14.02.2024 13:36:03 - dpa-AFX: Urteil: Überweisung nach Phishing-Versuch ist fahrlässig

FRANKFURT/M (dpa-AFX) - Wer nach einer Phishing-Nachricht mittels
mehrstufiger Verifizierung eigenmächtig die temporäre Erhöhung seines
Überweisungslimits und Überweisungen freigibt, handelt nach einem Urteil des
Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt grob fahrlässig. Die Bank ist für den
Geldverlust nicht verantwortlich, wie das OLG Frankfurt entschieden hat. "Die
Bank schuldet in diesem Fall nicht die Rückerstattung des überwiesenen Betrags",
teilte das OLG am Mittwoch mit. Das Gericht bestätigte damit eine
landgerichtliche Entscheidung aus dem Jahr 2022.

Der Kläger erhielt demnach im September 2021 eine SMS mit dem Hinweis, dass
sein Konto eingeschränkt worden sei. Es solle sich für ein neues Verfahren
anmelden und hierzu einem Internetlink folgen. Der Kläger folgte den
Gerichtsangaben nach dem in der SMS angegebenen Link, wurde dann von einem Mann
angerufen und bestätigte auf Anweisung des Anrufers seinen Angaben nach "etwas"
in der PushTAN-App der beklagten Bank. Am selben Tag wurde das Konto des Klägers
mit einer Überweisung in Höhe von 49 999,99 Euro belastet. Zuvor sei noch eine
Push-Tan-Freigabe für ein temporäres Tageslimit von 50 000 Euro angefordert
worden, die per Gesichtserkennung auch erteilt worden sei, hieß es vonseiten der
Bank.

Damit sei der Vortrag des Klägers, nur einmal "etwas" in seiner App mittels
Gesichtskennung bestätigt zu haben, nicht glaubhaft, erklärte das Gericht.
Aufgrund der beruflichen Qualifikation des Klägers, er ist Rechtsanwalt und
Steuerberater, könne unterstellt werden, dass er in geschäftlichen Dingen
grundsätzlich erfahren sei. Er habe auch selbst berichtet, Online-und
Telefonbanking bei mehreren Instituten zu nutzen und mit den grundlegenden
Funktionen von Banking- und Tan-Apps vertraut zu sein. Der Kläger habe durch die
Bestätigung der Push-Tans gegen seine Verpflichtung, Sicherheitsmerkmale vor
unbefugten Zugriff zu schützen, verstoßen. Dadurch habe er faktisch die
Kontrolle über das Sicherheitsinstrument Push-Tan in die Hände des Anrufers
gelegt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger legte eine
Nichtzulassungsbeschwerde ein und möchte dementsprechend vor dem
Bundesgerichtshof in Revision gehen./lfo/DP/mis
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
BCO SANTANDER N.EO0,5 858872 Frankfurt 4,811 15.05.24 16:35:30 +0,085 +1,81% 0,000 0,000 4,760 4,811
DEUTSCHE BANK AG NA O.N. 514000 Frankfurt 16,092 15.05.24 21:58:08 +0,024 +0,15% 0,000 0,000 16,052 16,092
COMMERZBANK AG CBK100 Frankfurt 15,040 15.05.24 21:30:56 +0,695 +4,84% 0,000 0,000 14,420 15,040
ING GROEP NV EO -,01 A2ANV3 Frankfurt 16,206 15.05.24 16:15:31 -0,198 -1,21% 0,000 0,000 16,406 16,206
UNICREDIT A2DJV6 Frankfurt 36,485 15.05.24 11:19:03 -0,015 -0,04% 0,000 0,000 36,440 36,485

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH