26.10.2023 21:00:41 - EQS-Adhoc: AGROB Immobilien AG: AGROB Immobilien -2-

DJ EQS-Adhoc: AGROB Immobilien AG: AGROB Immobilien AG schließt Immobilien-Darlehensvertrag über EUR 105 Millionen, die zur Ablösung bestehender Kredite und Gewährung eines Darlehens an die RFR InvestCo 1 GmbH verw

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EQS-Ad-hoc: AGROB Immobilien AG / Schlagwort(e): Sonstiges
AGROB Immobilien AG: AGROB Immobilien AG schließt Immobilien-Darlehensvertrag über EUR 105 Millionen, die zur Ablösung
bestehender Kredite und Gewährung eines Darlehens an die RFR InvestCo 1 GmbH verw
2023-10-26 / 21:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
AGROB Immobilien AG: AGROB Immobilien AG schließt Immobilien-Darlehensvertrag über EUR 105 Millionen, die zur Ablösung
bestehender Kredite und Gewährung eines Darlehens an die RFR InvestCo 1 GmbH verwendet werden
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch
(Marktmissbrauchsverordnung)
ISIN DE 0005019004 (WKN 501 900)
ISIN DE 0005019038 (WKN 501 903)

Ismaning, 26. Oktober 2023
Die AGROB Immobilien AG ("AGROB") hat heute auf Weisung ihrer beherrschenden Großaktionärin RFR InvestCo 1 GmbH ("RFR
Invest") mit der Landesbank Saar einen Immobilien-Darlehensvertrag mit Unterbeteiligungsverträgen über ein Darlehen in
Höhe von EUR 105 Millionen abgeschlossen, das bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gegebenenfalls um zwei weitere
Tranchen in Höhe von jeweils EUR 10 Millionen auf EUR 115 Millionen bzw. EUR 125 Millionen aufgestockt werden kann. Die
neue Finanzierung hat zunächst eine Laufzeit von 30 Monaten und kann bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen um
weitere 30 Monate verlängert werden. Das Darlehen wird im Volumen von rund EUR 29,1 Millionen zur Rückführung der
bisherigen Bankkredite der AGROB und in Höhe von zunächst EUR 75 Millionen mit Aufstockungsmöglichkeit um weitere EUR
10 Millionen zur Gewährung eines Darlehens an die RFR Invest eingesetzt. Die Auszahlung des Darlehens durch die Bank
steht noch unter dem Vorbehalt der Erfüllung üblicher Auszahlungsvoraussetzungen.
Der Darlehensvertrag mit der RFR Invest wurde ebenfalls heute aufgrund einer Weisung des herrschenden Unternehmens mit
einer Laufzeit von fünf Jahren geschlossen. Die RFR Invest wird dieses Darlehen zur Rückführung von Verbindlichkeiten
verwenden. Der Darlehensvertrag kann unter anderem (teilweise) gekündigt werden, wenn der Immobilien-Darlehensvertrag
nicht über seine anfängliche Laufzeit verlängert wird oder das Darlehen aus dem Immobilien-Darlehensvertrag vor Ablauf
der vereinbarten Laufzeit aufgrund einer außerordentlichen Kündigung oder Sondertilgung ganz oder teilweise
zurückzuzahlen ist. Die Verbindlichkeiten der RFR Invest aus dem Darlehensvertrag werden durch eine Patronatserklärung
der RFR Lux Holdings S.à r.l. gesichert. Während der Laufzeit des zwischen der RFR Invest und der AGROB bestehenden
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags wird das Darlehen an die RFR Invest zinslos gewährt.
Die jährliche Zinslast der AGROB liegt während der ersten Laufzeit des Immobilien-Darlehensvertrag für einen
Darlehensbetrag in Höhe von EUR 115 Millionen (also unter Berücksichtigung einer Aufstockung um EUR 10 Millionen)
voraussichtlich bei rund EUR 5,7 Millionen. Soweit der nach einer Formel kurz vor der Auszahlung final zu bestimmende
Zinssatz zu einer höheren jährlichen Zinslast führt, wird bei der Auszahlung ein Disagio einbehalten, der die jährliche
Zinslast auf den vorgenannten Betrag begrenzt. Im Geschäftsjahr 2022 lag der jährliche Zinsaufwand der Gesellschaft bei
rund EUR 0,7 Millionen. Aufgrund des zwischen der RFR Invest und der Gesellschaft bestehenden Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags treffen die wirtschaftlichen Folgen des erhöhten Zinsaufwands durch geringere
Gewinnabführungen oder eine gegebenenfalls bestehende Verlustausgleichspflicht die RFR Invest. Für das Geschäftsjahr
2023 erwartet der Vorstand unter Berücksichtigung der Refinanzierung anstelle des bisher in Höhe von EUR 3 Millionen
bis EUR 3,3 Millionen erwarteten Jahresüberschusses einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1,6 bis 1,8 Millionen.
Im Rahmen der Besicherung des Darlehens aus dem Immobilien-Darlehensvertrag mit Buchgrundschulden wurden einzelne
Flurstücke als Reservegrundstücke für künftige Projektentwicklungen herausgenommen.
AGROB Immobilien AG
Ende der Insiderinformation
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
AGROB Immobilien AG
Pflichtangaben in Bezug auf den Aufschub der Offenlegung von Insiderinformationen gemäß Art. 17 Abs. 4 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch ("MAR") i. V. m. Art. 4 Durchführungsverordnung (EU) 2016/1055

