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EQS-WpÜG: Technology Center Holding GmbH / Kontrollerlangung
Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: MARNA Beteiligungen AG; Bieter:
Technology Center Holding GmbH
06.12.2023 / 16:50 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein
Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
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Korrektur der und weitere Veröffentlichung der Kontrollerlangung über die
MARNA Beteiligungen AG
gem. §§ 35 Abs. 1 i.V.m. 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
Technology Center Holding GmbH
Rüsdorfer Straße 8, 25746 Heide,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter HRB 15352 PI
Zielgesellschaft:
MARNA Beteiligungen AG
Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 733526
Aktien der MARNA Beteiligungen AG:
International Securities Identification Number (ISIN) DE000A0H1GY2
Am 4. Dezember 2023 hat die Technology Center Holding GmbH ("Bieterin")
veröffentlicht, dass sie durch den käuflichen Erwerb von 452.000 auf den
Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital
von EUR 1,00 je Aktie die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2
WpÜG über die MARNA Beteiligungen AG mit Sitz in Heidelberg
("Zielgesellschaft")
erlangt. Zudem hat sie mitgeteilt, dass sie "rund 30,01 % der Stimmrechte
und des Grundkapitals der Zielgesellschaft" halte. Diese Angabe wird wie
folgt korrigiert:
"Die Bieterin hält aktuell unmittelbar 452.000 Stimmrechte von insgesamt
1.500.500 Stimmrechten der MARNA Beteiligungen AG. Dies entspricht rund
30,12 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft.".
Weiterer Kontrollerwerb
Mit dem vorgenannten Eigentumserwerb von Aktien der Zielgesellschaft durch
die Bieterin hat auch folgende Person mittelbar die Kontrolle im Sinne von
§§ 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt:
Ulf Torben Jörgensen, geboren am 17. Dezember 1978, wohnhaft in Heide.
Herr Ulf Torben Jörgensen ("Weiterer Kontrollerwerber") hält unmittelbar
keine Aktien an der Zielgesellschaft. Ihm werden aber als alleinigem
Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigter der Bieterin die Stimmrechte
aus den von der Bieterin unmittelbar gehaltenen 452.000 auf den Inhaber
lautenden Stückaktien an der Zielgesellschaft, mithin Stimmrechte in Höhe
von 30,12 % an der Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet.
Über den vorgenannten Stimmrechtsanteil hinaus, halten weder die Bieterin
noch der Weitere Kontrollerwerber weitere gemäß § 30 WpÜG zuzurechnenden
Stimmrechte an der Zielgesellschaft.
Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt
daher im Namen der Bieterin und im Namen des Weiteren Kontrollerwerbers.
Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35
WpÜG resultierenden Verpflichtungen des Weiteren Kontrollerwerbers erfüllen.
Dieser wird daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der
Zielgesellschaft veröffentlichen.
Die Bieterin wird mit nach Gestattung der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) in Erfüllung ihrer Verpflichtung sowie mit befreiender Wirkung in
Erfüllung der Verpflichtung des Weiteren Kontrollerwerbers gegenüber allen
Aktionären der Zielgesellschaft gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot
zum Erwerb sämtlicher Aktien der Zielgesellschaft zum gesetzlichen
Mindestpreis abgeben. Das Pflichtangebot wird zu den in der
Angebotsunterlage festzulegenden Bestimmungen durchgeführt werden, wobei
sich die Bieterin und der Weitere Kontrollerwerber vorbehalten, dass die
Bieterin in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten
abweicht, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Diese Angebotsunterlage wird von der Bieterin gemäß §§ 35 Abs. 2 Satz 2, 14
Abs. 3 Satz 1 WpÜG im Internet unter der Adresse
www.technologycenter-holding.de veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf
die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt
gemacht.
Wichtige Informationen:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft.
Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot
stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da
sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt
der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und
Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur
Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung)
durchgeführt.
Heide, im Dezember 2023
Technology Center Holding GmbH
Ende der WpÜG-Mitteilung
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Sprache: Deutsch
Börsen: Regulierter Markt in Hamburg, Freiverkehr in Berlin,
Frankfurt, München
Ende der Mitteilung EQS News-Service
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Quelle: dpa-AFX