10.07.2024 12:59:21 - dpa-AFX: KORREKTUR/POLITIK: Immunität von AfD-Politiker Höcke erneut aufgehoben

(Überschrift berichtigt)

ERFURT/GERA (dpa-AFX) - Der Justizausschuss des Thüringer Landtages hat
erneut den Weg für strafrechtliche Ermittlungen gegen den Vorsitzenden der
Thüringer AfD-Landtagsfraktion, Björn Höcke, frei gemacht. Der Ausschuss hob
nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur die Immunität Höckes in einer
Sitzung am Mittwoch auf.

Die beiden AfD-Vertreter in dem Gremium hätten gegen die Entscheidung
gestimmt, hieß es übereinstimmend aus Ausschusskreisen. Die anderen anwesenden
Ausschussmitglieder votierten demnach für die Aufhebung der Immunität Höckes.
Die Entscheidung geht auf einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft
Gera zurück.

Diese wolle gegen Höcke wegen des Verdachts ermitteln, der 52-Jährige habe
in einer Rede am 3. Oktober 2022 in Gera den deutschen Staat verunglimpft, sagte
ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Gera. Aus Sicht der Ermittler begründe sich
dieser Anfangsverdacht aus mehreren, längeren Passagen der Rede. Nähere Details
nannte er nicht.

Der Paragraf 90a des Strafgesetzbuches stellt die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole unter Strafe. Die Vorschrift droht jedem bis zu drei Jahre
Freiheitsstrafe an, der bei einer Versammlung die Bundesrepublik Deutschland,
ein Bundesland oder die verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig
verächtlich macht.

Immunität mehrfach aufgehoben

Höcke wollte zu den neuerlichen Ermittlungen gegen ihn keine Stellung
beziehen. "Björn Höcke wird sich in dieser Angelegenheit nicht weiter äußern",
teilte ein Sprecher Höckes mit. Der Justizausschuss des Landtages hat die
Immunität Höckes inzwischen mehrfach aufgehoben.

In zwei Verfahren vor dem Landgericht Halle ist Höcke zuletzt wegen des
Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig
gesprochen worden. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Thüringer Landtagsabgeordnete genießen Immunität, also Schutz vor
Strafverfolgung. Die Ermittlungsbehörden dürfen gegen sie grundsätzlich erst
dann vorgehen, nachdem der Justizausschuss des Parlaments Ermittlungen gegen sie
genehmigt hat./seh/DP/mis

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