An die BaFin zu übermittelnde Pflichtangaben gemäß Art. 4 Abs. 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1055 vom 29.
Juli 2016
1. Emittent:
Name, Sitz:   AGROB Immobilien AG, Ismaning 
ISIN:         DE0005019004; DE0005019038 2. Identität der mitteilenden Person: 
Name:                   Achim Kern 
Funktion:               Vorstand 
E-Mail (geschäftlich):  a.kern@agrob-ag.de 
Telefon (geschäftlich)  +49 89 996873 - 12 3. Zeitpunkt der Bekanntgabe: 
Titel der Mitteilung:                AGROB Immobilien AG: AGROB Immobilien AG schließt Immobilien-Kreditvertrag über 

EUR 105 Millionen, die zur Ablösung bestehender Kredite und Gewährung eines
Darlehens an die RFR InvestCo 1 GmbH verwendet werden
Referenznummer (sofern im System zur -
Verbreitung der Insiderinformation
vorhanden):
Datum, Uhrzeit der Bekanntgabe der 26. Oktober 2023, ca. 19.30 Uhr
Insiderinformation: 4. Zeitpunkte des Aufschubs:
Datum, Uhrzeit der (ersten) 7. Juni 2023, 16:30 Uhr
Entscheidung über den Aufschub:
Datum, Uhrzeit weiterer         31. Juli 2023, ca. 17.00 Uhr; 18. August 2023, ca. 11.00 Uhr; 11. September 2023, ca. 
Aufschubentscheidungen (        14.00 Uhr; 25. September 2023, ca. 15.00 Uhr; 9. Oktober 2023, ca. 11.30 Uhr; 23. 
Überprüfungen):                 Oktober 2023 ca. 18.30 Uhr 5. Für die Entscheidung über den Aufschub der Bekanntgabe verantwortliche Personen: 
Achim Kern    Vorstand, 

Münchener Straße 101, 85737 Ismaning,
+49 89 996873 - 12
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An die BaFin zu übermittelnde Angaben nach § 7 WpAV (Verordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz) 1. Zeitpunkte, an denen der Fortbestand der Gründe geprüft wurde

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Datum Uhrzeit der erstmaligen Prüfung des Fortbestands der Gründe 31. Juli 2023, ca. 17.00 Uhr
Datum Uhrzeit der zweiten Prüfung des Fortbestands der Gründe     18. August 2023, ca. 11.00 Uhr 
Datum, Uhrzeit der dritten Prüfung des Fortbestands der Gründe    11. September 2023, ca. 14.00 Uhr 
Datum, Uhrzeit der vierten Prüfung des Fortbestands der Gründe    25. September 2023, ca. 15.00 Uhr 
Datum, Uhrzeit der fünften Prüfung des Fortbestands der Gründe    9. Oktober 2023, ca. 11.30 Uhr 
Datum, Uhrzeit der sechsten Prüfung des Fortbestands der Gründe   23. Oktober 2023 ca. 18.30 Uhr 2. An der Entscheidung über die Befreiung beteiligte Personen: 
Name:                  Achim Kern 
Funktion:              Vorstand der AGROB Immobilien AG 
Geschäftsanschrift:    Münchener Straße 101, 85737 Ismaning, 

