13.03.2024 11:20:01 - EQS-HV: AMAG Austria Metall AG: Einberufung der -2-

DJ EQS-HV: AMAG Austria Metall AG: Einberufung der 13. ordentlichen Hauptversammlung

===
EQS-News: AMAG Austria Metall AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
AMAG Austria Metall AG: Einberufung der 13. ordentlichen Hauptversammlung
2024-03-13 / 11:19 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Einberufung der
13. ordentlichen Hauptversammlung
der AMAG Austria Metall AG
(FN 310593f; ISIN: AT00000AMAG3)

Wir laden unsere Aktionäre^[1] zu der

am Donnerstag, dem 11. April 2024, um 11:00 Uhr
im Schlossmuseum Linz, Schlossberg 1, 4020 Linz,

stattfindenden 13. ordentlichen Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG ein.

I. T A G E S O R D N U N G

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 samt dem Lagebericht des Vorstands, des
Vorschlags für die Gewinnverwendung, des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023
samt dem Konzernlagebericht inklusive der nichtfinanziellen Erklärung des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats
gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2023.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinns.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023.
5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024.
6a. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024.
6b. Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024.

7. Wahlen in den Aufsichtsrat.

8. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht über die Vergütung der Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats.
9. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 3 Abs. 1 betreffend die Veröffentlichungen der Gesellschaft und
in § 14 zur Abhaltung von virtuellen Hauptversammlungen.
10a. Beschlussfassung über die neuerliche Ermächtigung des Vorstands bis maximal 30 Monate ab dem Tag der
Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG in einem Volumen von bis zu
10 % des Grundkapitals zu erwerben, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien, sowie über die Festsetzung der
Rückkaufsbedingungen unter Widerruf der mit Hauptversammlungsbeschluss vom 20. April 2022 zum Tagesordnungspunkt 10a
erteilten entsprechenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien;
10b. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Abs. 1b AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine
andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot und über einen allfälligen Ausschluss
des Wiederkaufsrechts (Bezugsrecht) der Aktionäre zu beschließen unter Widerruf der mit Hauptversammlungsbeschluss vom
20. April 2022 zum Tagesordnungspunkt 10b erteilten entsprechenden Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien.
Punkt 7 (Wahlen in den Aufsichtsrat) wurde auch aufgrund eines Aktionärsverlangens gemäß § 109 AktG der B&C KB Holding
GmbH in die Tagesordnung aufgenommen.

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE
Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab 21. März 2024 auf der Internetseite der
Gesellschaft (www.amag-al4u.com) im Bereich Investor Relations unter "Ordentliche Hauptversammlung 2024" abrufbar:
. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 samt dem Lagebericht des Vorstands
. Vorschlag für die Gewinnverwendung
. Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2023
. Konzernabschluss samt Konzernlagebericht inklusive der nichtfinanziellen Erklärung für das Geschäftsjahr
2023
. Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
. Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5, 8, 9, 10a
und 10b sowie Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 6a, 6b und 7
. Aktionärsverlangen gemäß § 109 AktG der B&C KB Holding GmbH samt Beschlussvorschlägen zu
Tagesordnungspunkt 7 gemäß § 109 Abs. 1 AktG iVm §§ 86 Abs. 4 Z 2, 87 Abs. 1 und 110 Abs. 1 AktG
. Erklärungen der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen betreffend ihre fachlichen
Qualifikationen, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen und dass keine Umstände vorliegen, die die
Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten sowie deren Lebensläufe (§ 87 Abs. 2 AktG)
. Vergütungsbericht über die Vergütung der Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats
. Geänderte Fassung der Satzung sowie Vergleichsfassung zur bisherigen Satzung der AMAG Austria Metall AG

. Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs. 1b iVm § 170 Abs. 2 und § 153 Abs. 4 AktG (Erwerb und Veräußerung
eigener Aktien) zu den Tagesordnungspunkten 10a und 10b
Weiters sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com) im Bereich Investor Relations unter
"Ordentliche Hauptversammlung 2024" die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG
sowie die gegenständliche Einberufung abrufbar.

III. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre gemäß § 109 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, können gemäß § 109 AktG schriftlich verlangen, dass
Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beigefügt werden. Die Antragsteller müssen seit
mindestens drei Monaten vor Antragsstellung Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft
spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 21. März 2024, zugehen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung gemäß § 110 AktG
Weiters können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft gemäß § 110 AktG zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (§ 13 Abs. 2 AktG) Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen,
dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden. Das Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, somit
spätestens am 2. April 2024 zugehen.
Sofern Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung
der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Demgemäß hat jeder Wahlvorschlag die fachliche Qualifikation der
vorgeschlagenen Person, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die
Besorgnis einer Befangenheit der vorgeschlagenen Person begründen könnten.
3. Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 118 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 118 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen, auf die Lage des Konzerns sowie auf die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und
Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.
Die Aktionäre werden gebeten, ihre Fragen im Vorfeld der Hauptversammlung in Textform per E-Mail an die Adresse
hauptversammlung@amag.at zu übermitteln, und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am 5. April 2024 bei der
Gesellschaft einlangen. Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung
der von Ihnen gestellten Fragen.
4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung gemäß § 119 AktG
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner
vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt der
Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung. Vorschläge für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen der
Gesellschaft allerdings spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung zugehen (siehe auch oben in
Punkt III. 2.).
5. Nachweis der Aktionärseigenschaft und Übermittlungen an die Gesellschaft
===
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 13, 2024 06:20 ET (10:20 GMT)

