23.04.2024 18:27:52 - dpa-AFX: ROUNDUP: BGH bestätigt Amazons überragende marktübergreifende Bedeutung

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich im Rechtsstreit
des Bundeskartellamts mit Amazon an die Seite der
Wettbewerbshüter gestellt. Damit wird der Weg für die Bonner Behörde frei, den
Online-Riesen künftig härter in die Mangel zu nehmen und im nächsten Schritt
möglicherweise auch bestimmte Geschäftspraktiken zu verbieten.

Das Bundeskartellamt hatte Amazon 2022 auf der Grundlage einer neuen
Regelung zu einem Unternehmen mit "überragender marktübergreifender Bedeutung
für den Wettbewerb" erklärt und damit unter verschärfte Beobachtung gestellt.
(Az. KVB 56/22)

Die Einstufung als Unternehmen mit "überragender marktübergreifender
Bedeutung für den Wettbewerb" war der erste Schritt in einem zweistufigen
Verfahren. In einem zweiten Schritt könnten dem Konzern bestimmte Praktiken
verboten werden. So könnte es dem Online-Riesen etwa untersagt werden, eigene
Angebote bei der Darstellung zu bevorzugen. Amazon hatte gegen die Einstufung
Beschwerde eingelegt, konnte sich aber vor dem BGH nicht durchsetzen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, begrüßte die
BGH-Entscheidung: "Sie gibt uns Rückenwind für unsere laufenden Verfahren gegen
Amazon, mit denen wir sicherstellen wollen, dass Händlerinnen und Händler auf
dem Amazon Marktplatz fair behandelt werden." Das Urteil stärke auch die
Position in laufenden Verfahren gegen weitere Internetkonzerne wie Alphabet
(Google ), Apple , Meta
(Facebook) und Microsoft sowie mögliche neue
Verfahren. Ein Amazon-Sprecher erklärte, Amazon stimme der Entscheidung des
Gerichts nicht zu und werde weitere Rechtsmittel prüfen. Der Einzelhandelsmarkt,
online wie offline, sei sehr groß und ausgesprochen wettbewerbsintensiv.

Der BGH verwies am Dienstag in einer Erläuterung zu seinem Urteil darauf,
dass Amazon nicht nur weltweit im Bereich des E-Commerce und als stationärer
Einzelhändler sei, sondern mit Amazon Web Services (AWS) auch cloudbasierte
IT-Dienstleistungen anbiete. Außerdem hob der BGH wirtschaftliche Kennzahlen wie
die Marktkapitalisierung in Milliardenhöhe hervor.

Das Bundeskartellamt habe nach den Bestimmungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen zu Recht festgestellt, dass Amazon in erheblichem
Umfang auf mehrseitigen Märkten tätig sei und dem Konzern eine überragende
marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukomme.

Im Detail verwies der BGH unter anderem darauf, dass Amazon als Hersteller
und Einzelhändler physische und digitale Waren an Endkunden vertreibe.
"Gleichzeitig betreibt Amazon die Handelsplattformen als Online-Marktplätze und
ermöglicht es dritten Online-Händlern gegen Provisionszahlung, ihre Waren
Endkunden anzubieten. Amazon hat eine eigene Logistikinfrastruktur und
vermittelt - auch in Deutschland - Versandaufträge zwischen dritten
Online-Händlern und Versanddienstleistern."

Das Bundeskartellamt habe zutreffend festgestellt, dass Amazon über eine
überragende Finanzkraft verfüge und gleichzeitig einen überragenden Zugang zu
wettbewerbsrelevanten Daten wie etwa Kunden- und Nutzerdaten, Daten aus dem
Betrieb der Handelsplattformen und Werbeplattformen und damit verbundenen
Diensten sowie aus dem Betrieb von AWS habe. "Amazon hat als Betreiber von
zahlreichen nationalen Online-Marktplätzen weltweit und in Deutschland eine
Schlüsselposition für den Zugang von Einzelhändlern zu ihren Absatzmärkten und
kann erheblichen Einfluss auf die Vertriebstätigkeit von Dritthändlern
ausüben."/chd/DP/ngu
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
Apple 865985 NASDAQ 184,530 03.05.24 21:37:18 +11,500 +6,65% 184,520 184,530 186,645 173,030
Amazon.com 906866 NASDAQ 186,085 03.05.24 21:37:18 +1,365 +0,74% 186,080 186,090 186,990 184,720
Microsoft Corp 870747 NASDAQ 406,650 03.05.24 21:37:17 +8,810 +2,21% 406,650 406,700 402,280 397,840
Meta Platforms A1JWVX NASDAQ 451,800 03.05.24 21:37:18 +10,120 +2,29% 451,730 451,910 445,930 441,680
Alphabet A14Y6F NASDAQ 166,922 03.05.24 21:37:17 +0,302 +0,18% 166,920 166,930 167,560 166,620

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