Telefon (geschäftlich) +49 89 996873 - 12
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NIEDERSCHRIFT ÜBER DEN BESCHLUSS DES VORSTANDS DER AGROB IMMOBILIEN AG VOM 7. JUNI 2023

Aufschub der Offenlegung von Insiderinformationen gemäß Art. 17 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch ("MAR")

Am 7. Juni 2023 wurde dem Vorstand der AGROB Immobilien AG ("AGROB") von der Landesbank Saar ein von dieser unterzeichnetes und an die AGROB adressiertes Term-Sheet für die Finanzierung der im Eigentum der AGROB Immobilien AG stehenden Immobilie "AGROB Medien- und Gewerbepark" als Konsortialfinanzierung übersandt. Das Term-Sheet befasst sich mit der Möglichkeit eines Darlehen der Landesbank Saar an die AGROB in Höhe von ca. 115 bis 125 Mio. EUR. Zweck dieses Darlehens ist die Rückführung bestehender Verbindlichkeiten der AGROB sowie die Durchführung eines Upstream-Darlehen an die herrschende Gesellschaft der AGROB, die RFR InvestCo 1 GmbH.

Auch wurde am 7. Juni 2023 mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden der AGROB, Herr Alexander Becker, über die Möglichkeit der Prüfung und Durchführung einer solchen Refinanzierung gesprochen.

Vorstand und Aufsichtsrat müssen, angesichts der Größenordnung des diskutierten Darlehens eingehend prüfen, ob es solches möglich und zulässig ist. Ob die diskutierte Refinanzierung tatsächlich umgesetzt werden kann und soll, ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch vollständig offen. Darüber hinaus muss die Darlehensvereinbarung mit der SaarLB verhandelt werden.

MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

October 26, 2023 15:00 ET (19:00 GMT)

Die erwogene Refinanzierung ist ggf. als Insiderinformation einzuordnen. Auch wenn der Abschluss der Vereinbarungen aufgrund der vorgenannten Umstände gegenwärtig noch unsicher ist und bislang auch der Entwurf des Term Sheet noch nicht unterzeichnet ist, hat der am 7. Juni 2023 im unmittelbaren Anschluss an das Telefonat mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden vorsorglich unter Verzicht auf alle Formalitäten der Einberufung und Abhaltung einer Vorstandssitzung einen Beschluss über eine Selbstbefreiung von der Pflicht zur Publikation einer Ad-hoc-Meldung gefasst, der durch diese Niederschrift dokumentiert wird: 1. Die Gesellschaft behandelt die vorgenannten Informationen über die Überlegungen zum Abschluss einesDarlehensvertrags mit der Landesbank Saar zum Zwecke der Refinanzierung und einem etwaigen upstream loanvorsorglich als Insiderinformationen. 2. Eine Ad hoc-Veröffentlichung dieser Informationen sowie des jeweils aktuellen Stands der damitzusammenhängenden Verhandlungen wird gemäß Art. 17 Abs. 4 MAR aufgeschoben, bis eine verbindliche Entscheidung derAGROB über den Abschluss der Refinanzierungsvereinbarungen getroffen worden ist.

Der Aufschubbeschluss beruht auf folgenden Gründen: . Die Verhandlungen von AGROB mit der Landesbank Saar über den Abschluss eines Darlehensvertrags und dessenKonditionen laufen noch. Eine sofortige Bekanntgabe der erwogenen Durchführung einer Refinanzierung würde dieVerhandlungen mit der Landesbank Saar erheblich beeinträchtigen und die AGROB in ihrer Verhandlungspositionschwächen. Dies insbesondere auch, weil die Veröffentlichung der Absicht des Vertragsabschlusses einenVerhandlungsabbruch unter Umschwenken auf einen anderen Vertragspartner erschwert. . Auch bedarf es zum Abschluss eines solchen Darlehensvertrags der Zustimmung des Aufsichtsrats. DiesesZustimmungserfordernis ergibt sich sowohl aus § 3 Abs. 1 lit. b) der Geschäftsordnung des Vorstands sowie aus § 13Nr. 1 lit. d) der Satzung der AGROB. Eine verfrühte Publikation würde den Aufsichtsrat daher in eine Art Zugzwangbringen und diesen so in der Unabhängigkeit seiner Entscheidung beeinträchtigen. . AGROB hat bislang keinerlei Signale gesetzt, die im Widerspruch zu den Verhandlungen eines solchenDarlehensvertrags und einem entsprechenden Abschluss stehen, und wird dies auch künftig nicht tun. . Die Vertraulichkeit der demnächst anzustoßenden Diskussionen wird durch vertragliche und gesetzlicheVertraulichkeitsvereinbarungen der informierten Beteiligten gesichert. Der Vorstand hat keine Anhaltspunkte dafürfeststellen können, dass der erwogene Darlehensvertrag über den nach § 116 Satz 2 AktG zur Verschwiegenheitverpflichteten Aufsichtsrat, den Kreis der Gesprächsparteien sowie der involvierten und ebenfalls zurVertraulichkeit verpflichteten Berater hinaus bekannt geworden ist oder dass es in dieser Hinsicht verstärktGerüchte gegeben hat.

