13.03.2024 11:20:01 - EQS-HV: AMAG Austria Metall AG: Einberufung der 13. ordentlichen Hauptversammlung

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EQS-News: AMAG Austria Metall AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
AMAG Austria Metall AG: Einberufung der 13. ordentlichen Hauptversammlung
2024-03-13 / 11:19 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Einberufung der
13. ordentlichen Hauptversammlung
der AMAG Austria Metall AG
(FN 310593f; ISIN: AT00000AMAG3)

Wir laden unsere Aktionäre^[1] zu der

am Donnerstag, dem 11. April 2024, um 11:00 Uhr
im Schlossmuseum Linz, Schlossberg 1, 4020 Linz,

stattfindenden 13. ordentlichen Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG ein.

I. T A G E S O R D N U N G

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 samt dem Lagebericht des Vorstands, des
Vorschlags für die Gewinnverwendung, des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023
samt dem Konzernlagebericht inklusive der nichtfinanziellen Erklärung des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats
gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2023.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinns.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023.
5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024.
6a. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024.
6b. Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024.

7. Wahlen in den Aufsichtsrat.

8. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht über die Vergütung der Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats.
9. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 3 Abs. 1 betreffend die Veröffentlichungen der Gesellschaft und
in § 14 zur Abhaltung von virtuellen Hauptversammlungen.
10a. Beschlussfassung über die neuerliche Ermächtigung des Vorstands bis maximal 30 Monate ab dem Tag der
Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG in einem Volumen von bis zu
10 % des Grundkapitals zu erwerben, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien, sowie über die Festsetzung der
Rückkaufsbedingungen unter Widerruf der mit Hauptversammlungsbeschluss vom 20. April 2022 zum Tagesordnungspunkt 10a
erteilten entsprechenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien;
10b. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Abs. 1b AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine
andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot und über einen allfälligen Ausschluss
des Wiederkaufsrechts (Bezugsrecht) der Aktionäre zu beschließen unter Widerruf der mit Hauptversammlungsbeschluss vom
20. April 2022 zum Tagesordnungspunkt 10b erteilten entsprechenden Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien.
Punkt 7 (Wahlen in den Aufsichtsrat) wurde auch aufgrund eines Aktionärsverlangens gemäß § 109 AktG der B&C KB Holding
GmbH in die Tagesordnung aufgenommen.

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE
Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab 21. März 2024 auf der Internetseite der
Gesellschaft (www.amag-al4u.com) im Bereich Investor Relations unter "Ordentliche Hauptversammlung 2024" abrufbar:
. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 samt dem Lagebericht des Vorstands
. Vorschlag für die Gewinnverwendung
. Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2023
. Konzernabschluss samt Konzernlagebericht inklusive der nichtfinanziellen Erklärung für das Geschäftsjahr
2023
. Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
. Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5, 8, 9, 10a
und 10b sowie Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 6a, 6b und 7
. Aktionärsverlangen gemäß § 109 AktG der B&C KB Holding GmbH samt Beschlussvorschlägen zu
Tagesordnungspunkt 7 gemäß § 109 Abs. 1 AktG iVm §§ 86 Abs. 4 Z 2, 87 Abs. 1 und 110 Abs. 1 AktG
. Erklärungen der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen betreffend ihre fachlichen
Qualifikationen, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen und dass keine Umstände vorliegen, die die
Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten sowie deren Lebensläufe (§ 87 Abs. 2 AktG)
. Vergütungsbericht über die Vergütung der Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats
. Geänderte Fassung der Satzung sowie Vergleichsfassung zur bisherigen Satzung der AMAG Austria Metall AG

. Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs. 1b iVm § 170 Abs. 2 und § 153 Abs. 4 AktG (Erwerb und Veräußerung
eigener Aktien) zu den Tagesordnungspunkten 10a und 10b
Weiters sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com) im Bereich Investor Relations unter
"Ordentliche Hauptversammlung 2024" die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG
sowie die gegenständliche Einberufung abrufbar.

III. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre gemäß § 109 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, können gemäß § 109 AktG schriftlich verlangen, dass
Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beigefügt werden. Die Antragsteller müssen seit
mindestens drei Monaten vor Antragsstellung Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft
spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 21. März 2024, zugehen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung gemäß § 110 AktG
Weiters können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft gemäß § 110 AktG zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (§ 13 Abs. 2 AktG) Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen,
dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden. Das Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, somit
spätestens am 2. April 2024 zugehen.
Sofern Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung
der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Demgemäß hat jeder Wahlvorschlag die fachliche Qualifikation der
vorgeschlagenen Person, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die
Besorgnis einer Befangenheit der vorgeschlagenen Person begründen könnten.
3. Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 118 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 118 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen, auf die Lage des Konzerns sowie auf die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und
Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.
Die Aktionäre werden gebeten, ihre Fragen im Vorfeld der Hauptversammlung in Textform per E-Mail an die Adresse
hauptversammlung@amag.at zu übermitteln, und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am 5. April 2024 bei der
Gesellschaft einlangen. Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung
der von Ihnen gestellten Fragen.
4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung gemäß § 119 AktG
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner
vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt der
Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung. Vorschläge für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen der
Gesellschaft allerdings spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung zugehen (siehe auch oben in
Punkt III. 2.).
5. Nachweis der Aktionärseigenschaft und Übermittlungen an die Gesellschaft
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(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 13, 2024 06:20 ET (10:20 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
AMAG AUSTRIA METALL INH. A1JFYU Frankfurt 26,200 15.05.24 08:03:32 -0,400 -1,50% 0,000 0,000 26,200 26,600

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