24.06.2024 10:27:55 - dpa-AFX: POLITIK/ROUNDUP: Verteidiger beantragen Einstellung des Prozesses gegen Höcke

HALLE (dpa-AFX) - Zum Beginn des zweiten Prozesses gegen den Thüringer
AfD-Vorsitzenden und Fraktionschef Björn Höcke haben dessen Verteidiger die
Einstellung des Verfahrens beantragt. Noch vor Verlesung der Anklage
bezweifelten sie in Anträgen die Zuständigkeit des Landgerichts Halle. Zudem
beklagten sie eine öffentliche Vorverurteilung ihres Mandanten, die das
Strafverfahren erheblich störe. Höcke werde "völlig einhellig öffentlich
vorverurteilt" und dadurch in seinen Rechten verletzt.

Der Vorsitzende Richter Jan Stengel ließ die Staatsanwaltschaft im Anschluss die Anklage verlesen. Danach wurde der Prozess für anderthalb Stunden
unterbrochen, um über die Anträge der Verteidiger zu beraten. Als Höcke den
Gerichtssaal am Morgen betrat, wurden Fotografen und Kameraleute aus dem Raum
geschickt. Der 52-Jährige wollte nicht fotografiert werden.

Höcke soll laut Anklage am 12. Dezember 2023 bei einem Stammtisch der AfD in Thüringischen Gera die Parole "Alles für Deutschland" angestimmt haben. Das ist
eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen
Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Dabei soll er die ersten beiden Worte
ausgesprochen und das Publikum mit einer Handbewegung zur Vervollständigung
animiert haben.

Rund 350 Teilnehmer seien bei der Veranstaltung dabei gewesen. Die
Staatsanwaltschaft legt dem Politiker das Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last.

Höcke habe zuvor in seiner Rede Bezug genommen auf das damals schon laufende Verfahren wegen der Nutzung der Parole bei einer Wahlkampfveranstaltung in
Merseburg im Mai 2021.

In einem ersten Verfahren, das sich um die gleiche Parole drehte, hatte das
Landgericht Halle Höcke im Mai zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen je 130
Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Politiker Revision
einlegte. Höcke hatte argumentiert, selbst als ehemaliger Geschichtslehrer habe
er die Parole nicht gekannt, als er sie im Mai 2021 bei der
AfD-Wahlkampfveranstaltung in Merseburg in Sachsen-Anhalt aussprach.

Das Gericht sah das anders und befand, der Politiker wisse, was er sage und
teste zugleich die Grenzen aus. Die nun angeklagte Verwendung des Spruchs fiel
in eine Zeit, in der das Strafverfahren wegen des ersten Falls bereits lief.

Zu Beginn des Verhandlungstags am Montag wurde zudem ein Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen den Vorsitzenden Richter abgelehnt./dh/DP/stk

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