Der Vorstand wird in regelmäßigen Abständen überprüfen, ob die Voraussetzungen für den weiteren Aufschub der Ad hoc-Veröffentlichung weiter vorliegen. Er hat hierzu die erforderlichen Vorkehrungen getroffen.

Ismaning, den 7. Juni 2023

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Achim Kern
Vorstand
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NIEDERSCHRIFT ÜBER DEN BESCHLUSS DES VORSTANDS DER AGROB IMMOBILIEN AG VOM 31. JULI 2023

Aufschub der Offenlegung von Insiderinformationen gemäß Art. 17 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch ("MAR")

Am 7. Juni 2023 wurde dem Vorstand der AGROB Immobilien AG ("AGROB") von der Landesbank Saar ("SaarLB") ein von dieser unterzeichnetes und an die AGROB adressiertes Term-Sheet für die Finanzierung der im Eigentum der AGROB Immobilien AG stehenden Immobilie "AGROB Medien- und Gewerbepark" als Konsortialfinanzierung übersandt. Das Term-Sheet befasst sich mit der Möglichkeit eines Darlehen der SaarLB an die AGROB in Höhe von ca. 115 bis 125 Mio. EUR. Zweck dieses Darlehens ist die Rückführung bestehender Verbindlichkeiten der AGROB sowie die Durchführung eines Upstream-Darlehen an die herrschende Gesellschaft der AGROB, die RFR InvestCo 1 GmbH ("RFR").

Vorstand und Aufsichtsrat müssen angesichts der Größenordnung des diskutierten Darlehens eingehend prüfen, ob es solches möglich und zulässig ist. Darüber hinaus muss die Darlehensvereinbarung mit der SaarLB verhandelt werden. Zwischenzeitlich hat man sich auf das Term-Sheet verständigt. Die Verhandlungen mit der SaarLB und dem Bankenkonsortium über die konkrete Ausgestaltung einer möglichen Refinanzierung dauern gegenwärtig aber noch an. Auch müssen vor Abschluss der Verhandlungen und Unterzeichnung Wertgutachten betreffend die Immobilien der AGROB sowie eine rechtliche Einschätzung der angedachten Finanzierungsvereinbarung eingeholt werden. Ob die diskutierte Refinanzierung tatsächlich umgesetzt werden kann und soll, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt daher weiterhin vollständig offen.

Die erwogene Refinanzierung ist ggf. als Insiderinformation einzuordnen. Auch wenn der Abschluss der Vereinbarungen aufgrund der vorgenannten Umstände gegenwärtig noch unsicher ist, hat der Vorstand am 7. Juni 2023 beschlossen, die Ad hoc-Veröffentlichung der angedachten Refinanzierung gemäß Art. 17 Abs. 4 MAR aufzuschieben. In diesem Beschluss war vorgesehen, dass der Vorstand in regelmäßigen Abständen überprüft, ob die Voraussetzungen für den weiteren Aufschub der Ad hoc-Veröffentlichung weiter vorliegen. Herr Kern, als einziges Mitglied des Vorstand, hat das Fortbestehen dieser Voraussetzungen laufend überwacht.

