 10 % unter dem durchschnittlichen

Total Shareholder Return der im TecDAX gelisteten Unternehmen im betreffenden Leistungszeitraum (d. h. in jedem

Kalenderjahr) liegt (0 % Zielerreichung). Das Maximalziel ist erreicht, wenn die Rendite der Evotec-Aktie mindestens 10

% über dem durchschnittlichen Total Shareholder Return der im TecDAX gelisteten Unternehmen im betreffenden

Leistungszeitraum liegt (200 % Zielerreichung).

Wird das Minimalziel für einen Leistungsindikator in einem Kalenderjahr nicht erreicht, verfällt die anteilige

Anzahl von SPA's (12,5 % der insgesamt zu Beginn des Leistungszeitraums gewährten SPA's). Wird das Ziel genau erreicht

100 % Zielerreichung), wird die anteilige Anzahl von SPA's nach Ende des Leistungszeitraums in die gleiche Anzahl

Bezugsrechte auf Aktien der Evotec SE umgewandelt. Wird das Maximalziel erreicht (200 % Zielerreichung), wird die

anteilige Anzahl von SPA's nach Ende des Leistungszeitraums in die doppelte Anzahl Bezugsrechte auf Aktien der Evotec

SE umgewandelt. Zwischen den Werten wird linear interpoliert.

Die Funktionsweise des Share Performance Plans 2017 gestaltet sich wie folgt:

Die Auszahlungskurven der Leistungsindikatoren Absolute Aktienkursentwicklung und Relativer Total Shareholder Return

sind im Folgenden dargestellt:

Das Recht zur Ausübung der Bezugsrechte, die aus der Umwandlung der gewährten Share Performance Awards entstanden sind,

erwächst erst nach Ende des Leistungszeitraums. Nach dem Ende jeder der vier Leistungsperioden (d. h. jedes

Kalenderjahr) für eine Gewährung von Share Performance Awards wird die Zielerreichung für die beiden

Leistungsindikatoren im betreffenden Kalenderjahr bestimmt, die entsprechende Anzahl der Bezugsrechte errechnet und

vorläufig festgelegt. Nach dem Ende aller vier Leistungsperioden, d. h. der vier Kalenderjahre einer Gewährung, werden

die für jedes Jahr bestimmten Bezugsrechte addiert und ergeben die Gesamtzahl der Bezugsrechte.

In 2023 wurden Share Performance Awards aus der Grant 2019 ausübbar. In der folgenden Tabelle wird die

Zielerreichung der einzelnen Performancekriterien pro Jahr und insgesamt dargestellt:

===
Zielerreichung    Zielerreichung    Zielerreichung    Zielerreichung    Gesamtzielerreichung 
2019              2020              2021              2022              (in %) 
(in %)            (in %)            (in %)            (in %) 
Relative                   124%              200%              200%              0%                131% 

Aktienkursentwicklung
Relativer TSR 0% 200% 200% 0% 100%
===
Die für 2023 erreichte Zielerreichung betrug jeweils 200% für beide Leistungsindikatoren.

Die finale Anzahl der ausübbaren Share Performance Awards aus dem Grant 2019 wird pro Vorstandsmitglied in der

folgenden Tabelle ausgewiesen:

===
Anzahl                                   Anzahl von SPA's Tatsächlich ausgeübte 
gewährter Zielerreichung                 aus der Tranche  Anzahl von SPA's aus 
SPA's aus rel. Aktien-    Zielerreichung 2019 unter       der Tranche 2019 
Vorstandsmitglied Funktion              der       kursentwicklung Relativer TSR  Berücksichtung   (unter 
Tranche   (in %)          (in %)         der              Berücksichtigung der 
2019                                     Zielerreichungen Vergütungsobergrenze) 

^1
Dr. Werner        Vorstandsvorsitzender 45.161    131%            100%           52.161           52.161 
Lanthaler         (CEO) 
Dr. Cord Dohrmann Mitglied des          13.318    131%            100%           15.383           15.383 

Vorstands (CSO)
Dr. Craig         Mitglied des          16.733    131%            100%           19.327           19.327 
Johnstone^2       Vorstands (COO) 
Enno Spillner     Mitglied des          11.071    131%            100%           12.788           12.788 

Vorstands (CFO)
===
^1 Herrn Dr. Craig Johnstone wurde im Januar 2019 in den Vorstand berufen, folglich wurden ihm keine SPA's aus der

Tranche 2018 im Rahmen seiner Vorstandstätigkeit gewährt

Dabei entspricht ein SPA einer Evotec-Aktie, deren Kurs zum Zeitpunkt der Ausübung 2023 etwa EUR18/Aktie betrug.

