12.04.2024 09:31:36 - EQS-CMS: AMAG Austria Metall AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten

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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: AMAG Austria Metall AG / Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 9 BörseG
AMAG Austria Metall AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten
2024-04-12 / 09:31 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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AMAG Austria Metall AG
Ranshofen, FN 310593f
ISIN AT00000AMAG3

Ermächtigung zum Rückerwerb und zur Wiederveräußerung eigener Aktien
In der am 11. April 2024 abgehaltenen 13. ordentlichen Hauptversammlung wurde der Vorstand ermächtigt:
1. gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 sowie Abs. 1a und 1b Aktiengesetz - unter gleichzeitiger Aufhebung der
diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlüsse vom 20. April 2022 - ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben, wobei der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25% unter
dem gewichteten durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden
Rückkaufprogramms und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25% über dem gewichteten
durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms
beträgt, sowie zur Festsetzung der Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das
jeweilige darauf beruhende Rückkaufsprogramm einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
(jeweils) zu veröffentlichen hat. Der Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben über die
höchstzulässige Zahl eigener Aktien einmal oder auch mehrfach insgesamt bis zu einer Höchstgrenze von 10% des
Grundkapitals ausüben. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in
Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7
Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb kann unter
Beachtung der gesetzlichen Vorgaben börslich oder außerbörslich erfolgen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als
Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.
2. die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats
einzuziehen oder wieder zu veräußern und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder
in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein
Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt
werden.
3. für die Dauer von 5 Jahren vom Tag der Beschlussfassung an ermächtigt, gemäß § 65 Abs. 1b Aktiengesetz -
unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlüsse vom 20. April 2022 - für die
Veräußerung eigener Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung
als über die Börse oder ein öffentliches Angebot festzusetzen und über einen allfälligen Ausschluss des
Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen.  
2024-04-12 CET/CEST  
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  AMAG Austria Metall AG 

Lamprechtshausener Straße 61
5282 Ranshofen
Österreich
Internet: www.amag-al4u.com

Ende der Mitteilung EQS News-Service
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1879179 2024-04-12 CET/CEST

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END) Dow Jones Newswires

April 12, 2024 03:31 ET (07:31 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
AMAG AUSTRIA METALL INH. A1JFYU Frankfurt 26,200 15.05.24 08:03:32 -0,400 -1,50% 26,100 26,600 26,200 26,600

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