===
Die Rechte der Aktionäre, welche an die Innehabung von Aktien während eines bestimmten Zeitraumes geknüpft sind, können
nur ausgeübt werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum erbracht wird; hierfür
genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Beschlussvorschläge und Fragen
sind an die Gesellschaft, ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zu übermitteln.
Per Post:
AMAG Austria Metall AG
z.Hd. Herrn Mag. Christoph Gabriel, BSc
Postfach 3
A-5282 Ranshofen
Per Telefax:   +43 (0) 7722 801 8 3821 
Per E-Mail:  hauptversammlung@amag.at 


IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am 1. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der
Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die bei der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung,
somit am 8. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ) an einer der nachgenannten Adressen einlangen muss.
Per Post/Boten:
AMAG Austria Metall AG
z.Hd. Herrn Mag. Christoph Gabriel, BSc
Postfach 3
A-5282 Ranshofen
Per Telefax:   +43 (0) 1 8900 500 50 
Per E-Mail:   anmeldung.amag@hauptversammlung.at (diesfalls als eingescanntes PDF-File dem E-Mail anzuschließen) 

Per Swift: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT00000AMAG3 im Text angeben
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung
der Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat weder Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien
noch hat er Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung hat mindestens die
nachfolgenden Angaben nach § 10a Abs. 2 AktG zu enthalten:
. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen
Kreditinstituten gebräuchlichen Codes;
. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das
Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls das Register und die Nummer, unter der die juristische
Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird;
. die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
. Angaben über die Aktien: die Anzahl der Aktien des Aktionärs,
ISIN AT00000AMAG3;
. Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht (Nachweisstichtag).
Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und
in englischer Sprache entgegengenommen. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 1. April 2024 um 24:00 Uhr (MESZ) beziehen.
Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs. 1 vierter Satz AktG werden gemäß § 10a Abs. 3 zweiter Satz AktG als
SWIFT-Nachricht an die zuvor angeführte SWIFT-Adresse der Gesellschaft entgegengenommen, sohin über ein international
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert
werden können.

V. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN GEMÄSS §§ 113 F AKTG
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder
juristische Person zum Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und der
dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt
werden, wobei der Aktionär bezüglich Anforderungen und Anzahl der Personen, die zum Vertreter bestellt werden, nicht
beschränkt ist. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG)
Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht
erteilt wurde.
Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com) im Bereich
Investor Relations unter "Ordentliche Hauptversammlung 2024" zur Verfügung gestellte Formular, das auch die Erteilung
einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendet werden. Die Aktionäre werden gebeten, die Vollmacht spätestens bis
5. April 2024, 16:00 Uhr (MESZ) ausschließlich an eine der oben unter Punkt IV. genannten Adressen der Gesellschaft zu
übermitteln. Die Vollmacht wird von der Gesellschaft aufbewahrt. Am Tag der Hauptversammlung erfolgt die Entgegennahme
einer Vollmacht bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Unabhängige Stimmrechtsvertretung
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des Interessenverbands für Anleger, IVA, 1130 Wien,
Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist ab 21. März 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com)
im Bereich Investor Relations unter "Ordentliche Hauptversammlung 2024" ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap, Ehrenpräsident des
IVA, unter Tel. +43 (0) 664 213 87 40 oder E-Mail: knap.amag@hauptversammlung.at.

VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Gemäß § 106 Z 9 AktG wird bekanntgegeben, dass das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung in 35.264.000 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt ist. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 35.264.000.
Einlass und Identitätsnachweis
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 10:30 Uhr. Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen,
dass zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein,
Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden.
Aktionäre, die auf Unterstützung angewiesen sind, können im Vorhinein eine Gästekarte für ihre Begleitung beantragen.
Bitte setzen Sie sich diesbezüglich (wenn möglich bis 5. April 2024, 16:00) mit Herrn Mag. Christoph Gabriel, BSc /
Investor Relations in Verbindung.
Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie bitte zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis
die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtert Ihnen
die Mitnahme einer Kopie der Vollmacht den Zutritt.
Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen
Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen.
Anreise
Wir dürfen unsere Aktionäre darauf aufmerksam machen, dass im Bereich des Schlossmuseums keine öffentlichen
Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Hinweise zur Anreise stehen auf der Internetseite der Gesellschaft (
www.amag-al4u.com) im Bereich Investor Relations unter "Ordentliche Hauptversammlung 2024" zur Verfügung.

VII. INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ
Die AMAG Austria Metall AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG,
dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, Nummer der
Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern
===
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 13, 2024 06:20 ET (10:20 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
AMAG AUSTRIA METALL INH. A1JFYU Frankfurt 26,200 15.05.24 08:03:32 -0,400 -1,50% 0,000 0,000 26,200 26,600

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH