19.02.2024 12:55:27 - EQS-Adhoc: L-KONZEPT Holding AG schließt Grundlagenvereinbarung über die Einbringung von Immobilienprojekten der Gröner Group ab und plant Sachkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss (deutsch)

L-KONZEPT Holding AG schließt Grundlagenvereinbarung über die Einbringung von Immobilienprojekten der Gröner Group ab und plant Sachkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss

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EQS-Ad-hoc: L-KONZEPT Holding AG / Schlagwort(e):
Beteiligung/Unternehmensbeteiligung/Kapitalerhöhung
L-KONZEPT Holding AG schließt Grundlagenvereinbarung über die Einbringung
von Immobilienprojekten der Gröner Group ab und plant Sachkapitalerhöhung
mit Bezugsrechtsausschluss

19.02.2024 / 12:55 CET/CEST
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L-KONZEPT Holding AG schließt Grundlagenvereinbarung über die Einbringung
von Immobilienprojekten der Gröner Group ab und plant Sachkapitalerhöhung
mit Bezugsrechtsausschluss

Leipzig, 19. Februar 2024:

Die L-KONZEPT Holding AG ("Gesellschaft") hat heute eine
Grundlagenvereinbarung mit der Gröner Group AG hinsichtlich des Erwerbs
einer mittelbaren 89,9 %-igen Beteiligung an fünf Immobilienprojekten der
Gröner Group AG abgeschlossen.

Der Erwerb soll gegen Gewährung neuer Aktien der Gesellschaft erfolgen.
Hierzu ist geplant, das Grundkapital der Gesellschaft auf einer für den 28.
März 2024 einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft von derzeit EUR 2.000.000,00 um EUR 4.000.000,00 auf EUR
6.000.000,00 zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre soll ausgeschlossen
werden. Zur Zeichnung der neuen Aktien soll die CG Commercial Asset GmbH,
eine mittelbare Tochtergesellschaft der Gröner Group AG, zugelassen werden.
Auf die hiernach gezeichneten neuen Aktien sind Sacheinlagen dergestalt zu
erbringen, dass die CG Commercial Asset GmbH über die Einbringung einer
Zwischenholding die Beteiligung an den fünf Immobilienprojekten auf die
Gesellschaft überträgt.

Der Ausgabebetrag beträgt EUR 2,50 je Aktie, insgesamt also EUR 10 Mio. Der
darüber hinausgehende Wert der Sacheinlage, die auf der Grundlage eines Net
Asset Value-Ansatzes mit EUR 50 Mio. bewertet wird, wird in die
Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt.

Für die Umsetzung der Transaktion sind neben einem Kapitalerhöhungsbeschluss
der Hauptversammlung nach der Grundlagenvereinbarung zuvor unter anderem
weitere konzerninterne Umstrukturierungen zur Bündelung der
Immobilienprojekte bei der einzubringenden Zwischenholding notwendig. Nach
der Grundlagenvereinbarung bestehen derzeit noch keine wechselseitigen
Ansprüche auf Durchführung der Einbringung und der Sachkapitalerhöhung.

Der Vorstand


Ende der Insiderinformation

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Quelle: dpa-AFX
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