23.01.2026 18:55:47 - dpa-AFX: Genaue Förderbedingungen für Hybrid-Autos noch unklar

BERLIN (dpa-AFX) - Wer zur Anschaffung eines sogenannten Plug-in-Hybridautos
auf die neue Kaufprämie der Bundesregierung setzt, kann sich nicht unbedingt auf
die Förderung verlassen. Unklar ist nach Angaben des Umweltministeriums nämlich
noch, welche Bemessungsgrenze für einen wichtigen Richtwert gelten soll. Zuvor
hatte die Zeitschrift "auto motor und sport" darüber berichtet.

Förderung soll rückwirkend gelten

Plug-in-Hybride sind Autos, die sowohl mit Strom als auch mit Sprit fahren
können. Umweltminister Carsten Schneider (SPD) hatte zu Wochenbeginn Details der
neuen Förderung für Elektroautos vorgestellt. Auch für Plug-in-Hybride und
Fahrzeuge mit "Range Extender" soll es Geld geben. Range Extender sind kleine
Verbrennungsmotoren, die die Reichweite von Elektroautos erhöhen.

Möglich ist für diese Autos eine Unterstützung zwischen 1.500 und 4.000 Euro vom Staat, je nach persönlichen Umständen und Fahrzeugart. Reine Elektroautos
werden stärker unterstützt. Anträge werden wohl erst im Mai möglich werden, wenn
die nötige Internet-Plattform steht. Die Förderung soll aber rückwirkend für
Autos gelten, die ab Jahresanfang zugelassen wurden.

Manche Details werden noch erarbeitet

Plug-in-Hybride und Autos mit Range Entender sind nur förderfähig, wenn sie
nicht mehr als 60 Gramm Kohlendioxid (CO2) pro Kilometer ausstoßen oder eine
elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben. Die Förderrichtlinie
werde nun ausgearbeitet und solle bis Ende Februar fertig sein, erklärte eine
Ministeriumssprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Zu den noch
festzulegenden Details gehöre auch die Bemessungsgrenze für die elektrische
Reichweite.

Testverfahren bildet verschiedene Fahrsituationen ab

Der CO2-Ausstoß von Fahrzeugen wird auf dem Prüfstand im sogenannten
WLTP-Testverfahren ermittelt (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test
Procedure). Dabei gibt es verschiedene Kategorien, je nachdem, was erfasst wird.
Unklar ist nun, ob der kombinierte Wert als Grundlage dienen soll. Dieser bildet
der Zeitschrift zufolge auch längere Benziner-Fahrten zum Beispiel auf der
Autobahn ab. Alternative wäre demnach der WLTP-Wert, der Emissionen im
Stadtverkehr erfasst, wo Nutzer eher den schadstoffarmen Elektroantrieb nutzen
dürften.

Die Obergrenze von 60 Gramm CO2 pro Kilometer dürfte leichter zu erreichen
sein, wenn der Wert für den Stadtverkehr als Grundlage dient - damit wären also
potenziell mehr Modelle förderfähig./hrz/DP/mis
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
BAY.MOTOREN WERKE AG ST 519000 Frankfurt 87,500 30.01.26 18:04:32 +0,160 +0,18% 0,000 0,000 87,700 87,500
VOLKSWAGEN AG VZO O.N. 766403 Frankfurt 102,900 30.01.26 19:14:17 -1,200 -1,15% 0,000 0,000 103,300 102,900
MERCEDES-BENZ GRP NA O.N. 710000 Frankfurt 57,640 30.01.26 19:29:31 +0,330 +0,58% 0,000 0,000 57,590 57,640
TESLA INC. DL -,001 A1CX3T Frankfurt 366,000 30.01.26 21:55:12 +18,400 +5,29% 0,000 0,000 357,200 366,000
BYD CO. LTD H YC 1 A0M4W9 Frankfurt 10,545 30.01.26 21:36:03 -0,155 -1,45% 0,000 0,000 10,535 10,545

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