23.04.2024 19:35:38 - EQS-CMS: Beiersdorf Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Beiersdorf Aktiengesellschaft / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 (Aktienrückkaufprogramm
2024)
Beiersdorf Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
2024-04-23 / 19:35 CET/CEST
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Beiersdorf Aktiengesellschaft
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Aktienrückkaufprogramm 2024

Das von der Beiersdorf Aktiengesellschaft mit Ad-hoc-Mitteilung vom 5. Februar 2024 angekündigte Aktienrückkaufprogramm
wird ab dem 24. April 2024 durchgeführt. Im Zeitraum bis längstens zum 2. Dezember 2024 sollen Aktien der Beiersdorf
Aktiengesellschaft (ISIN: DE0005200000) zu einem Gesamtkaufpreis von insgesamt bis zu 500 Mio. Euro (ohne
Erwerbsnebenkosten) erworben werden. Auf Basis des Schlusskurses im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse vom
19. April 2024 von 135,80 Euro entspräche dies bis zu 3.681.885 Aktien und rund 1,48 % des Grundkapitals. Der Rückkauf
soll über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) und/oder über ausgewählte
multilaterale Handelssysteme (multilateral trading facilities - MTF) erfolgen.
Das Aktienrückkaufprogramm dient ausschließlich den Zwecken der Einziehung von Aktien mit entsprechender Herabsetzung
des Grundkapitals, der Erfüllung von aus Schuldtiteln entstehenden Verpflichtungen, die in Beteiligungskapital
umgewandelt werden können (insbesondere Wandel- und Optionsanleihen) sowie der Erfüllung von Verpflichtungen aus einem
etwaigen Belegschaftsaktienprogramm oder möglichen anderen Formen der Zuteilung von Aktien an Mitarbeiter, Mitglieder
des Vorstands der Gesellschaft und Organmitglieder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen.
Das Aktienrückkaufprogramm wird auf der Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der Beiersdorf
Aktiengesellschaft vom 29. April 2020 durchgeführt. Danach ist die Beiersdorf Aktiengesellschaft ermächtigt, bis zum
28. April 2025 eigene Aktien im Umfang von insgesamt bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Die maximale Anzahl von
Aktien, die die Gesellschaft unter der bestehenden Ermächtigung erwerben darf, beträgt demnach 24.900.000 Aktien.
Erfolgt der Erwerb der Aktien der Beiersdorf Aktiengesellschaft über die Börse, darf der gezahlte Erwerbspreis (ohne
Erwerbsnebenkosten) je Aktie den Durchschnitt der Aktienkurse der Beiersdorf Aktie in der Schlussauktion
Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den dem Erwerb
vorangehenden letzten fünf Börsentagen um nicht mehr als 10 % über- und um nicht mehr als 20 % unterschreiten.
Die Aktienrückkäufe werden durch ein von der Gesellschaft beauftragtes Kreditinstitut durchgeführt, das seine
Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Das
Recht der Gesellschaft, das Mandat vorzeitig zu beenden und/oder den Auftrag auf eine oder mehrere andere
Kreditinstitute zu übertragen, bleibt unberührt. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen
Vorgaben jederzeit ausgesetzt, unterbrochen und gegebenenfalls wiederaufgenommen werden.
Die Aktienrückkäufe erfolgen im Einklang mit den Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/
2014 (Marktmissbrauchsverordnung) in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 und
der zuvor genannten Ermächtigung der Hauptversammlung der Beiersdorf Aktiengesellschaft vom 29. April 2020. Die Aktien
der Beiersdorf Aktiengesellschaft werden insbesondere im Einklang mit den Handelsbedingungen des Artikels 3 der
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 erworben. Die Aktien der Beiersdorf Aktiengesellschaft werden daher unter anderem
nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher
sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt.
Darüber hinaus wird die Beiersdorf Aktiengesellschaft an einem Handelstag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen
täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche
Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor
dem jeweiligen Kauftermin.
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2024 zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des
siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form
angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Beiersdorf Aktiengesellschaft die bekanntgegebenen Geschäfte auf
ihrer Website (www.beiersdorf.de) im Bereich "Investor Relations" veröffentlichen und dafür sorgen, dass die
Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Hamburg, 23. April 2024
Beiersdorf Aktiengesellschaft
Der Vorstand

2024-04-23 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten
und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com  
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Beiersdorf Aktiengesellschaft 

Beiersdorfstraße 1 - 9
22529 Hamburg
Deutschland
Internet: www.Beiersdorf.com

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1887537 2024-04-23 CET/CEST

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END) Dow Jones Newswires

April 23, 2024 13:35 ET (17:35 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
BEIERSDORF AG O.N. 520000 Xetra 143,150 03.05.24 17:35:10 +1,000 +0,70% 0,000 0,000 142,250 143,150

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