26.10.2023 13:50:17 - ROUNDUP: Schon auf Auswahltasten bei Zigarettenautomaten muss Warnung drauf

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Schon Auswahltasten bei Zigarettenautomaten an Supermarktkassen müssen Warnhinweise haben - dies gilt zumindest dann, wenn Abbildungen von Zigarettenpackungen auf den Tasten sind, entschied am Donnerstag in Karlsruhe der Bundesgerichtshof. Damit hatte eine Klage der Nichtraucher-Initiative Pro Rauchfrei teilweise Erfolg. Sie hatte sich daran gestört, dass an den Kassen in zwei Münchner Supermärkten Zigaretten über Automaten angeboten wurden, ohne dass Warnhinweise für den Kunden von außen zu sehen waren.

Die höchsten deutschen Zivilrichter verurteilten den Händler hinsichtlich der Auswahltasten auf Unterlassung (Az. I ZR 176/19). Der Anti-Raucher-Initiative ist das nicht genug - sie erwägt weitere Verfahren.

Die EU-Tabakrichtlinie schreibt vor, dass auf Zigarettenpackungen große abschreckende Fotos gezeigt werden müssen. Auf den Packungen selbst waren neben einem Warnhinweis Bilder einer schwarzen Lunge, eines Raucherbeins oder von Krebsgeschwüren zu sehen. Die Schockbilder waren aber nicht schon am Automaten sichtbar. Auf den Auswahltasten waren lediglich Abbildungen, die an die naturgetreuen Zigarettenpackungen erinnerten. "Von einer solchen Abbildung geht ein vergleichbarer Kaufimpuls aus. Sie muss daher ebenfalls einen gesundheitsbezogenen Warnhinweis aufweisen", so der BGH.

Die klagende Nichtraucher-Initiative Pro Rauchfrei sieht nach jahrelangem Tauziehen gegen Gutachten der Tabakindustrie einen Teilerfolg auf dem Weg, "Zigaretten aus dem Kassenbereich in lizenzierte Fachgeschäfte zu verdrängen". Damit müsse die Industrie nachrüsten oder ihre Automaten anders gestalten. Der Verein bedauerte aber, dass nicht schon das Verdecken der Warnhinweise durch die Automaten selbst unzulässig ist. In diesem Punkt hatte der BGH ein Urteil des Oberlandesgerichts München bestätigt.

Der BGH setzte damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg um, der im März entschieden hatte, dass die Schockbilder nicht zwangsläufig zu sehen sein müssen, wenn die Päckchen in einem Automaten von außen nicht sichtbar sind. Der Verbraucher spüre dann auch keinen Kaufimpuls, dem Warnhinweise entgegenwirken sollen. Damit werde das Ziel, die menschliche Gesundheit zu schützen, nicht gefährdet, so der EuGH.

Die Initiative Pro Rauchfrei will erreichen, dass Tabakwaren in der Öffentlichkeit für Minderjährige nicht sichtbar und nicht erhältlich sind. Sollte der Handel nach dem BGH-Urteil nicht sicherstellen, dass jede Darstellung, die einer Packung ähnelt, mit einem Warnhinweis versehen wird, müsse man weitere Gerichtsverfahren anstrengen, so die Initiative in einer Mitteilung./skf/DP/zb


Quelle: dpa-AFX
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
ALTRIA GRP INC. DL-,333 200417 Frankfurt 40,350 03.05.24 18:00:23 -0,870 -2,11% 0,000 0,000 41,135 40,350
BRIT.AMER.TOBACCO LS-,25 916018 Frankfurt 27,860 03.05.24 20:04:44 +0,020 +0,07% 0,000 0,000 27,940 27,860
IMPERIAL BRANDS PLC LS-10 903000 Frankfurt 21,730 03.05.24 11:52:18 -0,070 -0,32% 0,000 0,000 21,650 21,730
PHILIP MORRIS INTL INC. A0NDBJ Frankfurt 90,670 03.05.24 09:30:38 ±0,000 ±0,00% 0,000 0,000 90,650 90,670

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen |
2024 Infront Financial Technology GmbH