02.05.2024 17:01:41 - dpa-AFX: Apple bessert bei Gebühren für App-Entwickler nach

CORK (dpa-AFX) - Apple wird die Entwickler von Anwendungen
nicht im ursprünglich geplanten Umfang mit einer "Kerntechnologiegebühr" zur
Kasse bitten. Nach einem kritischen Feedback aus der Entwicklergemeinschaft
führte Apple am Donnerstag mehre Ausnahmen ein, bei denen diese Grundgebühr
nicht mehr fällig werden oder niedriger ausfallen soll. Neben
Apple-Wettbewerbern wie Spotify hatten sich vor allem Anbieter
von kostenlosen Apps über die neue Gebühr nach der von der EU erzwungenen
Öffnung des App-Marktes für das iPhone beschwert. Außerdem hatte die
EU-Kommission erklärt, die Gebühren von Apple zu überprüfen.

Nach den im Januar verkündeten Geschäftsbedingungen beträgt die "Core
Technology Fee" für App-Entwickler 50 Euro-Cent für jede App-Installation pro
Jahr, sobald eine Schwelle von einer Million Installationen überschritten ist.
Bei Anbietern von erfolgreichen Kostenlos-Apps hätte dies zu einer Belastung von
mehreren zehntausend Euro im Monat führen können, ohne dass den Gebühren auch
Einnahmen entgegenstehen, rechnete der in der Entwicklerszene bekannte
Programmierer Steve Troughton-Smith in einem Beitrag auf Mastodon vor. Daniel
Ek, Chef von Spotify, kritisierte die neue Gebühr im Kontext der Neuordnung des
App-Geschäfts wegen der EU-Regeln als "Erpressung".

Nach den am Donnerstag verkündeten Spielregeln von Apple müssen künftig
nicht-kommerzielle Entwickler, die keinerlei Einnahmen erzielen, von sofort an
keine "Kerntechnologiegebühr" mehr zahlen. Das bedeute, dass Studenten,
Hobbyisten und andere Entwickler, die kostenlose Apps ohne jegliche
Gewinnerzielungsabsicht anbieten und die keine globalen Geschäftseinnahmen
haben, von der Gebühr befreit würden.

Erleichterungen für kleinere App-Anbieter

Apple geht obendrein auf kleinere kommerzielle App-Anbieter zu. Entwicklern, deren App noch nie die Schwelle von einer Million Erstinstallationen pro Jahr
überschritten hat, gewährt Apple nun "eine dreijährige Anlaufzeit für die
Zahlung der Kerntechnologiegebühr". Innerhalb dieses Zeitraums muss ein
Entwickler das Entgelt nicht zahlen, solange sein Gesamtumsatz unter zehn
Millionen Euro liegt. Wächst der Umsatz in den drei Jahren auf 10 bis 50
Millionen Euro an, muss der Entwickler die Kerntechnologiegebühr zahlen.
Allerdings gilt dann eine Obergrenze von einer Million Euro pro Jahr.
Überschreitet der Umsatz in diesem Zeitraum die Schwelle von 50 Millionen Euro,
wird der App-Anbieter voll zur Kasse gebeten.

In der Vergangenheit konnten Nutzer eines iPhones nur Anwendungen aus dem
App Store von Apple installieren. Nach den rechtlichen Vorgaben durch das neue
EU-Gesetz für Digitale Märkte (Digital Markets Act/DMA) müssen inzwischen aber
große und dominante Anbieter, sogenannte Gatekeeper, App Stores anderer Anbieter
zulassen. Dazu gehört Apple. Zuletzt hatte die EU-Kommission die Zwangsöffnung
auch auf den Apple-Tablet-Computer iPad ausgedehnt. Der US-Konzern erklärte nun,
man werde die neuen Vorgaben für das iPad bis zum Herbst umsetzen./chd/DP/jha
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
APPLE INC. 865985 Frankfurt 203,900 04.11.24 21:57:49 -1,700 -0,83% 0,000 0,000 204,200 205,600
SPOTIFY TECH. S.A. EUR 1 A2JEGN Frankfurt 350,100 04.11.24 17:15:24 -7,600 -2,12% 0,000 0,000 355,200 357,700

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