Restricted Share Plan 2020

Der Aufsichtsrat konnte im Falle außergewöhnlicher und vor allem wettbewerblicher Umstände nach pflichtgemäßem

Ermessen und Prüfung der Angemessenheit zusätzlich Restricted Share Awards gewähren, wenn dies einen positiven Einfluss

auf die langfristige Entwicklung der Evotec-Gruppe haben wird. Der Zielbetrag einer Gewährung von Restricted Share

Awards wird vom Aufsichtsrat im Einzelfall festgelegt. Der Auszahlungsbetrag für Restricted Share Awards kann 400 % des

Zielbetrags nicht übersteigen (Obergrenze).

Durch den aktiven Austausch mit den Aktionären hat der Aufsichtsrat verstanden, dass der Restricted Share Plan 2020

und der damit verbundene diskretionäre Ermessensspielraum des Aufsichtsrats als kritisch angesehen werden, und

entschieden, zukünftig diese Vergütungskomponente mit Inkrafttreten des neuen Vergütungssystems ab der Hauptversammlung

2022 nicht mehr zu begeben. Entsprechend erfolgte im Geschäftsjahr 2023 keine Zuteilung von Restricted Share Awards.

Im Restricted Share Plan gilt für jede Gewährung ein Leistungszeitraum von vier aufeinanderfolgenden Kalenderjahren,

in denen die erreichten Leistungen gemessen werden. Von der Hauptversammlung 2020 wurde das Bereinigte EBITDA als

Leistungsindikator festgelegt. Der Leistungsindikator wird für jedes Jahr des Leistungszeitraums gemessen. Die in einem

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May 03, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ EQS-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung -16-

Jahr erzielte Leistung wird für die verbleibende Sperrfrist festgeschrieben.

Für die Erfolgsbemessung wird das Bereinigte EBITDA jedes Geschäftsjahres im Leistungszeitraum ermittelt und mit dem

im ersten Quartal des jeweiligen Geschäftsjahres für das Geschäftsjahr prognostizierten Bereinigten EBITDA verglichen.

Die prognostizierte und die im Vorjahr tatsächlich erreichte Kennzahl wird im Geschäftsbericht veröffentlicht.

Die Zielvorgabe für das jeweilige Jahr ist erreicht, wenn das Bereinigte EBITDA das prognostizierte Bereinigte

EBITDA oder mehr beträgt. Die Mindestzielvorgabe ist erreicht, wenn das Bereinigte EBITDA 75 % des prognostizierten

Bereinigten EBITDA erreicht oder überschreitet.

Wird die Mindestzielvorgabe in einem Geschäftsjahr nicht erreicht, verfallen 25 % der gewährten Restricted Share

Awards. Wird die Zielvorgabe für das Erfolgsziel in einem Geschäftsjahr erreicht, werden 25 % der gewährten Restricted

Share Awards in Bezugsrechte auf jeweils eine Aktie der Evotec SE umgewandelt. Wird die Mindestzielvorgabe in einem

Geschäftsjahr genau erreicht, werden 12,5 % der gewährten Restricted Share Awards in Bezugsrechte auf jeweils eine

Aktie der Evotec SE umgewandelt. Wird die Mindestzielvorgabe in einem Geschäftsjahr erreicht, die Zielvorgabe aber

nicht, werden entsprechend der tatsächlichen Zielerreichung in dem Geschäftsjahr zwischen 12,5 % und 25 % der gewährten

Restricted Share Awards in Bezugsrechte auf jeweils eine Aktie der Evotec SE umgewandelt.

Für die Mitglieder des Vorstands, denen zur letzten Zuteilung unter dem Plan im Geschäftsjahr 2022 Restricted Share

Awards gewährt wurden, hat der Aufsichtsrat weitere Performance-Kriterien hinsichtlich des Umsatzwachstums der Evotec

Gruppe, der Anzahl der verpartnerten Projekten und der Implementierung einer ESG-Strategie sowie der langfristigen

Organisationsentwicklung festgelegt. Aus Wettbewerbsgründen werden diese erst rückblickend nach Ablauf des

Leistungszeitraums veröffentlicht.

Die Funktionsweise des Restricted Share Plan 2020 gestaltet sich wie folgt:

Die Auszahlungskurve des KPIs Bereinigtes EBITDA gestaltet sich wie folgt:

Im Geschäftsjahr 2023 sind keine Restricted Share Awards an Vorstandsmitglieder mehr ausgegeben worden, noch ausübbar

geworden.

Ausblick zur variablen Vergütung

Mit dem Vergütungssystem 2022 sind transparente und quantifizierbare ESG Kriterien in die variablen

Vergütungskomponenten aufgenommen worden. Ein substanzieller Anteil der kurzfristigen einjährigen Vergütung muss

zukünftig langfristig in Aktien des Unternehmens investiert werden und für einen Zeitraum von drei Jahren gehalten

werden, um eine stärkere Angleichung der Interessen der Vorstandsmitglieder mit den Aktionärsinteressen zu erzielen.

Die Performance-Periode des von der Hauptversammlung am 22. Juni 2022 beschlossenen Share Performance Plan 2022 wurde

auf vier Jahre erhöht und der Pay-for-Performance-Zusammenhang nachhaltig gestärkt. Zudem ist die Vergütungskomponente

Restricted Share Plan 2020" nicht mehr Bestandteil des neuen Vergütungssystems und wird seit dessen Inkrafttreten

nicht mehr an Mitglieder des Vorstands begeben.

Sonstige Vergütungsregelungen

Von einem Dritten zugesagte oder gewährte Leistungen

Im Berichtsjahr wurden keinem Mitglied des Vorstands von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeiten als

Vorstandsmitglied Leistungen zugesagt oder gewährt.

Malus und Clawback-Regelungen

In begründeten Fällen kann der Aufsichtsrat variable Vergütungskomponenten einbehalten (Malus-Klausel) oder

zurückfordern (Clawback), wenn ein Vorstandsmitglied in schwerwiegender Weise gegen seine Pflichten, insbesondere gegen

seine Compliance-Pflichten, verstoßen hat. Derartige Rückforderungsklauseln sind in den derzeitigen

Anstellungsverträgen aller Vorstandsmitglieder enthalten.

Die Gesellschaft hat von der ihr darunter gewährten Möglichkeit, variable Vergütung einzubehalten oder

zurückzufordern, im Geschäftsjahr 2023 keinen Gebrauch gemacht. Mit dem Ausscheiden von Dr Lanthaler als

Vorstandsvorsitzenden Anfang Januar 2024 wurde allerduings vereinbart, für 2023 keinen Bonus mehr auszuzahlen.

Abfindungsregelungen

Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei einer vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags, ohne dass ein wichtiger

Grund für die Beendigung der Vorstandstätigkeit vorliegt, werden auf maximal zwei Jahresvergütungen begrenzt und

betragen nicht mehr als die Jahresvergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrags (Abfindungs-Cap). Wird der

Anstellungsvertrag aus einem von dem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund beendet, erfolgen keine

Zahlungen an das Vorstandsmitglied. Die für die Berechnung der Abfindung maßgebliche Jahresvergütung entspricht der

Grundvergütung zuzüglich des Zielbonus.

Kontrollwechsel (Change of Control)

Im Falle eines Erwerbs von mindestens 30 % der Aktien der Evotec SE durch eine/n Aktionär/in oder eine dritte

Partei, können die Mitglieder des Vorstands ihren Anstellungsvertrag außerordentlich kündigen, sofern sich in Folge des

Kontrollwechsels ihre Aufgaben und Verantwortung wesentlich verändern. Jederzeit innerhalb einer Frist von zwölf

Monaten nach Eintritt eines solchen Kontrollwechsels, kann das Recht zur außerordentlichen Kündigung mit einer

Kündigungsfrist von drei Monaten ausgeübt werden. Nach Ablauf der Kündigungsfrist endet die Verpflichtung des

Unternehmens zur Zahlung jeglicher Vergütungsleistungen, mit Ausnahme einer einmaligen Abfindung in Höhe von 18

Monatsgehältern des jeweiligen Vorstandsmitglieds, berechnet aus der Summe der Grundvergütung und Geldwert etwaiger

Nebenleistungen.

Wenn während der Sperrfrist für die Share Performance Awards ein Kontrollwechsel eintritt, werden die Zuteilungen

für alle Teilnehmer, die im Rahmen des Share Performance Plans 2017 gemacht wurden, unwiderruflich übertragen und

vorbehaltlich bestimmter Grenzen vollständig in bar abgerechnet. Mit dem Share Performance Plan 2022 wurde die Schwelle

für einen Kontrollwechsel, der zur unwiderruflichen Übertragung und Auszahlung der Share Performance Awards führt, von

30% auf > 50% angehoben. Zudem wurde festgelegt, dass die unwiderrufliche Übertragung und Auszahlung nur erfolgt, wenn

das betreffende Vorstandsmitglied als Folge des Kontrollwechsel seinen Anstellungsvertrag außerordentlich kündigt, wenn

sich in Folge des Kontrollwechsels die Aufgaben und Verantwortung wesentlich verändern.

Wenn es während der Wartezeit der Restricted Share Awards zu einem Kontrollwechsel kommt, werden die Zuteilungen,

die im Rahmen des Restricted Share Plans 2020 gemacht wurden, vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen bei Fälligkeit

sofort in bar beglichen. Der Abrechnungsbetrag soll dabei auf Basis der fiktiven Zahl der ausübbaren Bezugsrechte

berechnet werden und vorbehaltlich der anzuwendenden Höchstgrenze. Dies soll unter der Annahme geschehen, dass die

Ziele der entsprechenden KPIs für die Jahre erreicht sind, für die zu diesem Zeitpunkt noch keine abschließende

Beurteilung vorliegt.

