13.05.2024 09:49:32 - dpa-AFX: POLITIK/ROUNDUP/Urteil: AfD zu Recht rechtsextremistischer Verdachtsfall

MÜNSTER (dpa-AFX) ? Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD nach
einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zu Recht als
rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Gericht bestätigte am Montag
in Münster ein Urteil aus der Vorinstanz. Damit darf der Verfassungsschutz auch
weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ zwar keine Revision zu.
Die AfD kann aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen
(Az: 5 A 1216/22, 5 A 1217/22 und 5 A 1218/22).

Die Befugnisse des Verfassungsschutzes seien "keineswegs grenzenlos weit",
aber eine wehrhafte Demokratie dürfe auch kein "zahnloser Tiger" sein, betonte
Gerald Buck, Vorsitzender Richter des 5. Senats, in der Begründung der
Entscheidung.

Vor allem bei der Beobachtung einer besonders geschützten politischen Partei müsse der Verfassungsschutz "hinreichend verdichtete Umstände" vorlegen können,
die darauf hinweisen, dass eine Gruppierung möglicherweise Bestrebungen gegen
die freiheitliche Grundordnung verfolge. Das sah der Senat im Fall der
Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall gegeben.

Es gebe nach Überzeugung des Senats den begründeten Verdacht, "dass es den
politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD
entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen
rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen", hieß es in der Begründung. Das sei
laut Grundgesetz eine "unzulässige Diskriminierung".

Die AfD hatte sich in dem Berufungsverfahren dagegen gewehrt, dass der
Verfassungsschutz die gesamte Partei, den mittlerweile aufgelösten AfD-"Flügel"
und die Jugendorganisation Junge Alternative als extremistischen Verdachtsfall
führt. Beim Flügel geht es zusätzlich um die Einstufung als gesichert
extremistische Bestrebung. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln
den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend
Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Dem
schloss sich das OVG jetzt an.

Damit darf der Verfassungsschutz die Partei weiterhin mit
nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Bewertungsmaßstab ist das
Bundesverfassungsschutzgesetz. Die Anwälte der Partei hatten bereits vor dem
Urteil angekündigt, in die nächste Instanz zu ziehen. Dabei würde das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Entscheidung des OVG auf Rechtsfehler
prüfen. Am Montag vertrat Roman Reusch aus dem Bundesvorstand nach Parteiangaben
die AfD. Die Klagen richteten sich gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz.
Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, waren die Gerichte in NRW
zuständig./lic/DP/jha

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