25.04.2024 08:19:58 - dpa-AFX: ROUNDUP: Bundesgericht entscheidet über Anbindung für Rügener LNG-Terminal

LEIPZIG/MUKRAN (dpa-AFX) - Im Streit um das Rügener Terminal für
Flüssigerdgas (LNG) steht eine höchstrichterliche Entscheidung an. Das
Bundesverwaltungsgericht will am Donnerstag seine Entscheidung über Klagen von
Umweltverbänden gegen die Anbindungsleitung des umstrittenen Rügener
Flüssigerdgas-Terminals (LNG) bekannt geben. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und
der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) fordern die Aufhebung des
Planfeststellungsbeschlusses vom August 2023.

In dem Verfahren geht es auch um die Gasversorgungslage Deutschlands.
Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine hatte der Bund den Ausbau
einer eigenen Importinfrastruktur für LNG forciert, um unabhängiger von
russischem Gas zu werden.

Mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz hat der Gesetzgeber die Möglichkeit
geschaffen, auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu verzichten. Auch die
Anbindungsleitung nach Rügen wurde ohne UVP gebaut. Besonders dagegen zielen die
Klagen der Umweltverbände. (Aktenzeichen: BVerwG 7 A 9.23 und 7A 11.23) Vor
allem der Rechtmäßigkeit des LNG-Beschleunigungsgesetzes und der Gasmangellage
hatte sich der 7. Senat zum Verhandlungsauftakt vor einer Woche gewidmet.

Kritiker führen schon länger an, dass keine Gasmangellage mehr bestehe, das
Rügener Terminal nicht benötigte Überkapazitäten schaffe und Umwelt und Natur
schade. Der Bund hat es unter Verweis auf die Energieversorgungssicherheit
verteidigt. Mit auf einen Baustopp abzielenden Eilanträgen waren DUH und Nabu
vor dem Leipziger Gericht im vergangenen Jahr gescheitert.

Die rund 50 Kilometer lange Leitung durch die Ostsee ist fertiggestellt und
verbindet das Rügener Terminal mit dem Gasleitungsknotenpunkt auf dem Festland
in Lubmin. Im Hafen von Mukran liegt bereits das Spezialschiff "Energos Power",
das seit Anfang März im Probebetrieb Gas eingespeist hat. Künftig soll es mit
einem weiteren sogenannten Regasifizierungsschiff per Schiff geliefertes LNG
aufnehmen, umwandeln und über die Anbindungsleitung einspeisen. Früheren Angaben
zufolge soll spätestens Mitte Mai der Regelbetrieb beginnen und bis zum Sommer
die volle Leistungsfähigkeit erreicht werden.

Mit der nun anstehenden Entscheidung ist noch nicht das letzte Wort im
Zusammenhang mit dem LNG-Terminal gesprochen. Die Gemeinde Binz, die unweit des
Terminals liegt, hatte angekündigt, gegen die Genehmigung des Regelbetriebs vor
dem Bundesverwaltungsgericht zu klagen und einen Eilantrag einzureichen, der
sich gegen den Betrieb richtet. Auch die DUH erwägt früheren Angaben zufolge
einen solchen Schritt./chh/DP/zb

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