Wettbewerbsverbote

Mit den Vorstandsmitgliedern sind Wettbewerbsverbote für die Zeit nach ihrem Ausscheiden vereinbart. Dafür leistet

die Evotec SE nach Beendigung des Anstellungsvertrags zwölf Monate lang Ausgleichszahlungen. Die Ausgleichszahlungen

belaufen sich für die Dauer des Wettbewerbsverbots insgesamt auf 50 % der gewährten Direktvergütung (Grundvergütung und

variable Vergütung) im Jahr vor Beendigung des Dienstverhältnisses und werden in gleichen monatlichen Raten ausgezahlt.

Maximalvergütung V.

Die im Vergütungssystem 2021 festgelegte Maximalvergütung findet für alle Mitglieder des Vorstands Anwendung, deren

Vertrag vor Inkrafttreten des Vergütungssystem 2022 mit der Hauptversammlung 2022 geschlossen oder erneuert wurde (Dr.

Werner Lanthaler, Dr. Craig Johnstone, Dr. Matthias Evers). Der Aufsichtsrat ging bei dieser im Vergütungssystem 2021

festgelegten Maximalvergütung von den aktuellen Jahres-Zielvergütungen der Vorstandsmitglieder aus. Unter

Berücksichtigung einer nicht ausgeschlossenen (moderaten) Anhebung der Festvergütung und einer einmaligen Gewährung von

Restricted Share Awards je Vorstandsmitglied während der voraussichtlich vierjährigen Laufzeit des Vergütungssystems

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May 03, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ EQS-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung -17-

ergibt sich die jährliche Maximalvergütung im Sinne von § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG:

===
Funktion              Maximalvergütung für Jahre ohne Gew ährung von   Maximalvergütung für Jahre mit Gew ährung von 
Restricted Share Aw ards (in Tsd. EUR)             Restricted Share Aw ards (in Tsd. EUR) 
Vorstandsvorsitzender 6.000                                            15.600 

(CEO)
Mitglied des 3.500 7.100
Vorstands
===
Die im Vergütungssystem 2022 festgelegte Maximalvergütung findet für alle Mitglieder des Vorstands Anwendung, deren

Vertrag nach Inkrafttreten des Vergütungssystem 2022 mit der Hauptversammlung 2022 geschlossen oder erneuert wurde (Dr.

Cord Dohrmann und Laetitia Rouxel). Die jährliche Maximalvergütung im Sinne von § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG für nach

Inkrafttreten des Vergütungssystem 2022 geschlossene Verträge beträgt:

===
Funktion Maximalvergütung für Jahre ohne Gewährung von Restricted Share Awards (in Tsd. EUR)
Vorstandsvorsitzender (CEO) 7.050
Mitglied des Vorstands 3.400
===
Die maßgebliche betragsgemäße Höchstgrenze wurde im Berichtsjahr nicht überschritten.

Share Ownership Guideline

Mit dem Vergütungssystem 2022 werden die Vorstandsmitglieder verpflichtet, während der Dauer der Bestellung zum

Mitglied des Vorstands Aktien der Evotec SE zu halten, wobei diese Pflicht erstmals spätestens nach Ablauf von fünf

Jahren seit der erstmaligen Bestellung zum Mitglied des Vorstands erfüllt sein muss ("Aufbauphase"). Das

Aktienhalteprogramm soll die Mitglieder des Vorstands zur Steigerung des Unternehmenswerts im Sinne der Aktionäre

incentivieren. Der zu investierende Betrag richtet sich hierbei nach der Brutto-Grundvergütung des jeweiligen

Vorstandsmitglieds. Der Vorsitzende verpflichtet sich zu einem Investment in Evotec-Aktien in Höhe von 300 % seiner

Bruttogrundvergütung und die weiteren ordentlichen Vorstandsmitglieder von 100 % ihrer jeweiligen Bruttogrundvergütung.

Zum 31. Dezember 2023 wurden die folgenden Anteilsbesitze der jeweiligen Vorstände berichtet:

===
Shares    Outstanding Shares   Granted unvested  Outstanding Shares   Granted unvested  Restricted Shares 
from vested SPA's    SPA's (total)     from vested RSA's    RSA's (total)     from STI Payout 

Management
Board
Dr Werner 1.550.000 0 170.182 0 71.642
Lanthaler
Enno Spillner 58.049    0                    61.663            0                    0 
Dr Cord       195.079   0                    85.350            0                    29.851            2.951 

