27.09.2023 15:25:42 - BGH stärkt Rechte Privatversicherter

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Versicherte können nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs unter bestimmten Umständen Auskunft zu früheren Prämienerhöhungen in der privaten Krankenversicherung verlangen. Der BGH gab am Mittwoch in Karlsruhe einem Kläger teilweise Recht, der an deren Wirksamkeit zweifelte. Die höchsten deutschen Zivilrichter hoben ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hinsichtlich der Auskunftsklage auf und wiesen die Sache zur neuen Verhandlung an das Berufungsgericht zurück (AZ: Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22).

Der Kläger hatte von seiner Versicherung unter anderem Auskunft über alle Beitragserhöhungen der Jahre 2013 bis 2016 verlangt. Laut BGH hat der Kläger ein berechtigtes Interesse an der Auskunft; er benötige sie, um zu prüfen, ob vergangene Beitragserhöhungen unwirksam waren und ihm daraus Rückzahlungsansprüche zustehen.

Der Anspruch setze voraus, dass dem Versicherten noch Rückzahlungsansprüche aufgrund früherer Prämienerhöhungen - falls diese unwirksam gewesen sein sollten - zustehen könnten. Darüber hinaus ist erforderlich, dass der Versicherte sich die notwendigen Informationen nicht selbst auf zumutbare Weise verschaffen kann./skf/DP/men


Quelle: dpa-AFX
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
ALLIANZ SE NA O.N. 840400 Xetra 267,100 22.05.24 16:59:11 -0,100 -0,04% 267,000 267,100 266,900 267,200
HANNOVER RUECK SE NA O.N. 840221 Xetra 228,100 22.05.24 16:57:45 +0,900 +0,40% 228,000 228,200 226,700 227,200
GENERALI 850312 Xetra 23,360 22.05.24 14:37:37 -0,120 -0,51% 23,220 23,280 23,550 23,480
ZURICH INSUR.GR.NA.SF0,10 579919 Hamburg 0,000 22.05.24 17:14:41 ±0,000 ±0,00% 0,000 0,000 0,000 305,800
TALANX AG NA O.N. TLX100 Xetra 73,050 22.05.24 16:55:21 +0,600 +0,83% 73,000 73,100 72,400 72,450

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH