bet-at-home.com AG: Gesellschaft bildet Rückstellung auf Grund des Urteils des Schweizer Bundesgericht in erster Instanz im Streit über die Umsatzsteuerpflicht von Sportwetten
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EQS-Ad-hoc: bet-at-home.com AG / Schlagwort(e): Rechtssache
bet-at-home.com AG: Gesellschaft bildet Rückstellung auf Grund des Urteils
des Schweizer Bundesgericht in erster Instanz im Streit über die
Umsatzsteuerpflicht von Sportwetten
05.09.2024 / 15:32 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
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VERÖFFENTLICHUNG EINER INSIDERINFORMATION GEMÄSS ARTIKEL 17 DER VERORDNUNG
(EU) NR. 596/2014
Gesellschaft bildet Rückstellung auf Grund des Urteils des Schweizer
Bundesgericht in erster Instanz im Streit über die Umsatzsteuerpflicht von
Sportwetten
Die bet-at-home.com AG (nachfolgend "Gesellschaft") hatte am 11.07.2024
bekannt gegeben, dass das Bundesverwaltungsgericht der Schweiz entschieden
hat, dass es davon ausgeht, dass das Angebot von Sportwetten in der Schweiz
durch die Tochtergesellschaft der Gesellschaft, die bet-at-home.com Internet
Ltd., Malta, der Umsatzsteuer unterliegt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es werden Rechtsmittel eingelegt. Die
durchgeführte und heute abgeschlossene Prüfung der Erfolgsaussichten der
Rechtsmittel führt unter Aufgabe der bisherigen Risikobewertung gleichwohl
zur Bildung von Rückstellungen in einem Betrag von rund 4,8 Mio. EUR (inkl.
Zinsen). Eine bilanzielle Abbildung in der Kapitalmarktberichterstattung
erfolgt auf Grund der inzwischen abgeschlossenen Aufstellung des
Zwischenabschlusses zum 30.06.2024 mit Wirkung zum 30.09.2024.
Es wird weiterhin erwartet, dass der bet-at-home.com AG Konzern im laufenden
Geschäftsjahr einem Brutto-Wett- und Gamingertrag zwischen 45 Mio. EUR und
53 Mio. EUR und ein EBITDA vor Sondereinflüssen (wie im Konzernabschluss zum
31.12.2023 definiert) von -1 Mio. EUR bis 2,5 Mio. EUR erreicht. Der
vorgenannte Rückstellungsbetrag wird im EBITDA vor Sondereinflüssen nur
insoweit berücksichtigt, wie er in Bezug auf Geschäftsaktivitäten des
Geschäftsjahres 2024 gebildet wird.
Ende der Insiderinformation
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Quelle: dpa-AFX