Dohrmann
Dr Craig 20.161 0 73.217 0 34.980
Johnstone
Dr Matthias 0 0 37.808 0 39.353
Evers
Laetitia 0 0 0 0 0
Rouxel
Zielvergütung der gegenwärtigen Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2023
Die folgende Tabelle stellt die jeweilige Zielvergütung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr
2023 und freiwillig für das Geschäftsjahr 2022 dar. Diese umfasst die für das jeweilige Geschäftsjahr
zugesagte Zielvergütung, die im Falle einer Zielerreichung von 100 % gewährt wird.
Dr. Werner Lanthaler          Laetitia Rouxel 
Vorstandsvorsitzender (CEO)   Mitglied des Vorstands (CFO) 
2023 #         2022           2023 #         2022 
in     in %    in     in %    in     in %    in     in % 
Tsd. EUR Gesamt  Tsd. EUR Gesamt  Tsd. EUR Gesamt  Tsd. EUR Gesamt 
Leistungsunabhängige   Grundvergütung^1      600    23,6 %  600    23,6 %  338    33,3 %  -      0,0 % 
Vergütung            + Nebenleistungen       141    5,5 %   141    5,6 %   371    36,7 %  -      0,0 % 

= Summe 741 29,2 % 741 29,2 % 709 70,0 % - 0,0 % + Kurzfristige einjährige Vergütung (STI)
Bonus 600 23,6 % 600 23,6 % 484 47,8 % - 0,0 %
+ Langfristige mehrjährige Vergütung (LTI)
Leistungsabhängige     Restricted Share Plan -      0,0 %   -      0,0 %   -      0,0 %   -      0,0 % 
Vergütung              2020 
Share Perfomance Plan 1.200  47,2 %  1.200  47,2 %  -      0,0 %   -      0,0 % 

2017/2022
= Gesamt-Zielvergütung 2.541 100,0 % 2.541 100,0 % 1.193 117,8 % - 0,0 %
Dr. Cord Dohrmann             Dr. Matthias Evers 
Mitglied des Vorstands (CSO)  Mitglied des Vorstands (CBO) 
2023 #         2022           2023 #         2022 
in     in %    in     in %    in     in %    in     in % 
Tsd. EUR Gesamt  Tsd. EUR Gesamt  Tsd. EUR Gesamt  Tsd. EUR Gesamt 
Leistungsunabhängige    Grundvergütung       450    26,1 %  417    29,4 %  400    30,0 %  267    19,2 % 
D.            Vergütung             + Nebenleistungen      56     3,3 %   52     3,7 %   54     4,0 %   37     2,7 % 

= Summe 506 29,4 % 469 33,1 % 454 34,0 % 304 21,9 % + Kurzfristige einjährige Vergütung (STI)
Bonus 484 28,1 % 348 24,6 % 280 21,0 % 187 13,4 %
+ Langfristige mehrjährige Vergütung (LTI)
Leistungsabhängige      Restricted Share     -      0,0 %   -      0,0 %   -      0,0 %   900    64,7 % 
Vergütung               Plan 2020 

Share Perfomance
Plan 731 42,5 % 600 42,3 % 600 45,0 % - 0,0 %
2017/2022
= Gesamt-Zielvergütung 1.721  100,0 % 1.417  100,0 % 1.334  100,0 % 1.391  100,0 % 
Dr. Craig Johnstone             Enno Spillner 
Mitglied des Vorstands (COO)    Mitglied des Vorstands (CFO) 
2023 #          2022            2023 #          2022 
in     in %     in     in %     in     in %     in     in % 
Tsd. EUR Gesamt   Tsd. EUR Gesamt   Tsd. EUR Gesamt   Tsd. EUR Gesamt 
Leistungsunabhängige   Grundvergütung       400    30,3 %   400    18,9 %   80     7,9 %    320    29,3 % 
Vergütung            + Nebenleistungen      42     3,2 %    42     2,0 %    22     2,2 %    67     6,2 % 
= Summe                442    33,4 %   442    20,8 %   102    10,1 %   387    35,5 % 

+ Kurzfristige einjährige Vergütung (STI)
Bonus 280 21,2 % 280 13,2 % 430 42,5 % 224 20,5 %
+ Langfristige mehrjährige Vergütung (LTI)
Leistungsabhängige     Restricted Share     -      0,0 %    800    37,7 %   -      0,0 %    -      0,0 % 
Vergütung              Plan 2020 

Share Perfomance
Plan 600 45,4 % 600 28,3 % 480 47,4 % 480 44,0 %
2017/2022
= Gesamt-Zielvergütung 1.322 100,0 % 2.122 100,0 % 1.012 100,0 % 1.091 100,0 %
===
Im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen Vorstandsmitglieder nach § 162

AktG

Die folgenden Tabellen stellen die den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2022 und 2023 gewährten

und geschuldeten festen und variablen Vergütungsbestandteile gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG dar. Da

die dem Jahresbonus 2023 zugrunde liegende Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 vollständig erbracht wurde,

wird dieser der im Geschäftsjahr 2023 gewährten und geschuldeten Vergütung zugerechnet und folglich in

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May 03, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ EQS-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung -18-

diesem Vergütungsbericht ausgewiesen.

