26.10.2025 13:43:38 - dpa-AFX: Familiennachzug ausgesetzt: Noch keine Visa für Härtefälle

BERLIN (dpa-AFX) - Über eine Härtefallregelung ist seit der Aussetzung des
Familiennachzugs für Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten noch niemand
nach Deutschland gekommen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf
eine schriftliche Frage der Innenpolitikerin Clara Bünger (Linke) hervor, die
der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Danach liegen dem Auswärtigen Amt rund
drei Monate nach Inkrafttreten der Änderung zwar Fälle zur Prüfung vor. Von
bereits erteilten Visa, nach denen Bünger auch gefragt hatte, ist in der Antwort
jedoch nicht die Rede.

Der Familiennachzug zu Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus ist
- anders als für andere anerkannte Flüchtlinge - seit dem 24. Juli
für zwei Jahre ausgesetzt. Er war zuvor bereits beschränkt gewesen auf 1.000
Angehörige pro Monat. Nur in "Härtefällen" sollen subsidiär Schutzberechtigte -
in diese Kategorie fallen viele Menschen aus Syrien - noch Ehepartner,
minderjährige Kinder und im Fall unbegleiteter Minderjährige die Eltern
nachholen dürfen.

Bisher rund 1.500 Härtefallanzeigen

Wie die Bundesregierung mitteilte, wurde von der Möglichkeit, einen solchen
Härtefall anzuzeigen, bisher in rund 1.500 Fällen Gebrauch gemacht. In diesen
Fällen folge dann eine "Sachverhaltsermittlung" mit Unterstützung durch die
Internationale Organisation für Migration (IOM). Danach würden die Fälle in
Dossiers zusammengefasst und an das Auswärtige Amt übermittelt. Dieses prüfe
anschließend, ob eine Aufnahme aus humanitären Gründen erfolgen könne. "Erste
Fälle liegen dem Auswärtigen Amt vor", heißt es in der Antwort weiter.
Maßgeblich für die Entscheidung im Einzelfall ist neben dem entsprechenden
Passus im Aufenthaltsgesetz eine Weisung des Auswärtigen Amtes.

Ziel der Aussetzung des Familiennachzugs sei "die Entlastung der Aufnahme-
und Integrationssysteme in Deutschland unter Beachtung der geltenden
verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben", führt das Auswärtige Amt dazu aus.

Bünger: Weisung zu restriktiv

"Von Anfang an war klar, dass die Weisung des Auswärtigen Amtes so
restriktiv ausgestaltet ist, dass sich fast niemand auf diese Regelung wird
berufen können", sagt Bünger. Die Bundesregierung reiße geflüchtete Familien
auseinander. "Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit habe in der autoritären
Asylpolitik dieser Regierung offenbar keinen Platz", kritisierte die
Bundestagsabgeordnete.

Die Linksfraktion vermutet, dass noch mehr Angehörige Grund hätten, einen
Härtefall anzuzeigen. Dass sie dies bislang nicht getan hätten, liege einerseits
wohl an den begrenzten Bearbeitungskapazitäten der Hilfsorganisationen, die sich
um diese Menschen kümmern. Ein weiterer Grund sei, dass diese Organisationen den
Betroffenen angesichts der strikten Vorgaben der Weisung nur in besonders
außergewöhnlichen Fällen dazu rieten, entsprechende Anträge zu stellen, um ihnen
keine unnötige Hoffnung zu machen./abc/DP/zb

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