20.03.2024 15:39:37 - BGH: Grenzen bei Kontrolle erhöhter Beiträge zur Privaten Krankenversicherung

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Private Krankenversicherer haben bei der Erhöhung von Beiträgen und der Verwendung von Rückstellungen einen Spielraum und müssen nur in gewissen Grenzen darlegen, wie sie kalkuliert haben. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch und gab damit dem Versicherer Axa im Wesentlichen recht. Damit dürften es privat Versicherte künftig schwerer haben, gegen steigende Prämien vorzugehen - gleichzeitig dürfte die Entscheidung vor allem Landgerichte entlasten. Sie haben es derzeit nach Worten des Vorsitzenden des 4. Senats mit einer wahren Prozesslawine klagender Versicherungsnehmer zu tun. Die Zahl der Verfahren überschreite inzwischen die Zahl der Verfahren im Dieselskandal.

Kernfrage im vorliegenden Fall war, wie sogenannte Limitierungsmittel eingesetzt werden. Diese Rückstellungen sind unter anderem dazu gedacht, Beitragssteigerungen vor allem für ältere Menschen abzufedern. Ein Versicherter hatte bezweifelt, dass diese Mittel richtig verwendet wurden, klagte und verlangte mehr Informationen. Die Vorinstanz erklärte die Erhöhung für unwirksam. Axa ging daraufhin in Revision - mit Erfolg. (Az. IV ZR 68/22)

Zunächst müsse der Versicherte beweisen, dass er durch die Verteilung der Mittel in seinen Rechten beeinträchtigt worden sei, so der 4. Senat. Die Versicherung müsse ihm im zweiten Schritt zwar dabei helfen und interne Informationen vorlegen. Sie müsse aber nicht darlegen, wie die Mittel über alle Tarife hinweg verteilt wurden. Die Axa begrüßte das Urteil. Der BGH habe damit bekräftigt, dass bisher vorgelegte Unterlagen ausreichten und Versicherern keine weitergehenden Dokumentationspflichten aufgebürdet werden können.

Schon während der Verhandlung hatte der Senat unterstrichen, dass es bei der Verwendung von Rückstellungen nicht um die Belange eines Einzelnen, sondern um das Interesse der Gemeinschaft der Versicherten gehe. Treuhänder müssten laut Gesetz ohnehin überprüfen, was mit den Rückstellungen geschieht und bekämen dafür umfangreiche Informationen von Versicherern./avg/DP/men


Quelle: dpa-AFX
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
ALLIANZ SE NA O.N. 840400 Xetra 266,600 30.04.24 17:41:43 +0,300 +0,11% 0,000 0,000 267,700 266,600
AXA S.A. INH. EO 2,29 855705 Xetra 32,430 30.04.24 17:35:47 -1,670 -4,90% 0,000 0,000 32,640 32,430
MUENCH.RUECKVERS.VNA O.N. 843002 Xetra 412,200 30.04.24 17:35:02 -2,100 -0,51% 0,000 0,000 415,100 412,200
TALANX AG NA O.N. TLX100 Xetra 70,700 30.04.24 17:35:23 -0,200 -0,28% 0,000 0,000 71,000 70,700

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen |
2024 Infront Financial Technology GmbH