08.08.2026 19:15:04 - dpa-AFX: ROUNDUP: Bestimmte Vereine sollen höhere Steuern zahlen

BERLIN (dpa-AFX) - Auf große Vereine in Deutschland könnten bald höhere
Steuern zukommen. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) will die Freibeträge für
steuerpflichtige Vereine deutlich senken. Das geht aus einem Entwurf aus dem
Finanzministerium hervor, über den zuerst die "Bild" berichtete. Nicht betroffen
wären gemeinnützige Vereine, also kleine Sportvereine, Musikvereine, Umwelt- und
Tierschutzvereine, Wohlfahrts-, Feuerwehr- und Heimatvereine. Sie sind mit der
Anerkennung der Gemeinnützigkeit von fast allen Steuerarten befreit.

Nicht gemeinnützig sind etwa Vereine, die wirtschaftliche Interessen
verfolgen. Dazu können Wirtschaftsverbände, Vereine mit großen
Immobilienbeständen, aber auch Profisportvereine zählen. Für sie soll künftig
statt eines Freibetrags von 5.000 Euro eine Freigrenze von 1.000 Euro gelten.
Einkommen bis 1.000 Euro bliebe damit steuerfrei, sobald höhere Gewinne erzielt
werden, würde das gesamte Einkommen steuerpflichtig.

Der Gesetzentwurf wird derzeit in der Bundesregierung abgestimmt. In einem
nächsten Schritt würden Stellungnahmen von Verbänden und Betroffenen eingeholt,
bevor sich Kabinett und Bundestag damit befassen.

Das bayerische Finanzministerium hat Sorge, dass auch kleinere Vereine
betroffen sein könnten - etwa dann, wenn sie ein Fest veranstalten und dort mit
dem Verkauf von Bratwürsten und Getränken Gewinne erzielten. Allerdings:
Einnahmen aus solchen Aktivitäten sind bis zu einer Grenze von 50.000 Euro
brutto für gemeinnützige Vereine ohnehin steuerfrei - unabhängig von der Höhe
des Gewinns.

"Sowohl das Ehrenamt als auch unsere Vereine sind eine wesentliche Stütze
unserer Gesellschaft und stärken den sozialen Zusammenhalt", sagte der
bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) der dpa. Die Pläne des
Bundesfinanzministers gingen in die falsche Richtung. "Bayern wird hier nicht
mitmachen", sagte Füracker. Der Freistaat werde sich im Rahmen einer
Bundesratsinitiative sogar für eine Verdoppelung des Freibetrags auf 10.000 Euro
einsetzen./tam/DP/mis

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