23.04.2024 15:05:50 - dpa-AFX: HINTERGRUND 2: Neue Rechte für EU-Verbraucher auf dem Prüfstand

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STRASSBURG (dpa-AFX) - Handys, Staubsauger, Wasch- und Spülmaschinen: Diese
und andere Geräte sollen in der EU künftig repariert werden müssen, wenn der
Kunde es verlangt. Das EU-Parlament hat nun grünes Licht für ein seit Langem
gefordertes "Recht auf Reparatur" gegeben. Das Vorhaben im Überblick:

Was ist das neue "Recht auf Reparatur"?

In der EU sollen Kunden in Zukunft das Recht haben, bestimmte Geräte
reparieren zu lassen. Betroffenen muss also grundsätzlich eine Reparaturoption
angeboten werden, solange das Produkt noch reparierbar ist. Konkret geht es vor
allem um Haushaltsgeräte und Alltagsprodukte wie Handys, Staubsauger, Wasch- und
Spülmaschinen. Unter das Gesetz fallen Waren, bei denen die EU bereits in
anderen Rechtstexten Anforderungen an die Reparierbarkeit festgelegt hat. Die
Liste der betroffenen Produkte kann daher in Zukunft noch erweitert werden.

Hersteller müssen den geplanten Regeln zufolge außerdem Informationen
bereitstellen, um Reparaturen auch unabhängigen Werkstätten zu erleichtern.
Zudem sollen unabhängige Reparaturdienste nicht mehr am Einbau von gebrauchten
oder 3D-gedruckten Ersatzteilen gehindert werden können. Wenn eine Reparatur
technisch nicht möglich ist, können Verbraucher auch ein Ersatzgerät bekommen.
"Für die Verbraucherinnen und Verbraucher entfallen so lange Wartezeiten für
eine Reparatur", teilte der Branchenverband Bitkom mit. Der Digitalverband hätte
sich aber klarere Regeln gewünscht, in welchen Fällen dies möglich ist.

Gibt es eine Gewährleistung für reparierte Produkte?

Ja, es soll nach Angaben der EU-Staaten eine Gewährleistung eingeführt
werden, die für ein Jahr nach einer Reparatur gilt. Das soll sicherstellen, dass
Verbraucherinnen und Verbraucher darauf vertrauen können, dass sich eine
Reparatur lohnt.

Welche Auswirkungen hat das Vorhaben auf die Umwelt?

Als die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Umsetzung der neuen Vorgaben
präsentierte, schätzte sie, dass im Verlauf von 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen
Treibhausgasemissionen sowie 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen eingespart werden
und 3 Millionen Tonnen weniger Abfall anfallen dürften. Wenn sich dies
bewahrheitet, werden die neuen Regeln positive Auswirkungen auf die Umwelt
haben, da weniger Produkte aufgrund kleiner Defekte entsorgt werden.

Wie werden Reparaturen darüber hinaus gefördert?

Jeder EU-Staat muss mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen
einführen. Diese Auflage kann beispielsweise durch Reparaturgutscheine, durch
die sich der Staat an den Kosten einer Reparatur beteiligt, erfüllt werden. So
werden Reparaturen für Verbraucherinnen und Verbraucher günstiger. Denkbar ist
aber auch, Informationskampagnen durchzuführen oder Reparaturinitiativen Räume
bereitzustellen. Zudem stellt das neue Gesetz laut EU-Parlament klar, dass
Hersteller keine Vertragsklauseln, Hardware oder Software einsetzen dürfen, die
die Reparatur erschweren.

Welche weiteren Schritte braucht es noch?

Mit der Zustimmung des EU-Parlaments müssen nur noch die EU-Staaten final
zustimmen. In der Regel ist das eine reine Formalität, da Unterhändler der
EU-Staaten daran beteiligt waren, als die neuen Regeln ausgehandelt wurden.
Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke zeigte sich
zuversichtlich, dass dies "in Kürze" geschehen werde. Wenn alle Institutionen
zugestimmt haben, kann der Rechtstext im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.
Dann müssen die Vorgaben innerhalb einer Frist von zwei Jahren in nationales
Recht umgesetzt werden./mjm/DP/ngu

--- Von Marek Majewsky, dpa ---

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