28.03.2024 11:58:35 - dpa-AFX: SPORT/Sommermärchen-Prozess: Auch Fritz Keller soll aussagen

FRANKFURT (dpa-AFX) - Nach Uli Hoeneß und Günter Netzer soll auch der
ehemalige DFB-Präsident Fritz Keller im Sommermärchen-Prozess vor dem
Landgericht Frankfurt/Main aussagen. Dies kündigte Oberstaatsanwalt Jesco Kümmel
am Donnerstag beim dritten Verhandlungstag an. Keller soll dabei wegen
widersprüchlicher Aussagen in einem Protokoll des Beratungsunternehmen Esecons
befragt werden. Der 66 Jahre alte Keller war von 2019 bis 2021 Präsident des
Deutschen Fußball-Bundes.

Zuvor war bereits öffentlich geworden, dass Bayerns Ehrenpräsident Hoeneß am 15. April aussagen soll. Der 72 Jahre alte Hoeneß hatte im Sport1-Doppelpass
2020 und im Podcast "11Leben" 2021 Andeutungen gemacht, dass er mit Blick auf
die Millionenzahlung rund um die WM 2006 mehr wisse. Der frühere Nationalspieler
Günter Netzer soll im Mai aussagen. Bei dem Prozess sind bis Ende Oktober
Fortsetzungstermine angesetzt. Auch eine Vorladung des früheren FIFA-Funktionärs
Urs Linsi ist für Oberstaatsanwalt Kümmel "zwingend".

Die "Süddeutsche Zeitung" berichtete zuletzt von einem Dokument aus einer
internen Untersuchung zum Sommermärchen, die der Verband vor einigen Jahren
durch Esecon vornehmen ließ. In einem von Schmidt nicht autorisierten Protokoll
soll der frühere DFB-Generalsekretär gesagt haben: "Dennoch muss vermutet
werden, dass das Geld zum Stimmenkauf genutzt worden ist." Stimmenkauf bei der
Vergabe der WM 2006 hat er stets bestritten.

In dem Prozess, der im März begonnen hat, geht es um eine Zahlung von 6,7
Millionen Euro, die der DFB im April 2005 über die FIFA an den französischen
Unternehmer Robert Louis-Dreyfus überwiesen hatte. Exakt diese Summe hatte Franz
Beckenbauer drei Jahre zuvor als Darlehen von Louis-Dreyfus erhalten, diese 6,7
Millionen waren letztlich beim früheren FIFA-Vizepräsidenten Mohammed bin Hammam
gelandet.

Den ehemaligen Spitzenfunktionären Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und
Schmidt wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, dass diese Summe in der
Steuererklärung des Verbandes für das Jahr 2006 unberechtigt als Betriebsausgabe
in die Gewinnermittlung eingeflossen sein soll./ujo/DP/ngu

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