Neben den Vergütungshöhen wird gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG auch der relative Anteil aller

festen und variablen Vergütungsbestandteile an der Gesamtvergütung angegeben. Diese relativen Anteile

beziehen sich auf die im jeweiligen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten Vergütungsbestandteile gemäß

§ 162 Abs. 1 Satz 1 AktG.

===
Dr. Werner Lanthaler          Laetitia Rouxel 
Vorstandsvorsitzender (CEO)   Mitglied des Vorstands (CFO) 
2023 #          2022          2023 #          2022 
in     in %     in     in %   in     in %     in     in % 
Tsd. EUR Gesamt   Tsd. EUR Gesamt Tsd. EUR Gesamt   Tsd. EUR Gesamt 

Grundvergütung für 600 30,9 % 600 23,8 % 338 28,3 % - 0,0 %
Leistungsunabhängige   das GJ 
Vergütung            + Nebenleistungen für   141    7,3 %    141    5,6 %  371    31,1 %   -      0,0 % 

das GJ
= Summe 741 38,2 % 741 29,4 % 709 59,3 % - 0,0 %
+ Kurzfristige einjährige Vergütung (STI)
Bonus für das GJ2 - 0,0 % 578 23,0 % 181 15,2 % - 0,0 % + Langfristige mehrjährige Vergütung (LTI)
Leistungsabhängige     Restricted Share Plan -      0,0 %    -      0,0 %  -      0,0 %    -      0,0 % 
Vergütung              2020 

Share Perfomance Plan 1.200 61,8 % 1.200 47,6 % - 0,0 % - 0,0 % 2017/2022
= Gesamtvergütung       1.941  100,0 %  2.519  100,0  890    74,5 %   -      0,0 % 
i.S.v. § 162 AktG                            % 
Dr. Cord Dohrmann             Dr. Matthias Evers 
Mitglied des Vorstands (CSO)  Mitglied des Vorstands (CBO) 
2023 #         2022           2023 #         2022 
in     in %    in     in %    in     in %    in     in % 
Tsd. EUR Gesamt  Tsd. EUR Gesamt  Tsd. EUR Gesamt  Tsd. EUR Gesamt 

Grundvergütung für 450 30,4 % 417 29,7 % 400 33,5% 267 19,3 %
Leistungsunabhängige   das GJ1 
Vergütung            + Nebenleistungen für   56     3,8 %   52     3,7 %   54     4,5 %   37     2,7 % 

das GJ
E. = Summe 506 34,2 % 469 33,4 % 454 38,0 % 304 22,0 %
+ Kurzfristige einjährige Vergütung (ST)
Bonus für das GJ 242 16,4 % 335 23,9 % 140 11,7 % 180 13,0 % + Langfristige mehrjährige Vergütung (LTI)
Leistungsabhängige     Restricted Share Plan -      0,0 %   -      0,0 %   -      0,0 %   900    65,0 % 
Vergütung              2020 
Share Perfomance Plan 731    49,4 %  600    42,7%   600    50,3 %  -      0,0 % 

2017/2022
= Gesamtvergütung 1.479 100,0 % 1.404 100,0 % 1.194 100,0 % 1.384 100,0 %
i.S.v. § 162 AktG
Dr. Craig Johnstone         Enno Spillner 
Mitglied des Vorstands      Mitglied des Vorstands 
(COO)                       (CFO) 
2023 #        2022          2023 #        2022 
in     in %   in     in %   in     in %   in     in % 

Tsd. EUR Gesamt Tsd. EUR Gesamt Tsd. EUR Gesamt Tsd. EUR Gesamt
Grundvergütung für das GJ 400 33,8 % 400 18,9 % 80 13,1 % 320 29,5 %
Leistungsunabhängige + Nebenleistungen für das   42     3,6 %  42     2,0 %  22     3,6 %  67     6,2 % 
Vergütung              GJ 
= Summe                     442    37,4 % 442    20,9 % 102    16,7 % 387    35,7 % 

+ Kurzfristige einjährige Vergütung (STI)
Bonus für das GJ 140 11,8 % 270 12,8 % 28 4,6 % 216 19,9 % + Langfristige mehrjährige Vergütung (LTI)
Leistungsabhängige     Restricted Share Plan     -      0,0 %  800    37,9 % -      0,0 %  -      0,0 % 
Vergütung              2020 

Share Performance Plan 600 50,8 % 600 28,4 % 480 78,7 % 480 44,3 % 2017/2022
= Gesamtvergütung i.S.v. §  1.182  100,0  2.112  100,0  610    100,0  1.083  100,0 
162 AktG                         %             %             %             % 

===
^1 Die jährliche Grundvergütung von Dr. Cord Dohrmann wurde mit Wirkung vom 01. September 2022 von

400.000 EUR auf 450.000 EUR erhöht. Daraus ergibt sich eine feste Grundvergütung von 417.000 EUR für das

Geschäftsjahr 2022

Wie zuvor, wird die Vergütung an Dr Craig Johnstone von der Evotec (France) SAS gezahlt und deckt

sowohl die Vorstandstätigkeit bei der Evotec SE als auch die Tätigkeit als Standortleiter in Toulouse ab.

