Northern Data AG: Beschlussfassung über eine 20%-Kapitalerhöhung und den Abschluss einer Backstop-Vereinbarung zu deren Absicherung
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EQS-Ad-hoc: Northern Data AG / Schlagwort(e):
Kapitalmaßnahme/Kapitalerhöhung
Northern Data AG: Beschlussfassung über eine 20%-Kapitalerhöhung und den
Abschluss einer Backstop-Vereinbarung zu deren Absicherung
15.07.2024 / 08:29 CET/CEST
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Northern Data AG: Beschlussfassung über eine 20%-Kapitalerhöhung und den
Abschluss einer Backstop-Vereinbarung zu deren Absicherung
Frankfurt am Main, 15. Juli 2024 - Der Vorstand der Northern Data AG (ETR:
NB2) ("Northern Data Group" oder die "Gesellschaft") hat heute mit
Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft
(ISIN DE000A0SMU87) durch Ausgabe von 10.699.446 neuen, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien (die "Neuen Aktien"), entsprechend 20 % des
bestehenden Grundkapitals, gegen Bareinlagen zu erhöhen (die
"Kapitalerhöhung").
Der erwartete Bruttoerlös aus der Kapitalerhöhung in Höhe von ca. EUR 214
Mio. soll dazu verwendet werden, das Wachstum der Cloud-Plattform der
Northern Data Group durch zusätzliche Investitionen in
NVIDIA-Grafikprozessoren zu beschleunigen und die physische
Rechenzentrumspräsenz des Unternehmens in Europa und den Vereinigten Staaten
zu erweitern. Das Management ist der Ansicht, dass diese Investitionen die
Position des Unternehmens als führendes Unternehmen im
High-Performance-Computing durch den Aufbau der dringend benötigten
Infrastruktur für generative KI-Innovationen unterstützen werden.
Die Gesellschaft beabsichtigt, die Kapitalerhöhung durch teilweise
Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals unter Ausschluss des
gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre durchzuführen. Die berechtigten
Interessen aller Aktionäre werden jedoch gewahrt bleiben: Die Neuen Aktien
werden zu einem Ausgabepreis von EUR 20,00 je Neuer Aktie ausgegeben. Dies
entspricht einem Aufschlag von ca. 1,7 % gegenüber dem volumengewichteten
Durchschnittskurs im Xetra-Handel am letzten Handelstag vor der Ankündigung
der Kapitalerhöhung. Daher wird es keine wirtschaftliche Verwässerung der
Aktionäre geben, die nicht an der Kapitalerhöhung teilnehmen. Darüber hinaus
wird die Gesellschaft die Kapitalerhöhung in zwei Schritten strukturieren,
um allen Aktionären mit einem der Gesellschaft bekannten Aktienbesitz von
50.000 Aktien oder mehr (die "Großaktionäre") die Teilnahme an der
Kapitalerhöhung zu ermöglichen:
1. In einem ersten Schritt werden nur der Mehrheitsaktionär der
Gesellschaft, die Tether Investments Ltd., sowie eine Gesellschaft, die
mittelbar Aroosh Thillainathan, dem Alleinvorstand der Gesellschaft,
gehört (zusammen die "Investoren"), einen Teil der Kapitalerhöhung
zeichnen, der ihrem derzeitigen Aktienbesitz entspricht (d.h. 6.302.178
Neue Aktien).
2. In einem zweiten Schritt werden die verbleibenden Neuen Aktien
entsprechend ihrer Beteiligung an der Gesellschaft von denjenigen
Großaktionären gezeichnet, die sich zur Teilnahme an der Kapitalerhöhung
entschließen und die dafür erforderlichen Handlungen vornehmen, wobei
nicht zugeteilte Aktie ebenfalls von den Investoren gezeichnet werden.
Bei der Ansprache der Großaktionäre wird die Gesellschaft die geltenden
Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts gemäß der
EU-Prospektverordnung einhalten. Minderheitsaktionäre, die an der
Aufrechterhaltung ihrer relativen Beteiligung interessiert sind, können
Aktien zu vergleichbaren Konditionen über die Börse erwerben. Die
vollständige Platzierung der Neuen Aktien ist durch eine
Backstop-Vereinbarung mit den Investoren abgesichert, in der sie sich
verpflichtet haben, alle Neuen Aktien zu zeichnen, die nicht den
Großaktionären zugeteilt oder nicht von diesen gezeichnet werden.
Jede Neue Aktie hat einen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 und ist ab dem
1. Januar 2023 voll dividendenberechtigt. Die Neuen Aktien werden
voraussichtlich in den nächsten Wochen ausgegeben und in die bestehende
Notierung der Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr der Börse München
(m:access) einbezogen. Nach Abschluss der Kapitalerhöhung wird die
Gesellschaft voraussichtlich im Rahmen der nächsten Hauptversammlung, die
für Mitte September erwartet wird, eine Erneuerung der teilweise
ausgenutzten Ermächtigungen beantragen.
Wichtiger Hinweis
Diese Mitteilung dient ausschließlich der Einhaltung der anwendbaren
Offenlegungspflichten und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Northern Data
AG dar. Im Zusammenhang mit den in dieser Mitteilung erwähnten Transaktionen
wurde und wird kein öffentliches Angebot durchgeführt und kein Prospekt
veröffentlicht.
Die Neuen Aktien wurden und werden weder nach den Vorschriften des U.S.
Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung noch bei
Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von
Amerika registriert. Die Neuen Aktien dürfen weder direkt noch indirekt in
den Vereinigten Staaten von Amerika oder einer anderen Rechtsordnung, in der
dies rechtswidrig wäre, angeboten, verkauft oder geliefert werden.
Investor Relations:
Jens-Philipp Briemle
Head of Investor Relations
An der Welle 3
60322 Frankfurt am Main
E-Mail: jens-philipp.briemle@northerndata.de
Telefon: +49 171 557 6989
Ende der Insiderinformation
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Quelle: dpa-AFX