24.04.2024 12:38:30 - AOK für stärkere Spezialisierung von Kliniken in Deutschland

BERLIN (dpa-AFX) - Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) dringen auf eine stärkere Spezialisierung der Versorgung mit der geplanten Krankenhausreform. "Nach wie vor werden viel zu viele Patientinnen und Patienten in Kliniken behandelt, die technisch und personell nicht adäquat dafür ausgestattet sind", sagte die Chefin des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann, am Mittwoch. Eine qualitätsorientierte Konzentration von Krankenhausleistungen in Verbindung mit einem vernünftigen Finanzierungssystem werde daher dringend benötigt.

Laut einer aktuellen Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK wurden 2022 zum Beispiel bei Brustkrebs in 95 an der Versorgung beteiligten Krankenhäusern weniger als 25 Fälle operiert. Das bedeute, dass etwa alle zwei Wochen ein solcher Eingriff gemacht worden sei. Bei solchen Fallzahlen könne man nicht davon ausgehen, dass es dort ein routiniertes Behandlungsteam oder eingespielte Prozessketten gebe. Regional gebe es deutliche Unterschiede. So habe in Sachsen-Anhalt 2022 jede vierte Brustkrebs-OP in einer nicht speziell zertifizierten Klinik stattgefunden, in Berlin seien dies nur 0,2 Prozent gewesen.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die geplante Krankenhausreform trotz bestehender Differenzen mit den Ländern vorantreiben. Die Gesetzespläne zielen darauf, die Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um Kliniken von finanziellem Druck zu immer mehr Fällen zu lösen. Künftig sollen sie 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Angeboten bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen mit einheitlichen Qualitätsvorgaben sein.

Aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß es am Mittwoch, man werde das Gesetz trotz zahlreicher Kritikpunkte aus den Ländern zum Schluss hinbekommen. Die Kritik sei nicht neu. In Ministeriumskreisen wurden Wünsche nach weitgehenden Ausnahmen bei Qualitätsanforderungen in den Leistungsgruppen zurückgewiesen - etwa bei vorgesehenen Mindestzahlen für Behandlungsfälle oder Fachärzte./sam/DP/jha


Quelle: dpa-AFX

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