Grundsätzlich werden die Tätigkeiten der Vorstände kostenmäßig auf die Konzerngesellschaften angemessen

verteilt.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Abfindungszahlungen an ausscheidende Vorstandsmitglieder gezahlt.

Frau Laetitia Rouxel erhielt im Geschäftsjahr 2023 einen sog. Sign-On Bonus von EUR300.000, der im April

2023 ausgezahlt wurde. Eine weitere Tranche in selber Höhe wird im April 2024 fällig.

Im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung der früheren Vorstandsmitglieder nach § 162

AktG F.

Im Geschäftsjahr 2023 ist Enno Spillner (CFO) aus dem Vorstand ausgeschieden. Leistungen oder Zusagen

von Leistungen an Enno Spillner sind unter Ziffer D und E berichtet.

Im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen Aufsichtsratsmitglieder

gemäß § 162 AktG

Die Mitglieder des Aufsichtsrats von Evotec haben gemäß § 13 Absatz 1 der Satzung der Evotec SE

Anspruch auf eine feste Vergütung sowie auf Auslagenerstattung. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen

des Deutschen Corporate Governance Kodex werden die Positionen des Vorsitzenden und des stellvertretenden

Vorsitzenden im Aufsichtsrat ebenso wie die Positionen als Vorsitzender oder Mitglied eines Ausschusses

bei der Festlegung der Vergütung der einzelnen Mitglieder berücksichtigt. So erhält nach der Billigung

durch die Hauptversammlung 2019 jedes Aufsichtsratsmitglied eine feste Vergütung in Höhe von 50.000 EUR.

Der Vorsitzende erhält 125.000 EUR und sein(e) Stellvertreter(in) 60.000 EUR. Die Mitglieder von Ausschüssen

des Aufsichtsrats erhalten 10.000 EUR pro Ausschuss; der Vorsitzende eines Ausschusses erhält 25.000 EUR.

===
Grundvergütung      Ausschussvergütung Gesamtvergütung 
in EUR    in % Gesamt in EUR   in % Gesamt in EUR 
G.            Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich 2023 125.000 83,3%       25.000 16,7%       150.000 

(seit 06/2014) 2022 125.000 83,3% 25.000 16,7% 150.000
Roland Sackers               2023 60.000  63,2%       35.000 36,8%       95.000 
(seit 06/2019)               2022 60.000  63,2%       35.000 36,8%       95.000 
Dr. Mario Polywka            2023 50.000  83,3%       10.000 16,7%       60.000 
(seit 06/2019)               2022 50.000  83,3%       10.000 16,7%       60.000 
Dr. Elaine Sullivan          2023 50.000  71,4%       20.000 28,6%       70.000 
(seit 06/2015)               2022 50.000  76,6%       15.275 23,4%       65.275 
Kasim Kutay                  2023 -                   -                  - 
(bis 06/2022)                2022 23.626  100,0%      4.725  16,7%       28.351 
Dr. Constanze Ulmer-Eilfort  2023 50.000  58,8%       35.000 41,2%       85.000 

===
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 03, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)

===
(seit 06/2021)               2022 50.000  68,3%       23.187 31,7%       73.187 
Camilla Macapili Languille   2023 50.000  83,3%       10.000 16,7%       60.000 
(seit 06/2022)               2022 26.374  83,3%       5.275  16,7%       31.649 

===
Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung

Die nachfolgende Übersicht stellt gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG die relative Entwicklung der im

jeweiligen Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder im

Vergleich zur durchschnittlichen Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf

Vollzeitäquivalenzbasis sowie ausgewählter Ertragskennziffern der Evotec-Gruppe dar.

Für die Darstellung der Ertragslage des Konzerns wird das Ergebnis aus dem Einzelabschluss der

Gesellschaft, das Bereinigte EBITDA und der Umsatz der Evotec-Gruppe sowie die Aktienkursentwicklung und

die Entwicklung des Relativen Total Shareholder Returns (TSR) der Evotec SE in den Vergleich einbezogen.

Für die Darstellung der durchschnittlichen Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird die

Zielvergütung für alle Mitarbeitenden (ohne Auszubildende, Studierende und Praktikanten) auf der Basis

von Vollzeitäquivalenz herangezogen. Dabei wird auf die in Deutschland beschäftigte Belegschaft der

Evotec SE abgestellt.

