29.03.2024 14:44:22 - dpa-AFX: POLITIK/ROUNDUP: Buschmann für neuen Sterbehilfe-Anlauf

BERLIN (dpa-AFX) - Bundesjustizminister Marco Buschmann plädiert für einen
neuen Anlauf für eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe noch in dieser
Wahlperiode. "Ich fände es gut, wenn es zu einem Ergebnis in dieser
Legislaturperiode käme", sagte der FDP-Politiker dem Redaktionsnetzwerk
Deutschland (RND). "Aber noch wichtiger ist, dass die Lösung gut ist, denn es
geht hier um eines der höchsten Rechtsgüter, nämlich das menschliche Leben."

Im Bundestag hatten Mitte 2023 zwei Entwürfe für einen gesetzlichen Rahmen
mit Bedingungen und Voraussetzungen für die Sterbehilfe keine Mehrheit bekommen.
Hintergrund der Initiativen aus dem Bundestag war ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts, das ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe im
Strafgesetzbuch 2020 gekippt hatte, weil es das Recht auf selbstbestimmtes
Sterben verletzte. Dabei hat geschäftsmäßig nichts mit Geld zu tun, sondern
meint auf Wiederholung angelegt. Im Oktober 2023 nahm eine
fraktionsübergreifende Gruppe im Bundestag das Thema Sterbehilfe dann wieder
auf.

Buschmann sagte nun, es brauche eine hinreichend klare gesetzliche Regelung, die Rechtssicherheit für alle Beteiligten bringe. Es sei jedoch gute Tradition,
"dass sich die Bundesregierung in solchen komplexen medizinethischen Fragen
zurückhält und dem Parlament den Vortritt" lasse. "Als Abgeordneter finde ich,
dass das Bundesverfassungsgericht mit Recht betont hat, ein Mensch müsse das
Recht haben, selber über sein Lebensende zu entscheiden." Zugleich müsse
verhindert werden, dass Menschen die Entscheidung vorschnell träfen und Druck
auf sie ausgeübt werden könne. "Ältere, Kranke oder anders Pflegebedürftige
sollten nicht über Sterbehilfe nachdenken, weil sie sich als Zumutung für ihre
Mitmenschen empfinden oder diesen Eindruck vermittelt bekommen."

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch,
pflichtete Buschmann bei. "Eine Sterbehilferegelung kann sinnvoll sein", sagte
er der Deutschen Presse-Agentur. Er forderte, "das Handeln des einzelnen
Sterbehelfers strafrechtlich direkt in den Blick zu nehmen". Dieser habe
"zweifelsfrei sicherzustellen, dass der Suizid selbstbestimmt gewünscht wird und
die Entscheidung ohne Einfluss sowie ohne Druck seitens Dritter zustande
kommt"./wim/DP/he

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