Am 31. Juli 2023 hat der Vorstand unter Verzicht auf alle Formalitäten der Einberufung und Abhaltung einer Vorstandssitzung, nach erneuter formaler Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen eines weiteren Aufschubs, einen Beschluss über eine Selbstbefreiung von der Pflicht zur Publikation einer Ad-hoc-Meldung gefasst, der durch diese Niederschrift dokumentiert wird: 1. Die Gesellschaft behandelt die vorgenannten Informationen über die Überlegungen zum Abschluss einesKonsortialkreditvertrags mit der SaarLB zum Zwecke der Refinanzierung und einem etwaigen upstream loan weiterhinvorsorglich als Insiderinformationen. 2. Eine Ad hoc-Veröffentlichung dieser Informationen sowie des jeweils aktuellen Stands der damitzusammenhängenden Verhandlungen wird weiterhin gemäß Art. 17 Abs. 4 MAR aufgeschoben, bis eine verbindlicheEntscheidung der AGROB über den Abschluss der Refinanzierungsvereinbarungen getroffen worden ist.

Der Aufschubbeschluss beruht auf folgenden Gründen: . Die Verhandlungen von AGROB mit der SaarLB über den Abschluss eines Darlehensvertrags und dessenKonditionen laufen noch. Eine sofortige Bekanntgabe der erwogenen Durchführung einer Refinanzierung würde dieVerhandlungen mit der SaarLB erheblich beeinträchtigen und die AGROB in ihrer Verhandlungsposition schwächen. Diesinsbesondere auch, weil die Veröffentlichung der Absicht des Vertragsabschlusses einen Verhandlungsabbruch unterUmschwenken auf einen anderen Vertragspartner erschwert. . Auch bedarf es zum Abschluss eines solchen Darlehensvertrags der Zustimmung des Aufsichtsrats. DiesesZustimmungserfordernis ergibt sich sowohl aus § 3 Abs. 1 lit. b) der Geschäftsordnung des Vorstands sowie aus § 13Nr. 1 lit. d) der Satzung der AGROB. Eine verfrühte Publikation würde den Aufsichtsrat daher in eine Art Zugzwangbringen und diesen so in der Unabhängigkeit seiner Entscheidung beeinträchtigen. . AGROB hat bislang keinerlei Signale gesetzt, die im Widerspruch zu den Verhandlungen eines solchenDarlehensvertrags und einem entsprechenden Abschluss stehen, und wird dies auch künftig nicht tun. . Die Vertraulichkeit der demnächst anzustoßenden Diskussionen wird durch vertragliche und gesetzlicheVertraulichkeitsvereinbarungen der informierten Beteiligten gesichert. Der Vorstand hat keine Anhaltspunkte dafürfeststellen können, dass der erwogene Darlehensvertrag über den nach § 116 Satz 2 AktG zur Verschwiegenheitverpflichteten Aufsichtsrat, den Kreis der Gesprächsparteien sowie der involvierten und ebenfalls zurVertraulichkeit verpflichteten Berater hinaus bekannt geworden ist oder dass es in dieser Hinsicht verstärktGerüchte gegeben hat.

Der Vorstand wird in regelmäßigen Abständen überprüfen, ob die Voraussetzungen für den weiteren Aufschub der Ad hoc-Veröffentlichung weiter vorliegen. Er hat hierzu die erforderlichen Vorkehrungen getroffen.

Ismaning, den 1. August 2023

===

Achim Kern
Vorstand
===
NIEDERSCHRIFT ÜBER DEN BESCHLUSS DES VORSTANDS DER AGROB IMMOBILIEN AG VOM 18. AUGUST 2023

Aufschub der Offenlegung von Insiderinformationen gemäß Art. 17 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch ("MAR")

Am 7. Juni 2023 wurde dem Vorstand der AGROB Immobilien AG ("AGROB") von der Landesbank Saar ("SaarLB") ein von dieser unterzeichnetes und an die AGROB adressiertes Term-Sheet für die Finanzierung der im Eigentum der AGROB Immobilien AG stehenden Immobilie "AGROB Medien- und Gewerbepark" als Konsortialfinanzierung übersandt. Das Term-Sheet befasst sich mit der Möglichkeit eines Darlehen der SaarLB an die AGROB in Höhe von ca. 115 bis 125 Mio. EUR. Zweck dieses Darlehens ist die Rückführung bestehender Verbindlichkeiten der AGROB sowie die Durchführung eines Upstream-Darlehen an die herrschende Gesellschaft der AGROB, die RFR InvestCo 1 GmbH ("RFR").

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

October 26, 2023 15:00 ET (19:00 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
AGROB IMMOB.AG ST 501900 Frankfurt 44,600 17.05.24 08:02:34 ±0,000 ±0,00% 0,000 0,000 44,600 44,600

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