===
Verände-        Verände-        Verände-        Verände- 
Geschäftsjahr                      2023   rung in  2022   rung in  2021   rung in  2020   rung in  2019 
%               %               %               % 

Ertragsentwicklung
Jahresüberschuss /-fehlbetrag der  (97,9) -475,9 % (17,0) 38,8 %   (27,8) -14,9 %  (24,2) -187,7 % 27,6 
Evotec SE gem. HGB (in Mio. EUR)                     * 
Bereinigtes EBITDA der             66,4   -34,7 %  101,7  -5,2 %   107,3  0,6 %    106,7  -13,5 %  123,3 

Evotec-Gruppe (in Mio. EUR)
Umsatz der Evotec-Gruppe (in Mio. 781,4 4,0 % 751,4 21,6 % 618,0 23,4 % 500,9 12,2 % 446,4
EUR)
Aktienkurs der Evotec SE (in EUR)    19,4   20,2 %   16,1   -61,2 %  41,6   55,6 %   26,7   29,7 %   20,6 
Relativer TSR der Evotec SE ggü.   13,4   -        (39,7) -        31,8   -        27,1   -        (10,1) 

TecDAX (in %-punkten)
Durchschnittliche Vergütung der Mitarbeiter (in Tsd. EUR)
H. Durchschnittliche Vergütung 77,7 -0,6 % 78 5,0 % 75 5,2 % 71 4,9 % 68
Vergütung der Vorstände (in Tsd.
EUR)
Dr. Werner Lanthaler               1.941  -        2.519  -46,0 %  4.661  130,6 %  2.021  10,0 %   1.837 
Dr. Cord Dohrmann                  1.479  -        1.404  -32,9 %  2.092  80,6 %   1.158  34,4 %   862 
Dr. Matthias Evers                 1.194  -        1.384  -        -      -        -      -        - 
Dr. Craig Johnstone                1.182  -        2.112  127,9 %  927    -0,2 %   929    21,1 %   767 
Laetitia Rouxel                    890    -               -               -               - 

Vergütung ehemaliger Vorstände (in Tsd. EUR)
Enno Spillner 610 - 1.083 20,8 % 897 -0,5 % 901 20,8 % 746
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (in Tsd. EUR)
Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich (seit 150 0,0 % 150 31,6 % 114 62,9 % 70 7,7 % 65
06/2014)
Roland Sackers (seit 06/2019)      95     -1,0 %   96     6,7 %    90     5,9 %    85     84,8 %   46 
Dr. Mario Polywka (seit 06/2019)   60     0,0 %    60     9,1 %    55     10,0 %   50     85,2 %   27 
Dr. Elaine Sullivan (seit 06/2015) 70     7,7 %    65     8,3 %    60     0,0 %    60     0,0 %    60 
Dr. Constanze Ulmer-Eilfort (seit  85     16,4 %   73     121,2 %  33     -        -      -        - 

06/2021)
Camilla Macapili Languille (seit 60 87,5 % 32 - - - - - -
06/2022)
Vergütung ehemaliger Aufsichtsratsmitglieder (in Tsd. EUR)
Bernd Hirsch (bis 06/2019)         -      -        -      -        -      -        -      -100,0 % 44 
Dr. Claus Braestrup (bis 06/2019)  -      -        -      -        -      -        -      -100,0 % 28 
Michael Shalmi (bis 06/2020)       -      -        -      -        -      -100,0 % 27     -55,0 %  60 
Prof. Dr. Wolfgang Plischke (bis   -      -        -      -100,0 % 68     -54,7 %  150    0,0 %    150 

06/2021)
Kasim Kutay (bis 06/2022) - 28 -53,3 % 60 81,8 % 33 - -
===
^* Ergebnis 2022 korrigiert von -8,3 Mio zu -17,0 Mio gegenüber Bericht 2022.

Sonstiges

Evotec unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die Vorstandsmitglieder ("D&O I. Versicherung"). Diese Versicherung deckt das persönliche Haftungsrisiko für den Fall ab, dass

Vorstandsmitglieder bei der Ausübung ihrer Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen werden.

Die Versicherung beinhaltet einen Selbstbehalt für die Vorstandsmitglieder, der den Vorgaben des

Aktiengesetzes entspricht.

Ergänzende Hinweise J.

Dieser Bericht liegt auch in einer englischsprachigen Übersetzung vor. Bei evtl. Abweichungen gilt die

deutsche Fassung als maßgebliche Fassung.

VERMERK ÜBER DIE FORMELLE PRÜFUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS NACH § 162 ABS. 3 AKTG

An die Evotec SE, Hamburg

Prüfungsurteil

Wir haben den Vergütungsbericht der Evotec SE, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt "Verantwortung des Wirtschaftsprüfers" unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/ vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben. Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.

Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht un.ter Berücksichtigung der Kenntnisse aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei für Anzeichen aufmerksam zu bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts enthält.

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May 03, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)
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